Bf 17 alleine ans Feuerwehrhaus fahren?
Darf ich alleine wenn ein Einsatz ist alleine ans Feuerwehrhaus fahren?
9 Antworten
Sollte ein U18 jähriger überhaupt zu einem Notfalleinsatz gerufen werden ( was ich mal bezweifle ) so erhält er nach § 35 StVO Sonderrechte ungeachtet vom alter ! Die StVO gewichtet höher als die FEV .....so das er dann ....wenn es nicht anders möglich ist alleine zum Gerätehaus fahren kann .....aber nicht wieder zurück !
sehe ich genauso. Der Fragesteller ist insgesamt sehr gut beraten zu warten bis er 18 ist, das kann ja nicht mehr allzu lange dauern ( auch wenn ihm eine falsche Antwort besser gefällt ) Sollte er erwischt werden , blüht ihm ein Bußgeld , Punkte in Flensburg plus der Besuch eines Aufbauseminars- desweiteren wird ihm die Prüfbescheinigung entzogen und zwar bis er das Aufbauseminar besucht hat. ( alles in Allem ein teuer Einsatz ) Sollte er einen Unfall verwickelt werden, wäre sein Wunsch noch ein bissel gewartet zu haben, um ein vielfaches erhöht.
Und jetzt bitte nicht wieder auf den § 34 StGB beziehen, der greift bei ihm wohl sicherlich nicht.
Ersten bezog sich § 34 STGB auf den Vater mit Herzversagen !
Zweitens..... Bekommt man von der Rettungsleitstelle die Sonderrechte nach § 38 STVO dann darf man diese auch nutzen !
Also langsam...
Die Sonderrechte bekommt der FFler vom Gesetzgeber, nicht von der Leitstelle. Die stehen auch nicht im §38, sondern 35 StVO. Und der §38 dagegen gilt hier nicht.
klaro § 35 ....da hab ich mich verschrieben .....Wegerechte bekommt man mit Privatfahrzeug eh nicht !!
Und auch Richtig das man Sondis vom Gesetzgeber erhält..... die Frage ist ob der Einsatz als DRINGEND geboten ist .....und das ist nun mal nicht jeder Einsatz . aber weist du ja selber .......Das die Leitstelle uns " Sonderechte Frei " meldet ist wohl so ein ....ähm....?Bonus?..... damit man nicht nachdenken muss ....ob oder ob nicht ......wie soll ich dir das beschreiben ...das du es verstehst ? Wir haben viele Junge Leute die bei einem Alarm das Gehirn ausschalten ......weißt wie ich es meine ?
Kannst du nen Link oder so schicken wo steht, dass die StVO höher gewichtet sei als die FEV?
unser gbi meint auch das man mit bf 17 zum fgh fahrn darf
Was mich in der Annahme bestätigt das eure Feuerwehr größere Probleme hat als anfangs vermutet. Ihr solltet euch dringend mit einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt unterhalten.
Was besagen diese Sonderrechte? FÜr ihn sind Vorschriften der StVO außer Kraft gesetzt. Das ist alles. Es geht hier ausschließlich um StVO.
Die StVO gewichtet höher als die FEV
Und so etwas ist barer Unsinn. Die Sonderrechte der StVO nach §35 haben mit der FeV nicht das geringste zu tun. Die Auflage, mit Begleiter zu fahren, wird dadurch nichzt aufgehoben.
Allerdings ist ein Szenario denkbar, dass eine Ausnehmegenehmigung beantragt und erteilt wird von der Fahrerlaubnisbehörde, die es dem BF17-Fahrer erlaubt, die Strecke zwischen zuhause und der Feuerwehr allein zu fahren. Da könnte dann auch drinstehen, ob das nur für eine Alarmierung freigegeben ist oder was auch immer. Wenn, dann wird wahrscheinlich aber diese Strecke einfach freigegeben, so dass auch die Rückfahrt allein erfolgen kann.
kommt halt drauf an ob Hilfeleistung alamierung oder eine Brand oder VU alarmierung
Der 35 StVO kennt kein alter ! Dir werden Sonderrechte gegeben die die stvo quasi außer kraft setzt ( unter Berücksichtigung sämtlicher Verkehrsteilnehmer ) und wenn es anders nicht möglich ist darf er dies ! Sollte er über die rettungsleitstelle ( Funkalarm ) hinzugezogen werden , werden ihm diese Sonderrechte eingeräumt ! Wenn der Einsatzleiter seine Fahrerlaubnisse verliert weil er blöderweise bei Rot über eine Ampel ist ( privat Fahrzeug ) soll er dann zum Einsatzort laufen ? Oder soll dann die Kameraden bei ihm Zuhause noch kurz vorbei ?
sehr unwahrscheinlich dass ein 17 Jähriges "Kind" der Einsatzleiter ist . Und nein der § 35 StVo setzt die StVo nicht außer Kraft, er ist ein Teil davon ! Wenn jemand mit Sonderrechten in einen Unfall verwickelt wird hat er ein größeres Problem als ein "Normalo" .Die Sonderrechte dürfen nur mit äußerster Vorsicht in Anspruch genommen werden, und nur geringfügige Abweichungen von den Straßenverkehrsvorschriften sind zulässig.
Wo habe ich geschrieben das ein 17 jähriger Einsatzleiter ist ?
Auch ein Einsatzleiter ( nicht der FS ) kann den Führerschein mal kurzfristig verlieren !
Zum Rest .... Wo hat er geschrieben das er mit 100 durch den Ort fegt und andere gefährdet ?
Sonderechte dürfen NUR unter Berücksichtigung aller anderen in Anspruch genommen werden !
Sollte für den FS KEINE andere Möglichkeit bestehen zum Gerätehaus zu kommen und ein Begleiter nicht greifbar sein so darf er zum Gerätehaus fahren .....aber nur bis dort hin und nicht weiter !
Ist eine Person der Sonderechte ausübt in einen Unfall verwickelt so kann er selbstverständlich haftbar gemacht werden
Wer ein Fahrzeug wann in Straßenverkehr bewegen darf regelt die:
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)In der gibt es keine Sonderrechte für die Feuerwehr.
Es gibt nur eine einzige Möglichkeit auf die man sich berufen könnte. Und zwar wäre das unter ganz eng bestimmten Grenzen der § 34 (StGB) Rechtfertigender Notstand.
Aber ein Richter wird vermutlich vor lachen nicht in den Schlaf kommen wenn du dem erzählst das ein 17-jähriger, der gerade die Grundausbildung und keinen AGT hat, die einzige Chance ist einen Einsatz zu retten. Im § steht was von "unmittelbar", das kann er bei Alarmierung nicht einschätzen da er die Lage vor Ort nicht kennt. Da steht was von "nicht anders abwendbaren Gefahr". Der Träger hat eine leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten, das kann wohl kaum der Jugendliche mit BF17 sicherstellen. Dort steht auch was von "Abwägung der widerstreitenden Interessen". Ohne genaue Kenntnis der Lage ist das überhaupt nicht möglich.
Die leistungsfähige Feuerwehr muss übrigens zu jedem Einsatz gewährleistet sein. Egal ob Wohnungsbrand, Keller unter Wasser oder Fehlauslösung BMA. Nur da kann er sich sicher nicht überall auf den § 34 StGB berufen.
Der Opa mit dem Schlaganfall ist sicher durch den § abgedeckt, allerdings ist es auch hier meist sinnvoller die Retter zu rufen.
Was schreibst du da ...... ein BF 17 hat die Fahrerlaubnis mit der Einschränkung begleitet zu fahren !
Einen verstoß wird mit 50 Euro 1 Punkt bestraft . und EVTL. wird diese die FE Widerrufen
Man kann auch eine Sondergenehmigung beantragen das der BF17 auch ohne Begleitung zur Arbeit und zurück fahren darf !
§35 ABS. 1 STVO ..
Von den Vorschriften (der STVO ) dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Es geht auch nicht darum was der FS am Einsatzort zu tun hat ....vermutlich schauen und staunen :-)
Ob ein Minderjähriger alarmiert wird entscheidet die Rettungsleitstelle .....Durch Funkalarmierung erhält er diese Sonderrechte ..... ( Was keine Wegerechte sind ) .... er muss sich unter Achtung aller anderen Verkehrsteilnehmer so verhalten das er niemanden Gefährdet .....
Der BGH urteilte das Angehörige der Feuerwehr Sonderrechte nach § 35 STVO in Anspruch nehmen dürfen ! was im Regelfall durch die Funkalarmierung geschieht !
BGH, Urteil v. 18. 12. 2007 - VI ZR 235/06 ; LG Trier, ZfS 1991, 120; Rolfs, 155.
Es geht nicht darum was er am Einsatzort machen soll sondern wie er zum FGH kommt ! Natürlich wenn er 100 Meter entfernt ist darf er nicht fahren .....ist er bei der Alarmierung 5 km weg darf er schon fahren .......und auch alleine wenn keine Begleitperson zur Verfügung ist....
In einer Großstadt wird .....so gehe ich mal davon aus .....kein Minderjähriger zum Einsatz über Funkalarm hinzugezogen ....aber auf dem Dorf ...wo man so schon Schwierigkeiten hat die Feuerwehr zu besetzen wäre dies auch denkbar ........
Außerdem habe ich in meinen 20 Jahren oder so noch NIE gehört das ein Polizeibeamter an dem FGH eine Kontrolle durchgeführt hat ! wäre ja auch lustig ....da steht ein Feuerwehrfahrzeug mit Blaulicht und Martinhorn zum ausrücken bereit und ein kleines Männchen kommt mit allgemeiner Verkehrskontrolle ! :-))
Einen verstoß wird mit 50 Euro 1 Punkt bestraft . und EVTL. wird diese die FE Widerrufen
Und wer ist do einsatzgeil, dass er das riskiert? Doch nur ein Kind aus der letzten Dorffeuerwehr.
Was schreibst du da ...... ein BF 17 hat die Fahrerlaubnis mit der Einschränkung begleitet zu fahren !
stimmt und mehr nicht ! Bei uns dürfen U18 auch in den Einsatz. Wir haben Hauptamtliche Feuerwehrleute und eine ca 100 Mann / Frau starke Wehr. Ich hab mir gestern Abend mal den Spaß gegönnt unseren SFI zu fragen was er meint. : ganz klar BF 17 , der darf zu Fuss kommen, mit dem Fahrrad , oder mit dem Moped und wenn der in der Prüfbescheinigung Eingetragene mit zur Wache will - geht auch das. Mehr nicht.
Wie gesagt , der Fragesteller ist äußerst schlecht beraten, wenn er denkt , er darf jetzt so zu Wache.
In jedem einschlägigen Forum ist der Tenor eindeutig so ( und da sind durchaus Vollprofis am Werk ) dass er es lassen soll.
Es geht ja nicht darum , dass man ihm diese Einsätze nicht gönnt, es geht um seine Sicherheit und seinen Führerschein , den er ja gerne mit 18 hätte ....
In einer Großstadt wird .....so gehe ich mal davon aus .....kein Minderjähriger zum Einsatz über Funkalarm hinzugezogen ....aber auf dem Dorf ...wo man so schon Schwierigkeiten hat die Feuerwehr zu besetzen wäre dies auch denkbar ........
im Dorf kann man laufen oder mit dem Rad dahin. Dafür riskiert kein halbwegs Intelligenter Mensch den Führerschein, Punkte in Flensburg eine Geldbuße usw.
Es geht nicht im Geringsten um Verkehrskontrollen, sondern um Unfälle - als Feuerwehrmann ( bzw ich - Frau ) geht man zumeist vom worst case aus ...
noch gibt es keine Gerichtsurteile dazu , ich hoffe es bleibt auch noch lange aus und ich wünsche HUGOPOWER99 , dass er nicht der erste wird ;-)
Gute Frau ! Solltest du in einen VU verwickelt sein .....bei Ausüben deiner Sonderechte .....hast du immer ein Problem ....egal wie alt du bist ! Dann hast du diese ohne die nötige Sorgfaltsplicht ausgeübt !
Schönen gruß an deinen SFI ...wie begründet er das ? oder wie üblich nur so Halbwissen aus dem bauch heraus ?
Guter Mann ! Ich habe seit 28 Jahren einen gültigen Führerschein ohne Auflage (gänzlich ohne VU ( zum Glück ) ) ein BF 17 hat lediglich eine Prüfungsbescheinigung mit Auflage und namentlich eingetragenen Begleitern. Ist auch die Begründung meines SFI (unter anderem ) wie gesagt der Konsens ist insgesamt gleich ( mal von dir abgesehen ;-) ) Ich für meinen Teil kann sehr gut einschätzen , inwieweit ich meine Sonderrechte wahrnehme ( ob überhaupt ) ob das ein absoluter Fahranfänger hat , der zusätzlich nicht ohne Grund auch noch Auflagen hat, wage ich zu bezweifeln. Vielleicht müsste der Gesetzgeber das ganze mal klar definieren und den BF 17 mit in den Text des § 35 StVo mit einbeziehen, dann müssten sich weniger darüber den Kopf zerbrechen.
Und weswegen sollte ein SFI und so ziemlich jeder andere Feuerwehrmann inklusive Berufsfeuerwehr weniger wissen als du ?
Du verstehst einfach nicht das StVO und FEV zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Auch wenn § 35 StVO zur Anwendung kommt wirkt sich das in keinster Weise auf die FEV aus.
Also was soll man dazu noch sagen .......
§ 74 Abs. 5 FEV
(5) Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist.
guten Abend ..... seid 28 Jahren ....dann sind wir ja fast das gleiche Baujahr -))
Ich gehe davon aus, das du weißt wann und in welcher form du sonderechte in Anspruch nimmst !
Warum ich das evtl. besser wissen sollte ....weil ich nahezu wöchentlich mit entsprechenden Ämtern zu tun habe ...beruflich bedingt ! Ein Feuerwehrmann bzw. Frau hat mit denen ja eher sehr selten zu tun .
Der BF 17 .....
Der Inhaber hat eine Fahrerlaubnis und ist voll verantwortlich für sein tun und Handeln ... er hat die Theorie und Praktische Prüfung wie ein 18 jähriger abgelegt .....der unterschied ist das er eine Bescheinigung hat und der 18 jährige einen Führerschein bekommt . Sinn und zweck des BF 17 war oder ist ...jungen Fahranfängern einen Erfahrenen an die Seite zu setzen der ihm Ratschläge und seine Erfahrung weitergibt ! Sollte bewirken das junge Fahranfänger weniger in Unfälle verwickelt sind ...
Einem 18 Jährigen der gestern seine Prüfungen bestanden hat würde keiner bedenken äußern das er fahren darf .....bei einem 17 jährigen der in einer Woche 18 wird und schon fast 1 Jahr Fahrpraxis hat schon ?
Der BGH sowie viele OLG´s bejahten die Sonderechte der Feuerwehrangehörigen im Privaten PKW !
deswegen werden ja bei deiner Ausübung sonderechte. OWI´s meistens nach § 16 OWI eingestellt bzw. nicht weiter verfolgt ...aber das ist ja wieder was anderes .
Ob der Gesetzgeber handeln muss ....??
Weiß nicht ...wie gesagt ..bei uns werden Keine u18 zum Einsatz gerufen und ihnen Sonderrechte übertragen ....aber das ist anscheinend die Ausnahme ....
Wie ist das bei euch genau ? werden die u18 über Funkalarm alarmiert mit Sonderechten ? oder nur Alarmiert ....bei der berühmten Katze auf dem Baum ? :-)
Naaabend , bei uns bekommen die einen ganz normalen Funkmeldeempfänger mit entsprechender Schleife ( je nach Zug eben ) Ausrücken , dürfen U18 bei allen Einsätzen - nur eben nicht alles machen ( sind ja keine AGT ) Mit B17 dürfen sie bei uns ohne Begleitung nicht mit dem Auto kommen. Ich denk schon, dass der Gesetzgeber da handeln sollte schon alleine um klare Verhältnisse zu schaffen.
Einem 18 Jährigen der gestern seine Prüfungen bestanden hat würde keiner bedenken äußern das er fahren darf .....bei einem 17 jährigen der in einer Woche 18 wird und schon fast 1 Jahr Fahrpraxis hat schon ?
Ich hätte so und so meine Bedenken, wobei am alter alleine kann man das nicht immer festmachen- es gibt auch 28 Jährige , die meinen sie müssen bei einem BMA Alarm mit 90 durch die Stadt flitzen- aber das ist ein Thema für sich :-))
Der 17 jähriger hat genau so einen melder wie jeder andere und der Alamiert genau so wie die anderen
Ja ....ich weis das man es darf ......ich bezweifle nur das die Leitstelle einen 17 jährigen hinzuzieht ....schon alleine wegen der Haftung wenn dem dann was passiert ....aber möglich
Da das Thema hier sehr heiß diskutiert wird möchte ich nur noch einen weiteren Aspekt beleuchten:
Man sollte beachten:
Ist man mit dem BF 17 ohne Begleitperson unterwegs und wird erwischt oder es kommt zu einem Unfall, dann ist der Lappen erstmal wieder weg. (Normale Fahrt, keine Einsatzfahrt)
Wenn man auf der Einsatzfahrt einen Verkerhrsunfall verursacht weil man Sonderrechte in Anspruch genommen hat dann trifft einen bekanntlich trotzdem die volle Schuld.
Beides kombiniert bedeutet demnach:
Verursacht ein 17 jähriger mit BF17 Schein ohne Begleitperson bei der Einsatzfahrt einen Unfall tirfft ihn folglich auch die Schuld und folglich muss er auch mit den Konsequenzen leben, sprich dass der Führerschein weg ist!
Solange nichts passiert interessiert das ganze niemanden, aber kommt es zu einem Unfall, egal wie groß, ist der Ärger da.
Daher: Seinen Führerschein deswegen aufs Spiel zu setzten halte ich nicht für sinnvoll!
Das ist meinen Interpretation der Dinge, die muss nicht richtig sein aber wenn einem über 18 Jährigen bei einem Unfall der Bezug auf die Sonderrechte keinen Vorteil verschafft, warum sollte die dann bei einem 17 jährigen der Fall sein?
Wenn du mit Sonderrechten einen Unfall hast ist der Lappen weg ....als 18 jähriger oder 17 mit Begleitung ....völlig egal ....
Wenn du mit Sonderrechten einen Unfall hast ist der Lappen weg ....als 18 jähriger oder 17 mit Begleitung ....völlig egal ....
Wie kommst du denn darauf? Seit wann wird einen Autofahrer der einen Unfall verursacht automatisch der Führerschein abgenommen?
Nein, darfst du nicht.
Begleitetes Fahren meint tatsächlich begleitetes Fahren und nicht "ab und an mal in Begleitung, ab und an mal nicht".
Erstmal: "Besserwisser" ist ein Wort, du Leuchte ;-)
Zum anderen:
Schön, wenn du meinst ... ich wünsche dir, das du in eine Kontrolle gerätst, wenn der Fall eintritt ... dann kannst du es mit den Polizeibeamten vor Ort besprechen und ihnen erklären was du da tust :-)
Der Besserwisser scheint jemand anders zu sein. Du glaubst wohl allen Ernstes, dass deine Leitstelle und deine Wehr gerade auf DICH - den Alpharetter unter den Feuerwehrleuten - gewartet haben?
Nur weil du mal einen C-Schlauch aufrollen durftest heißt das nicht, dass du die unentbehrliche Einsatzkraft schlechthin bist, erstens. Zweitens heißt BF 17 nur BF17 und nicht "BF17 außer man hat nen Einsatz", Sonderrechte nach §35 StVO hin oder her (zumal du beim Einsatz vor dem Verteiler mit 17 eh nichts verloren hast) und drittens: Das LF fährt nur, wer eine entsprechende Fahrerlaubnis hat (z. B. C) und ggf. eine Einweisung auf dem Fzg.
Schreib dir das alles mal hinter deine Löffel, wo es feuerwehrtechnisch offenbar noch grün ist. Und "darf man aber egal du besser wisser" lässt du in Anwesenheit deiner Führungskräfte lieber nicht fallen, sonst war es das mit deiner FW-Karriere noch bevor sie begonnen hat, nur so als Tip von oben. Das hören erfahrene Kommandanten u. ä. nämlich äußerst gerne...
Na ist doch wahr, was glaubt denn der wer er ist? Retter der Welt? Ich als Kommandant würde dem was pfeifen, wenn er mit BF17 zum Gerätehaus pfeift, bei uns hätte er nicht mal nen Melder in dem Alter...
ist ia nicht so das wenn du bei der feuerwehr bist und über 18 bist und einen Autoführerschein besitzt bei einem einsatz wo kein anderer der einen lkw führerschein besitzt da ist du auch lkw fahrn darfst
soviel ich weiß, darf du den lkw nur zum einsatzort fahren aber zurück ist verboten.(Auto aber kein Lkw führerschein) vll ist das mit dem auto fahren ähnlich ?
Das ist falsch! Wenn kein LKW oder nicht genug LKW fahrer vorhanden sind dürfen Feuerwehrmänner auch ohne LKW Führerschien den LKW zum Einsatzort fahren.
Nein darfst du nicht und zur Not tut es auch ein Fahrrad....
Nein, darfst du nicht!!!
Das ist falsch, der § 35 bezieht sich ausdrücklich auf die STVO und hat mit der FEV nicht das Geringste zu tun. Wenn das so wäre könnte sich jeder ein Fahrzeug vor die Tür stellen und zum Gerätehaus fahren, egal ob er eine Fahrerlaubnis hat oder nicht.
Und wenn der Brandschutz mit jemandem steht oder fällt der vielleicht gerade die Grundausbildung und mit Sicherheit keine AGT-Ausbildung hat dann läuft in dem Ort gewaltig was schief.