Schwerbehinderungsantrag wegen kaputtem Knie

Hallo, habe schon mehrfach gegoogelt, aber nicht wirklich was gefunden.Ich stelle mir die Frage, ob es sinnvoll wäre, einen Schwerbehindertenantrag zu stellen, wegen meines Knie´s. Hier meine OP-Geschichte:

2006 Knie-Op - Versetzung der Kniescheibe nach innen, aufgrund mehrmals täglichem rausspringen (und sofortigem zurückspringen) der Kniescheibe - von da an nonstop Probleme

2011 Knie-Op - Entfernung einer Zyste im Kniegelenk und einer Falte - weiterhin Probleme

2012 Knie-Op im September - Ursache Autounfall 2011 - starker Schlag auf das Knie (tibiakopf) 1 Jahr Schmerzen und Schwellung im Bereich des Tibiakopfes

Bei der OP wurde abgestorbenes Gewebe rund um das Knie (Tibiakopf und unterhalb des Knie´s) großflächig entfernt, sowie eine eine Kapselentfernen, die zurück geblieben ist, vom Hämatom, befand sich unter der Kniescheibe.

Bewegungsfähigkeit und Belastungsfähigkeit sehr eingeschränkt - 30 min. spazieren - Schmerzen - Bein anwinkeln 110 Grad alleine - 120 Grad mit Hilfe - mehr geht nicht, Blockierung und Schmerzen - KG bringt auch keinen Vortschritt - in die hocke gehen sowie hinknien - unmöglich.

Ist es sinnvoll, einen Antrag zu stellen, da mir nicht einmal mein Arzt sagen kann, ob und wann ich das Bein wieder voll einsetzen kann.

Meine 2. Frage:

Mein Doc (BG-Arzt - Autounfall war BG-Unfall) hat mich jetzt auch gesund geschrieben, für leichte Tätigkeiten, aber mir keinerlei Nachweis darüber gegeben.Diesen brauche ich aber für das Jobcenter, denn durch den BG-Unfall verlor ich meinen Job und bin jetzt arbeitslos.

Muss mein Arzt ein entsprechendes Schreiben ausfüllen, was ich dem Jobcenter vorlegen kann, oder muss er mich sogar weiter AU-fähig schreiben? Habe nämlich das Gefühl, das die BG ihm Druck gemacht hat.

LG Zwockel

Behinderung, Berufsgenossenschaft, Knie, arbeitsunfaehig
Kann die Berufsgenossenschaft rückwirkend Beiträge einfordern?

Hallo, heute habe ich wieder eine etwas komplizierte Frage. Meine Eltern haben nach der Übergabe Beiträge zur land-und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bezahlt, da sie einen Niesbrauch am Wald hatten. Ausserdem bezahlten sie noch Beiträge für ein anderes Grundstück. Jetzt fordert die LBG Beiträge für die letzten 5 Jahre nach. Auf Nachfrage bei der LBG, sagte man mir, es sei Aufgrund des Todes von meinem Vater 2004 dies geändert worden und dass für meine Mutter der Niesbrauch auch gilt, sei jetzt erst aufgefallen und somit sei die Rückforderung gerechtfertigt. Nachdem ich aber alle Unterlagen geprüft habe, mussten wir feststellen, dass bereits für das Jahr 2003 kein Beitrag erhoben wurde. Dies war meinen Eltern gar nicht aufgefallen, sie haben halt die Beitragsrechnung (für das andere Grundstück) einfach überwiesen. Es wurde von der LBG kein Änderungsbescheid zugeschickt. Die Beiträge wurden dem Übernehmer zugeordnet.Wer durfte das einfach ohne die Zustimmung bzw. Unterschrift meiner Eltern ändern?

Nun meine Frage: Darf die LBG die Beiträge nachfordern, obwohl dies meine Eltern weder veranlasst noch eingewilligt haben. Wäre überhaupt ein Versicherungschutz gewährleistet gewesen, wenn meine Eltern jemanden mit den Arbeiten im Wald beauftragt hätten, wenn sie nicht selbst den Beitrag gezahlt haben.

Ich hoffe, es kann mir jemand Näheres dazu sagen.

Vielen Dank

Kaesemamsell Es

Beruf, Nießbrauch, Recht, Berufsgenossenschaft
BG-Arzt will Arbeitsbelastungserprobung trotz Schmerzen

Hallo Zusammen,

ich hatte im März einen Arbeitsunfall als Gerüstbauer und zog mir dabei einen Meniskusschaden, welcher im April operiert wurde, zu. Bis heute habe ich trotz Physio- und Physikalischertherapie(Massage, Kühlung, Reizstrom, Magnetwellen, Muskelübungen) weiterhin Schmerzen im Knie und kann dieses nicht richtig belasten. Mittlerweile habe ich auch schon Schmerzen im anderen Knie, was nach Aussage meines HA an der Doppelbelastung liegt. Eine zweite Kernspin wurde durchgeführt mit folgendem radiologischen Ergebnis

  1. Postoperativ bei Zustand nach Innenmeniskusteilresektion noch zentraler Riß im Hinterhorn erkennbar, bis an die tibialseitige Basis reichend, hier ohne sichere Oberfläschendurchtrennung

  2. Spongiosaödem im medialen femorotibialen Kompartiment, tibiakopfseitig betont am ehesten reaktiv/überlastungsbedingt

  3. Diskrete fibrovaskuläre Reaktion um den Innenmeniskus mit Bursitis anserina. Reizerguß

Ich war bei meinem HA, welcher auch die OP durchgeführt hatte, der wollte die Diagnose der Radiologie nicht bestätigen. Ich habe mir dann in einem BG-Krankenhaus eine Zweitmeinung eingeholt. Der dortige Arzt wollte die radiologische Diagnose auch nicht bestätigen. Der BG-Arzt sagte mir daß ich in 1 Woche mit Arbeitsbelastungserprobungen beginnen soll, obwohl ich weiterhin Schmerzen habe.

Die Motivation der beiden Ärzte liegt für mich natürlich auf der Hand, der eine will natürlich seine Arbeit(OP) nicht schlechtreden und der andere Arzt ist natürlich als BG-Arzt in der Motivation mich schnell aus den Leistungen der BG rauszudrücken.

Was kann ich nun tun? Ich habe weiterhin Schmerzen und kann so sicher nicht als Gerüstbauer arbeiten

Danke für Eure Hilfe !

Der Malocher

Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft
Arbeitsunfall - gBG spricht von Vorerkrankung - verweigert Leistung

Hallo Zusammen,

ich bin vor zwei Jahren bei der Arbeit beim Müll entsorgen (gehört auch zu meiner beruflichen Tätigkeit) draußen, auf Glatteis ausgerutscht.

Ich war auch im Krankenhaus und es wurde vorerst festgestellt, dass da nicht wäre. Am Ende hat sich rausgestellt, dass ein Wirbel angeknackst ist. Ich habe seit dem Unfall auch höllische Schmerzen. Von der Berufsgenossenschaft habe ich bis vor 3 Monaten Physiotherapie bezahlt bekommen.

Seit 3 Monaten aber bekomme ich keinerlei Leistungen mehr. Keine gesundheitsfördernden und Geld habe ich sowieso nie bekommen.

Der Grund ist das Ergebnis eines Gutachtens in dem steht, dass ich als Vorerkrankung Osteoporose habe (was ich bis dahin nicht wusste) und dass ich vor dem Unfall einen Bandscheibenvorfall gehabt hätte (von dem ich übrigens auch nichts mitbekommen habe).

Meine konkrete Frage ist: Ist ein Arbeitsunfall in diesem Sinne nicht gleich ein Arbeitsunfall. Also er ist während oder durch die Tätigkeit im Arbeitsplatz passiert und ich habe immer noch beschwerden.

Da könnte ich auch von irgendwo runter fallen und mir mein Arm brechen und man würde begründen, dass es an der geringeren Festigkeit meiner Knochen gegenüber dem Stein liegt, auf den ich gefallen bin, und mir deswegen nichts zahlen.

Ich hoffe das ist verständlich erklärt und, dass mir jemand einen juristischen Rat geben kann.

Mfg und Danke

Kralinho

Leistung, Arbeitsrecht, Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, vorerkrankung

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