Probefahrt mit BF17 möglich?

4 Antworten

Juristisch gesehen darfst Du das mit Deiner eingetragenen Person durchaus machen, denn es ist auf kein Fahrzeug festgelegt, sofern Du die Klasse hast. Dies ist auch nicht vom Kennzeichen abhängig, jedoch liegt es natürlich in der Entscheidung des Autohändlers. Ich würde Dir das Fahrzeug nicht geben.


Du darfst schon eine Probefahrt machen wenn die Begleitperson dabei ist. Allerdings glaube ich eher, der Händler wird dich nicht fahren lassen wenn er die BF17 sieht.

das kommt auf den händler an und welche bedingungen seine versicherung ihm als auflage macht

Du kannst natürlich mit der eigetragenen Begleitperson eine Probefahrt machen.