Jobcenter Erstantrag Hilfe?

3 Antworten

wenn mir erstmal das Geld abgezogen wird ( weil es als Geschenk gerechnet wird) dann ist es so.. aber wie läuft es mit der Miete etc?

Du kannst es von den Geschenken zahlen.

Denkst du ernsthaft, hier wird jemand dir empfehlen zu Lügen? Das wäre Sozialbetrug und somit eine Straftat.

Sage denen wie es tatsächlich war, dann siehst du was passiert.


Liliana123746 
Beitragsersteller
 01.11.2024, 17:51

Es war keine richtige Lüge. Aber ja, hast du wohl reicht. Ich habe das Geld aber wirklich fürs Essen ausgegeben… hatte ich aber auch reingeschrieben, und ja klar dann schreib ich es halt so rein, wie es war ein Geschenk. Dennoch beantwortet es mir nicht meine Frage:) wie es jetzt mit der Wohnung aussieht? Die warten da denk ich mal schon alle auf die Kaution. Und ich kann ohne Kaution nicht einziehen.

wenn das Geld erstmal abgezogen wird ist es halt so. Aber was ist mit der Wohnung etc?

Jurafuchs  01.11.2024, 17:52
@Liliana123746

Wenn du durch das Einkommen keinen Anspruch mehr auf Leistungen hast, kriegst du auch keine Kaution.

Ansonsten mindert sich maximal dein Anspruch.

Liliana123746 
Beitragsersteller
 01.11.2024, 17:54
@Jurafuchs

Ja gut, aber das Geld ist ja weg. Sonstige Einnahmen habe ich nicht.

da musste ich mich mit übers Wasser halten. Mit dem Geld, war auch nur einmalig mit den Überweisungen.

naja, die Zusage das sie die Wohnung übernehmen habe sie ja aber schon zugesagt. Durfte ja auch unterschreiben. Da muss die Kaution ja übernommen werden. Die kann ich ja schlecht alleine zahlen..

Jurafuchs  01.11.2024, 17:55
@Liliana123746

Also du verschweigst dem Jobcenter Geldgeschenke aber jetzt muss es alles übernehmen? Spannende Auffassung.

Liliana123746 
Beitragsersteller
 01.11.2024, 17:56
@Jurafuchs

liest du echt nicht richtig ? Ich war doch vor ab bei keinem Jobcenter ? Woher soll ich wissen das man sowas nicht darf?! Ich habe keinerlei Einkommen muss mich ja wohl irgendwie übers Wasser halten .

Logisch das ich keine Kaution in Höhe von 1000 zahlen kann, wenn ich keine Einnahmen habe,

Jurafuchs  01.11.2024, 17:57
@Liliana123746

Das Gesetz gilt auch für dich, entsprechend hast du dich vorher damit zu belesen.

Was logisch ist und was nicht, hat mit der Sache nichts zutun.

Liliana123746 
Beitragsersteller
 01.11.2024, 18:00
@Jurafuchs

Was hätte ich denn machen sollen in den letzten 3 Monaten? Nichts essen? XD

hatte extra nach vernünftige und weiterbringende Antworten gefragt. Hilft mir leider nicht, deine Aussagen.

wollte auch nur wissen, wie es mit der Wohnung jetzt aussieht. Weil die da alle denk ich mal warten.

wenn das Bürgergeld erstmal nicht gezahlt wird dann ist es so. Wegen der Geschenke

Jurafuchs  01.11.2024, 18:01
@Liliana123746

Pass auf, wenn du sowieso alles besser weißt, dann spare ich mir die Diskussion. :-) schönen Abend noch!

Liliana123746 
Beitragsersteller
 01.11.2024, 18:04
@Jurafuchs

Weiß ich nicht, sonst hätte ich diese Frage ja nicht gestellt.. meine es auch null böse. Bin froh wenn mir da jemand helfen kann!! Nur kam deine Aussagen, auch nicht sehr freundlich rüber..

wollte doch nur wissen wie ich jetzt weiter verfahren soll. Da ich mich mit dem ganzen nicht auskenne.. hab nur schiss das die die jetzt die Miete irgendwie nicht bezahlen wollen oder so.. aber haben die ja schon bestätigt.. und wie es mit der Kaution etc. aussieht weiß ich auch nicht…

Liliana123746 
Beitragsersteller
 01.11.2024, 18:08
@Jurafuchs

Du hast geschrieben, das ich es so sagen soll wie es war. Das werde ich dann tun, danke für die Antwort.
aber kannst du mir auch die andere Frage beantworten ?.. wenn die Wohnung übernommen wird und ich den Mietvertrag unterschreiben durfte ( ich alles schriftlich habe vom Jobcenter) muss die Wohnung aber ja übernommen werden?

nur wie es mit der Kaution etc. aussieht weißt du denk ich mal nicht oder?
wenn das Bürgergeld maximal gekürzt wird es es halt so , brauche nur mindestens 100€ oder so für Strom..

Jurafuchs  01.11.2024, 18:09
@Liliana123746

Nochmal und jetzt zum letzten Mal:

Wenn du durch das Einkommen keinen Anspruch mehr auf Leistungen hast, kriegst du auch keine Kaution.

Ansonsten mindert sich maximal dein Anspruch.

Erkläre es so, dass es Darlehen sind, die Du, sobald es Dir finanziell möglich ist, wieder an Deinen Freund zurückzahlst. Du musst auch angeben, wofür das Geld benötigt wurde. In Zukunft ganz wichtig: kein Geld ,vor allem nicht regelmäßig! , überweisen lassen.