Wie viel ps beim ersten Auto als Fahranfänger?

Hi.
Bin derzeit männlich 17 und fahre schon seid nem 3/4 Jahr im Rahmen des bf17. Da ich bald 18 werde schaue ich mich schon nach einem Auto um. Ich könnte das Auto meines Bruders nehmen welches er von meiner Schwester vor zwei Jahren abgekauft hat aber noch nicht genutzt hat da er keine Führerschein hat. Meine Bedenken sind jedoch dass das Auto Hyundai Atos Prime nur 58 ps und ich der Auffassung bin das überholvorgänge und das auffahren auf die Autobahn doch schwierig werden können. Meine Mutter hatte das Auto bevor meine Schwester es hatte und sagte es dauert halt bissl bis man auf Geschwindigkeit kommt. Meine Mutter hat jetzt einen Hyundai i10 mit 69 ps und da ich auch häufig mit ihr fahre hat man sich natürlich dran gewöhnt und somit wäre es auf die 58 ps runter zu gehen ja ein Rückgang. Daher meinte ich letztens zu meiner Mutter dass ich ein Auto mit mindestens 70ps will um sichert überholen zu können und auf die Autobahn auffahren zu können, da ich es auch als Sicherheitsrat Risiko sehe zu wenig unter der Haube zu haben. Da sagte meine Mutter was ich denn mit so viel ps will da fahr ich mir nur die Ohren mit ab, worauf ich antwortete das 70 ps für ein Auto wenig ist und ich wie gesagt auch problemlos auf die Autobahn und überholen will. Habe schon mal geschaut und finde den vw Golf 3 Erstzulassung  1997 mit 101 ps Benziner sehr schön nicht zu Gros Nicht zu klein und auch ausreichend ps und nur weil man sie hat muss man sie ja nicht nutzen. Was meint ihr zu dem Fall wie viel ps sollte man als Fahranfänger haben? Ich habe eher einen sportlichen aber aus meiner Sicht trotzdem sicheren und vorausschauenden Fahrstil ( natürlich kann man meine fahr Erfahrung nicht mit jemanden gleich setzen der seid 20 Jahren unfallfrei fährt!)
Bitte mit Begründung
Danke Mit freundlichen Grüßen

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Fahren ohne fahrerlaubnis B17, welche Strafe?

Hallo Liebe User,

leider wurde ich vergangen Woche von der Polizei mit Toleranz 51 km/h in einer 30er gelasert und dementsprechend angehalten, die 30er war neu und war mir deshalb nicht bekannt.

Ich war mit dem 45er Roller von meinem Vater unterwegs und der Polizist vor Ort hat mir erzählt, dass der Roller max. 45 km/h fahren darf und keine 51 km/h, deshalb wurde der Roller zur Beweissicherung beschlagnahmt und ich werde der Strafttat fahren ohne gültige Fahrerlaubnis beschuldigt, die Ordnungswidrigkeit wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit wird daher fallen gelassen, weil ich eine Straftat begangen habe.

Ich habe mein Führerschein nicht mal ein Jahr und befinde mich deshalb noch in der Probezeit, dazu kommt das ich noch 17 bin, aber meinen Klasse B Führerschein schon habe. Mit diesem darf ich in meinem Alter in Begleitung ein Auto fahren und alleine einen Roller der bis 45 km/h zugelassen ist unterwegs sein.

Meine Frage nun: In der Vergangenheit hatte ich noch nie mit der Polizei zutuhen und bin somit ein unbeschriebenes Blatt, dazu kommt, dass ich noch 17 bin. Kann mir einer sagen wie meine Strafe ausfallen wird? Im Internet lese ich Sachen wie 6. Monate Fahrverbot, 6 Punkte, Aufbauseminar, 2. Jahre verlängerung der Probezeit, Sozialstunden, sowie eine saftige Geldstrafe für mich und meinem Vater.

Laut meinem Vater ist der Roller nicht verändert oder irgendwie "frisiert"

Außerdem habt ihr noch Tipps wie ich noch glimpflich aus der Patsche rauskomme, habe gehört, dass mobile Lasermessungen der Polizei vorallem bei Motorrädern ungenau seien sollen. Lohnt es sich mit der Rechtsschutzversicherung rechtlich vorzugehen oder ist das "verschwendetes" Geld?

Schon mal im voraus Vielen Dank für jede Antwort!

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