DRINGEND! Muss mein Mann den Handyvertrag zahlen?

Hallo ihr lieben,

Mein Freund (19 Jahre) hatte vor kurzem Post von einem Anwalt bekommen, weil er "seinen" Handyvertrag nicht bezahlt hat - die Kosten belaufen sich im Moment auf 2100 Euro. Er hatte mit dem Vertragsanbieter eine Ratenzahlung vereinbart, wo er jeden Monat 20 Euro abbezahlt. Aber daher das die 20€ bei den letztenbeiden Malen nicht abgebucht werden konnte - soll er jetzt die ganzen Kosten auf einmal zahlen. Jetzt aber der Knackpunkt. Der Vertrag ist garnicht ihm! Lediglich sein Name steht drauf - auch die Unterschrift. Seine damaligen Schwiegereltern haben ihn mehr oder weniger dazu genötigt den Vertrag auf seinen Namen zu machen, weil er ja bei Ihnen wohnte aber keine Miete zahlen musste/konnte. Seine Exschwiegereltern stehen in der Schufa und können/konnten sich deswegen kein Vertrag machen.... Bin stink sauer!! - deswegen auch meine Schreibweise. Mein Freund wird jetzt nämlich sehr übel zur Kasse geboten. Er hatte sie auch schon freundlich drum gebeten das sie den Vertrag selbst bezahlen sollen. Als Antwort kam nur das es im Moment nicht geht, weil sein Ex Schwiegervater angeblich die letzten beiden Monate kein Lohn bekommen hätte. Jetzt sitzt mein Freund auf beiden Verträgen...

Wisst ihr ob es da eine Möglichkeit gibt das der Vertrag storniert wird bzw seine Ex Schwiegereltern die gesamten Kosten tragen müssen? Ausser natürlich die ersten 3 Monate die er auch wirklich dort gewohnt hat.

Straftat wofür man die Schwiegereltern evtl anzeigen könnte? (Nötigung, Betrug....)

Schneidet er sich da selbst ins eigene Fleisch wenn wir zur Polizei oder zu einem Anwalt gehen würden?

ich bin gerade sooo sauer!!!!!!

Betrug, Polizei, Anwalt, Eltern, bezahlen, Ex-Freundin, Handyvertrag, Nötigung, Schufa
Darf das einfach so abgerechnet werden. Lastschrift, Inkasso?

Hallo

am 06.10. war ich für 107,18€ beim einkaufen. Ich hab mit Karte bezahlt und den Beleg unterschrieben. Zu diesem Zeitpunkt war mein Konto nicht genügend gedeckt und der Betrag wurde nicht abgebucht.

Mir war das gar nicht so bewusst (ist ein 2. Konto auf dem ich nicht so oft nachschaue, da ich eigentlich nur ab und zu Geld überweise und ansonsten immer wieder mal damit zahle...) Nun kommt ein Schreiben von einem Inkassounternehmen. Sie schreiben folgendes:

"Mit dem Scheitern dieses Lastschrifteinzugs befanden Sie sich bereits im Verzug (vgl. Palandt, 73. Auflage, § 286 Rn 25, Prinzip der Selbstmahnung). Hinzu kommt, dass eine schuldhafte Verletzung der Lastschriftabrede (vgl. BGH NJW 2009, 3570, 3571) vorliegt, so dass die Nebenforderungen auch unter diesem Gesichtspunkt ersatzfähig sind.

Inzwischen hat uns die Ingenico Payment Services GmbH mit der Durchsetzung der offenen Forderungen beauftragt. Als registriertes Inkassounternehmen sind wir berechtigt, gemäß RVG abzurechnen, so dass sich unsere Forderungen wie folgt zusammensetzt:

  1. Hauptforderung (ursprünglicher Kaufbetrag) 107,18€
  2. Bankrücklastschriftkosten 1,50€
  3. Adressermittlungskosten 10€
  4. Verzugsschaden der Ingenico Payment Services GmbH 9,90€
  5. Geschäftsgebühr (§§ 280, 241, 286 BGB, NR. 2300 VV RVG) 45€
  6. Auslagen (§§ 280, 241, 286 BGB, Nr. 7002 VV RVG) 9€ offener Rechnungsbetrag: 182,58"

ist das alles rechtens? Ich finde das krass viel, weil das fast so hoch ist wieder Rechnungsbetrag an sich. Habe ja vorher nicht einmal eine Rechnung, Mahnung oder irgendwas bekommen, dürfen die das einfach so abrechnen?? Kann ich mich irgendwie dagegen wehren?

Liebe Grüße Janine

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