Was kann man gegen eine Grabauflösung machen?

Hallo liebe Gütefrage.net - Gemeinde, ich beschreibe mal kurz meine Situation. Mein Vater verstarb vor 18 Jahren, in 2 Jahren sollte das Grab aufgelöst werden, so wie es regulär ist. Ich selber bin erst 19 Jahre alt und habe eine starke Bindung zu dieser letzten Ruhestätte, und auch wenn ich durch eine räumliche Entfernung nicht so häufig dort hin komme, ist dieser Ort von großer Bedeutung für mich. Ich brauche es einfach, dort hin zu gehen, mich auszusprechen. Für mich würde eine Welt zusammenbrechen wenn dieses Grab aufgelöst wird und einfach jemand anderes dort liegt. Ich habe mir einige Gedanken gemacht was ich dagegen machen könnte, jedoch weiß ich nicht ob sowas überhaupt möglich wäre. Kosten spielen hierbei keine Rolle.

Möglichkeit 1: Eine Verlängerung der Grablaufzeit, wobei ich gelesen habe, dass dies in der Regel nicht möglich ist.

Möglichkeit 2: Das Grab auszuheben und es wo anders erneut zu bestatten, natürlich dann näher an meinen Heimatort. Aber dies müsste ich dann immer und immer wieder machen, solange diese 20 Jahres Frist gilt.

Möglichkeit 3 (welche auch meine liebste wäre) : Das Grab in einem Krematorium verbrennen zu lassen und die Urne dann in einem neuen Grab beizusetzen, welches in meiner Heimatstadt liegt.

Ich bin mir durchaus bewusst welche Kosten auf mich zukommen, ich würde nur gerne wissen, ob die 3. Möglichkeit überhaupt realisierbar ist, und wenn ja ob jemand damit Erfahrung hat und wo ich das machen könnte. Und natürlich welche der 3 Möglichkeiten am besten wären..

Vielen Lieben Dank für Antworten!

Bestattung, Verlängerung, Besetzung, Krematorium
Beerdigungskosten - Geschwister

Hallo Community,

ich habe eine Frage bezüglich der Bestattungskosten auf der rein rechtlichen Seite.

Die Situation gestaltet sich wie folgt:

Der Vater ist im April diesen Jahres verstorben. Die Eltern sind seit 2001 geschieden. Somit muss ja die damalige Ehefrau (sprich Mutter) nichts bezahlen. Demnach fallen doch die Kosten der Beisetzung auf die gemeinsamen Kinder wenn ich das richtig sehe.

Soweit so gut. Beim Beerdigungsinstitut waren wir beide Anwesend. Für den Papierkram musste lediglich einer unterschreiben und als Ansprechpartner dienen. Dieses war dann meine wenigkeit in diesem Falle. Die Bestattung ist logischerweise schon gelaufen und die Kosten sind beglichen. Allerdings wurden diese von mir erstmal alleinig bezahlt, da ich dafür ja unterschrieben habe.

Das Problem ist nun das folgende, dass sich mein Bruder dagegen stäubt die hälfte der Bestattungskosten zu übernehmen da er laut eigener Aussage mit 19 Ausgezogen war und bis heute keinen Kontakt zu beiden Elternteilen haben wollte (er ist mittlerweile 36). Somit müsste ich die ganzen Kosten tragen. Müsste er nicht eigentlich dennoch zu 50% dafür aufkommen?

Das Erbe haben wir beide ausgeschlagen, aber nichts destotrotz hätte sich die "Stadt" die Kosten sich sowieso von uns wiedergeholt da wir beide keine wirtschaftlich schwere Situation haben.

Weitere Frage ist nun; was kann man in meiner Situation tun? Ich glaube nämlich das ich im Recht bin und er mir 50% erstatten muss.

Wenn die ganze lage zu meinen Gunsten ausfällt (wovon ich ausgehe). Hätte jemand die Passenden Paragraphen für mich?

Ich danke allen Antwortern im Vorraus und wünsche ein schönes Wochenende.

Veno.

Recht, Anwalt, Gesetz, Bestattung, Beerdigung, Geschwister, Todesfall

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