Längere Reise mit Freund der Bürgergeld bekommt?
Hey, also folgende Situation beschäftigt mich. Ich und mein Freund planen schon seit einem Jahr einen längeren Trip nach Asien/Phillipinen wo es ja im Winter warm ist.
Eingeplant haben wir dafür ca. 3-4 Monate. Ich selbst bin Studierende, mein Freund bekommt Bürgergeld.
Das Problem: Bei Bürgergeld hat man ja nur 21 Tage "Urlaubsanspruch". Mein Freund hat jetzt Angst, dass er in den 4 Monaten vom Amt angeschrieben wird für Termine und dann das Geld evtl. gekürzt bekommt weil er länger weg ist.
Was können wir tun, um das zu verhindern? Eine Bekannte hat schon eine digitale Krankmeldung vorgeschlagen, aber eine so lange Zeit bekommt man ja damit nicht überbrückt? Was sollen wir tun? Wäre halt mega sad, wenn uns sowas am Ende die Stimmung versaut.
9 Antworten
Tja wer Bürgergeld bezieht muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Auch als Arbeitnehmer müssen die meisten ihr Beschäftigungsverhältnis zumindest ruhen lassen und bekommen in der Zeit kein Gehalt.
Und Bürgergeld ist nicht für längeren Urlaub gedacht
Dein Freund soll als Bürgergeld-Empfänger dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und nicht eine mehrmonatige Weltreise machen! Er wird so dazu beitragen, dass spätestens mit der nächsten Bundesregierung das Bürgergeld gekürzt und sehr viel schärfer reglementiert wird. Eine Unterstützung, um das JobCenter zu hintergehen (milde ausgedrückt), werdet ihr hier nicht bekommen.
Er kann sich für die Zeit vom Amt abmelden und muss dann Krankenversicherung usw selber zahlen. Und ja, die muss er auch zahlen wenn er nicht im Land ist.
Alles andere ist nicht nur verboten, sondern könnte auch Richtung Sozialleistungsbetrug und damit einer Straftat gehen.
"Urlaub" steht auch Bürgergeldbeziehern zu.
Aber nicht über mehrere Monate/ Wochen.
Mal nachfragen im Amt und Antrag stellen auf Urlaub.
Oder wie es heissen mag.
Das habe ich schon verstanden. Du hast nur noch nicht verstanden, dass ihr das ohne Bürgergeld machen müsst.
Betrug = Betrug
Dein Freund kann sich vom Bürgergeld abmelden.
Dann kann er reisen solange er möchte.
Ansonsten muss er sich an die Vorgaben der 21 Tage Ortsabwesenheit halten.
Dann bekommt er ja gar kein Geld mehr. Das ist halt so gar keine Lösung haha.
Haha. Wenn er 4 Monate nicht in D ist, steht ihm auch kein Geld zu. Wer Sozialleistungen möchte, der muss sich an Regeln halten
Doch das ist die Lösung, ... außer man will nicht betrügen.
Hat mit betrügen nichts zu tun er würde dann aber 30% glaube ich gekürzt bekommen.
Sicher hat das mit Betrug zu tun. Da gibt es kein "Schönreden".
würde dann aber 30% glaube ich gekürzt bekommen.
Nein die Leistung würden eingestellt, wie es das Gesetz vorsieht. Es ist Betrug sich nicht dort aufzuhalten wie man angegeben hat.
Es handelt sich dabei nicht um eine Meldeversäumnis sondern um eine nicht genehmigte Ortsabwesenheit.
Nein. Er hat keinen Anspruch auf BG, wenn er Monate nicht in D ist. Und eure Überlegungen von Krankmeldungen sind Überlegungen zum Betrug!
Aber er zieht ja nicht ins Ausland sondern ist nur vorübergehend weg. Hmm keine Ahnung ob das stimmt da informiere ich mich mal.
Er darf nur 21 Tage abwesend sein. Ab dem 22. Tag steht ihm kein Geld mehr zu!
Dann kannst Du es ja zur Kenntnis nehmen und Betrugsabsichten einfach lassen.
Du bist anscheinend nicht in der Lage die Aussagen zu verstehen...
Ja das sind halt nur 21 Tage…