Reha Bescheid falsch, was tun?

Guten Tag Zusammen,

heute wende ich mich an die Community mit einer etwas komplexeren Fragestellung.

Zur Situation:
Ich bin seit einigen Monaten krank geschrieben aufgrund einer schweren rezidivierenden depressiven Störung, kurz Depression. In Behandlung bin ich bereits schon seit ca. 2 Jahren, ohne den erwünschten Erfolg. Eine teilstationäre Behandlung in einer Klinik habe ich ebenso bereits hinter mir, wie eine Psychotherapie mit Begleitung durch einen Psychiater. Bis heute werde ich behandelt, es geht jedoch nicht weiter. Da ich seit mehreren Monaten deswegen nicht mehr arbeitsfähig bin, hat die Krankenkasse massiven Druck auf mich aufgebaut und den MDK mit einem Gutachten beauftragt. Vor ca. 2 Monaten war ich einige Tage in einer Spezialklinik für FAS, die diese Diagnose auch gestellt hat. Leider hat der Bericht mehrere Monate auf sich warten lassen.

Da der MDK mit einem Gutachten durch die Krankenkasse beauftragt wurde, hat dieser mir natürlich einen Fragebogen zugeschickt, den ich ausfüllen musste. Bereits in diesem Fragebogen habe ich auch diese neue Diagnose hingewiesen und darum gebeten, sich diese einzuholen. Die Anschrift wurde mitgeteilt. Die Diagnose bedeutet leider, dass eine vorgeburtliche Schädigung vorliegt, die leider weder heilbar, noch behandelbar ist.

Einige Wochen später erreichte mich ein Brief der Krankenkasse mit dem Ergebnis des Gutachtens: Die Arbeitsfähigkeit ist akut gefährdet. Eine Reha kann Besserung bringen. Auf Grundlage dieses Gutachtens wurde ich quasi dazu genötigt, einen Rehaantrag auszufüllen, da mir sonst alle Leistungen gestrichen werden. Natürlich habe ich der Krankenkasse mehrfach von der Diagnose erzählt und darauf hingewiesen, dass eine Reha keine Aussicht auf Erfolg hat. Leider war der Bericht bis dato noch immer nicht eingetroffen, sodass ich ihn nicht weitergeben konnte. Die Krankenkasse geht dieser Bericht aber auch nichts an, das muss der MDK machen. Mir wurde gesagt, ich soll den Antrag ausfüllen, sonst wird mir alles gestrichen. Verwundert erhielt ich kürzlich Post der Rentenkasse mit dem Bescheid zur Bewilligung einer Reha. Ich war etwas erstaunt und rief bei der Rentenkasse an. Diese bestätigte mir, dass die erwähnte und entscheidende Diagnose keine Grundlage dieses Bescheids war und von der Krankenkasse nicht weitergeben wurde. Der Bericht sagt klar, dass eine Arbeitsfähigkeit auf unbestimmte Zeit nicht gegeben ist und eine Reha keine Aussicht auf Erfolg hat, nur wurde dieser von keiner Stelle eingeholt, das hat die Klinik bestätigt. Natürlich stellt sie die Kasse jetzt quer und meint, ich soll mich mit der Rehaeinrichtung auseinandersetzen.
Was kann ich jetzt tun? Eine Reha, die keine Aussicht auf Erfolg hat, will ich natürlich nicht antreten, was bringt mir das? Im Moment schiebt es eine Stelle auf die andere und ich bin quasi der Spielball.

Was sind meine Optionen?
Über jede hilfreiche Antwort freue ich mich sehr.

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Rückforderung von Leistungen vom Jobcenter - Einmalzahlung oder Aufrechnung? Hat man da einen Einfluss drauf?

Wegen einmaligen Einkünften sind Leistungen vom Jobcenter zurückzugordern. So weit so gut. In dem Anhörungsschreiben dazu steht:

Die Erstattung kann durch Zahlung in einer Summe erfolgen oder durch Aufrechnung gegen den Anspruch auf Leistungen. Hierzu erhaltenen sie zu einem späteren Zeitpunkt einen gesonderten Bescheid.

Dann wird erläutert, dass bei Aufrechnung monatlich weniger ausgezahlt wird bis zur Tilgung. Und dann:

Die Erstattung hat grundsätzlich durch Zahlung in einer Summe zu erfolgen. Hierzu erhaltenen sie zu einem späteren Zeitpunkt einen gesonderten Bescheid.

Heißt das, dass das Jobcenter beabsichtigt, den Betrag in einer Summe zurückzufordern? Hat man da einen Einfluss drauf? Es wäre ja vielleicht besser, das über mehrere Monate abzuzahlen durch die Alternative der Aufrechnung, weil dann in einem Monat nicht gleich alles fehlt (habe mal gelesen, dass bei der Aufrechnung nur mit 10% oder 30% des monatlichen Anspruchs verrechnet werden darf...). Muss man dafür einen Antrag stellen? Muss man den Antrag dann stellen bevor der ursprüngliche Bescheid aufgehoben und die Überzahlung zurückgefordert wird? Oder kann ich das auch später noch machen?

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