Paket beschädigt - keine Erstattung von DHL?

Hallo, ich habe eine Jacke bestellt. Diese hat mir nicht gefallen und ich habe sie dem Verkäufer (Anbieter/Shop bei Amazon) wieder zukommen lassen.
Diese haben mir jedoch ein paar Tage später eine E-Mail zukommen lassen, in der stand, dass das Paket nachverpackt wurde, da es angeblich mit einer übelriechenden Flüssigkeit überschüttet worden ist. Das Paket wurde wieder an uns zurückgeschickt. Nach gründlicher Überprüfung der Ware konnte ich weder einen üblen Geruch noch andere Beschädigungen feststellen. An der Jacke war wirklich nichts! Es hieß, ich sollte mich an DHL wenden, die würden es mir ja erstatten.

So, nun habe ich von DHL ein schreiben bekommen. In dem stand: "Den Ihnen entstandenen Schäden können wir allerdings nicht erstatten: Die Innenverpackung reichte nicht aus, um einen derart empfindlichen Inhalt sicher zu schützen. Nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen Sendungsinhalte aber so verpackt werden, dass eine Beschädigung beim Transport ausgeschlossen ist. Hierfür bitten wir Sie um Verständnis."

Wie geht's jetzt weiter? Wer erstattet mir den Preis? Sind immerhin 60€. Ich finde das eine Frechheit. Die Wäre habe ich genau so wieder eingepackt wie sie war und da war nichts mit.

Vergebe Sterne.

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Schaden am Fahrrad nach Parken im Fahrradkeller - Anezeige - Versicherungsfall?

Hallo liebe Communtiy, ich könnte euren Rat gebrauchen. Hier erstmal zum Fall:

Ich stelle mein Fahrrad für gewöhnlich immer im hauseigenen Fahrradkeller ab (Mehrparteienhaus, ca 18). Wie auch zuletzt am 09.03.2017. Gestern (16.03.2017) Abend gegen 20.20 Uhr wollte ich mein Fahrrad erneut benutzen. Zuerst fiel mir nur auf, dass es nich stand, wie beim Abstellen vor einer Woche, sondern eher halb lag. Leider musste ich beim Losfahren feststellen, dass das Zahnrad, welches die Kette führt (Kettenblätter?), verbogen ist. In diesem Zustand ist das Fahrrad nicht mehr zu fahren. Der Schaden ist mir unerklärlich, da das genannte Zahnrad aus robustem Stahl gefertigt ist. Meiner Ansicht nach kann dies nicht bei z.B. versehentlichem Hinfallen des Rads passiert sein. So steht die Frage im Raum,ob es sich um mutwillige oder aber anderweitige, nicht gemeldete Beschädigung handelt.

Wie würdet ihr in meinem Fall handeln bzw. womit ist zu rechnen? Ich habe nun meine Hausratsversicherung angeschrieben, den Fall geschildert und um Prüfung gebeten. Was meint ihr, greift in diesem Fall die HR-Versicherung? Meinem Vermieter (für das ganze Haus zuständig) habe ich den Fall kurz geschidlert. Sollte ich Anzeige gegen Unbekannt aufgeben? Oder erstmal einen Zettel im Haus aufhängen?

Besten Dank im Vorraus

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