Hat man weiterhin irgendwelche Ansprüche, wenn man ein zu geringen Lohn bekommt?

Angenommen man beginnt bei einem Dienstleistungsunternehmen als Elektrohelfer, dann wird das Geld wohl kaum reichen zum Überleben.

Ich rechne damit das man dann ca. 500 € Netto als Vollzeitjob bekommt.

Was ist wenn man dann Nirgendswo mehr was bekommt, dann kann man die ganzen Kosten nicht mehr bezahlen.

Jobcenter stockt ja dann sowieso nicht mehr auf.

Dann stellt sich die Frage, ob man die Wohnung kündigen muss, weil man die Miete nicht mehr bezahlen kann.

Ich fürchte das man dann als Helfer Tätigkeit unter die Räder kommt.

OK, wichtig ist Natürlich das dann Lohnsteuer, Kirchensteuer, Krankenkasse, Rentenversicherung, sowie Pflegeversicherung abgeht. So daß wenigstens die Gesellschaft was vom Geld hat.

Aber was macht man, wenn man dann nicht mehr die Miete, Strom, Gas und Rundfunkgebühren bezahlen kann, genauso auch keine Monatskarte mehr bezahlen kann.

Ich weiß dass das Jobcenter, aber genauso auch andere Ämter nicht mehr dazu zahlen, wenn man als Helfer Tätigkeit keine Ansprüche mehr hat. Auch nicht wenn man nur ca. 500 € Netto als Vollzeitjob im Monat verdient.

Was hat man dann von der Krankenversicherung, wenn man keine Miete mehr bezahlen kann.

Aufstockung bekommen nur wer ein Job hat, aber ein Regulären Job und Familie.

Ich denke, das man dann sogesehen in die Obdachlosigkeit rutscht.

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Jobcenter Erstantrag Hilfe?

Hi, bräuchte eure Hilfe. Bitte vor ab, nur ernstgemeinte Antworten die mir weiter helfen können..

folgendes, ich ziehe jetzt aus, und habe einen Antrag für Bürgergeld gestellt. , ( das auch nur so lange, bis ich eine vernünftige Ausbildungsstelle gefunden habe!!)

habe zudem , nach Wohnung etc. davor geschaut. Habe dann 3 eingereicht, eine ist es letztendlich geworden. Habe dem Jobcenter ein mietangebot eingereicht, dieses wurde bestätigt, und nun hab ich den Mietvertrag unterschreiben dürfen! ( habe mehrmals das Jobcenter gefragt) und habe ja auch die Bestätigung vom Jobcenter das die Wohnung übernommen wird. Wir halten fest das Mietbeginn ( heute der 01.11 wäre)
gut, und das ich erst die Schlüssel bekomme! Wenn die Kaution überwiesen wurde) erstmal dazu.

nun musste ich schon vor einer Weile ( 10 Tage ca her ) einen Antrag fürs Bürgergeld stellen, für die Erstausstattung und auch für die Kaution ein Darlehen beantragen .da wollte das Jobcenter mehrere Dinge von mir logischerweise.

habe alle Unterlagen besorgt, (zudem wollten sie ja die letzen 3 Kontoauszüge von mir sehen). „ habe aufjedenfall alles eingereicht.

nun zu meinem Problem: ( ihr kennt jetzt erstmal die Grund Story ).

ich habe mehrere Überweisungen von einem guten Freund bekommen. ( als Geschenk) in den letzen 3 Monaten. Sieht man logischerweise alles auf den Kontoauszügen.) nun habe ich gestern beim Jobcenter angerufen mal nach dem bearbeitungsstand gefragt, da wurde mir gesagt ein Schreiben ist rausgegangen wegen Erklärung weswegen ich da Geld sag ich mal bekommen habe.

was mach ich jetzt?, soll ich denen sagen es waren mehrere Geldgeschenke ? ( habe mich erkundigt, dann wird es glaub ich abgezogen oder so? Vom Bürgergeld ) aber ich bekomme ja noch nicht mal Geld von denen.. deshalb keine Ahnung wie das da in dem Fall gehandhabt wird. weiß nur nicht was ich da jetzt hinschreiben soll ? Jemand Ideen? Hilfe??

mir ist gerade auch ebenfalls wichtig, da ich ja den Mietvertrag unterschrieben habe ( was ich durfte vom Jobcenter) wie das jetzt damit gehandhabt wird? Da die Kaution ja bezahlt werden muss, sonst bekomme ich meine Schlüssel nicht.
wenn mir erstmal das Geld abgezogen wird ( weil es als Geschenk gerechnet wird) dann ist es so.. aber wie läuft es mit der Miete etc?

habe die Wohnung ja jetzt offiziell als Mieterin.

nur keine Schlüssel da keine Kaution, und halt noch nichtmal Bürgergeld

sorry, an. Alle die bis jetzt so weit lesen mussten!! Musste es aber grob erklären damit ihr es richtig versteht. Und ggf. Helfen könnt!
hoffe auch Ideen, oder Hilde die ich jetzt anwenden kann?

danke an alle antworten! und bitte nett sein..

Wohnung, Hartz IV, Bürgergeld, Erstantrag

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