Probefahrt mit BF17 möglich?
Hallo, ich werde bald 18 also muss das erste Auto her :) Habe mir am Freitag eines angeschaut bei einem händler welches ich dann am Montag probefahren kann. Meine frage ist jetzt ob ich ( Natürlich in Begleitung einer auf meinem BF17 Schein eingetragenen Person) Diese Probefahrt machen darf oder nicht? Weil es ja vom Händler für die Probefahrt nur ein Rotes Kennzeichen gibt verwirrt mich das ganze ein wenig und bei google habe ich auch nichts was meinen Fall wiederspiegelt gefunden. Ich hoffe das mir die Community hier helfen kann :)
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr Dankbar :) MfG Cue
4 Antworten
Juristisch gesehen darfst Du das mit Deiner eingetragenen Person durchaus machen, denn es ist auf kein Fahrzeug festgelegt, sofern Du die Klasse hast. Dies ist auch nicht vom Kennzeichen abhängig, jedoch liegt es natürlich in der Entscheidung des Autohändlers. Ich würde Dir das Fahrzeug nicht geben.
Du darfst schon eine Probefahrt machen wenn die Begleitperson dabei ist. Allerdings glaube ich eher, der Händler wird dich nicht fahren lassen wenn er die BF17 sieht.
Du kannst natürlich mit der eigetragenen Begleitperson eine Probefahrt machen.
das kommt auf den händler an und welche bedingungen seine versicherung ihm als auflage macht