Längere Reise mit Freund der Bürgergeld bekommt?

9 Antworten

Tja wer Bürgergeld bezieht muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Auch als Arbeitnehmer müssen die meisten ihr Beschäftigungsverhältnis zumindest ruhen lassen und bekommen in der Zeit kein Gehalt.

Und Bürgergeld ist nicht für längeren Urlaub gedacht

Dein Freund soll als Bürgergeld-Empfänger dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und nicht eine mehrmonatige Weltreise machen! Er wird so dazu beitragen, dass spätestens mit der nächsten Bundesregierung das Bürgergeld gekürzt und sehr viel schärfer reglementiert wird. Eine Unterstützung, um das JobCenter zu hintergehen (milde ausgedrückt), werdet ihr hier nicht bekommen.

Er kann sich für die Zeit vom Amt abmelden und muss dann Krankenversicherung usw selber zahlen. Und ja, die muss er auch zahlen wenn er nicht im Land ist.

Alles andere ist nicht nur verboten, sondern könnte auch Richtung Sozialleistungsbetrug und damit einer Straftat gehen.

"Urlaub" steht auch Bürgergeldbeziehern zu.

Aber nicht über mehrere Monate/ Wochen.

Mal nachfragen im Amt und Antrag stellen auf Urlaub.

Oder wie es heissen mag.


Dein Freund kann sich vom Bürgergeld abmelden.

Dann kann er reisen solange er möchte.

Ansonsten muss er sich an die Vorgaben der 21 Tage Ortsabwesenheit halten.


GuineapigO 
Beitragsersteller
 08.10.2024, 20:01

Dann bekommt er ja gar kein Geld mehr. Das ist halt so gar keine Lösung haha.

turnmami  08.10.2024, 20:03
@GuineapigO

Haha. Wenn er 4 Monate nicht in D ist, steht ihm auch kein Geld zu. Wer Sozialleistungen möchte, der muss sich an Regeln halten

GuineapigO 
Beitragsersteller
 08.10.2024, 20:09
@GutenTag2003

Hat mit betrügen nichts zu tun er würde dann aber 30% glaube ich gekürzt bekommen.

GutenTag2003  08.10.2024, 20:10
@GuineapigO

Sicher hat das mit Betrug zu tun. Da gibt es kein "Schönreden".

würde dann aber 30% glaube ich gekürzt bekommen.

Nein die Leistung würden eingestellt, wie es das Gesetz vorsieht. Es ist Betrug sich nicht dort aufzuhalten wie man angegeben hat.

Es handelt sich dabei nicht um eine Meldeversäumnis sondern um eine nicht genehmigte Ortsabwesenheit.

turnmami  08.10.2024, 20:17
@GuineapigO

Nein. Er hat keinen Anspruch auf BG, wenn er Monate nicht in D ist. Und eure Überlegungen von Krankmeldungen sind Überlegungen zum Betrug!

GuineapigO 
Beitragsersteller
 08.10.2024, 20:23
@turnmami

Aber er zieht ja nicht ins Ausland sondern ist nur vorübergehend weg. Hmm keine Ahnung ob das stimmt da informiere ich mich mal.

turnmami  08.10.2024, 20:26
@GuineapigO

Er darf nur 21 Tage abwesend sein. Ab dem 22. Tag steht ihm kein Geld mehr zu!

turnmami  08.10.2024, 21:08
@GuineapigO

Du bist anscheinend nicht in der Lage die Aussagen zu verstehen...