Bundespräsident unterzeichnet Gesetz nicht - was nun?

Angenommen der Bundespräsident unterzeichnet ein beschlossenes Gesetz nicht, aber es ist verfassungskonform. Im Grundgesetz gibt es den Artikel 61. Dieser besagt folgendes:

(1) Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen. Der Antrag auf Erhebung der Anklage muß von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel der Stimmen des Bundesrates gestellt werden. Der Beschluß auf Erhebung der Anklage bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages oder von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Die Anklage wird von einem Beauftragten der anklagenden Körperschaft vertreten.
(2) Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß der Bundespräsident einer vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes schuldig ist, so kann es ihn des Amtes für verlustig erklären. Durch einstweilige Anordnung kann es nach der Erhebung der Anklage bestimmen, daß er an der Ausübung seines Amtes verhindert ist.

Da der Bundespräsident ja nur eine Prüfungskompetenz, kann man doch daraus schließen, dass er gegen den Abs. 1 verstößt und somit in einem Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht angeklagt werden darf, oder?

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Kann in Österreich zu einer ethnsichen Säuberung kommen?

Die FPÖ ist nach dem Zweiten Weltkrieg zum ersten Mal die stärkste Kraft. Dennoch will niemand mit der FPÖ koalieren, nicht einmal Karl Nehammer. Es wurde jedoch mehrmals erwähnt, dass Nehammer mit der FPÖ koalieren könnte, sollte Herbert Kickl zurücktreten. Der Bundespräsident Van der Bellen scheint in Österreich im Gegensatz zum deutschen Bundespräsidenten mehr Macht zu haben, denn 1) er kann den Regierungsbildungsauftrag an jede Partei vergeben, sie muss nicht die stimmenstärkste Partei sein. 2) Er kann, sollte die ÖVP mit der FPÖ koalieren, diese Regierung weiterhin verweigern bzw. ein Veto einlegen. Solange die Regierung nicht vom Bundespräsidenten angelobt wird, ist sie nicht regierungsfähig.

Ich habe ein paar Freunde in Salzburg. Sie machen sich langsam Sorgen, auch jene, die in Österreich geboren sind, einen österreichischen Reisepass haben und keine andere Staatsbürgerschaft besitzen. Was, wenn die FPÖ Menschen, auch Österreicher, ausbürgert, weil sie nicht René, Dominik, Hans oder einen typisch österreichischen Namen tragen? Viele Neo-Österreicher haben Namen, die aus Anatolien, dem Nahen Osten oder anderen Regionen stammen. Wie wahrscheinlich ist es, dass die FPÖ gut integrierte Menschen ausbürgert und eine ethnische Säuberung beginnt?

Könnte diesen Menschen in einem solchen Fall in Deutschland Asyl gewährt werden?

Die Lage sollte man nicht unterschätzen, denn vor 75 Jahren hat auch alles langsam begonnen: Erst wurden die Leute diskriminiert, der Alltag wurde schwieriger – alles Schritt für Schritt. Die Menschen haben Angst und fragen sich, wie es weitergeht.

Wird die FPÖ auch gut integrierte Menschen, die ursprünglich aus dem Nahen Osten oder Anatolien stammen, ausbürgern und diskriminieren?

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