Ich weiß immernoch nicht was ich studieren soll?

Hallo, ich mache gerade mein Abitur und muss mich jetzt bald entscheiden was ich nach der Schule machen will. Ich weiß aber nicht was ich machen möchte und was zu mir passt. Ich habe Angst mich falsch zu entscheiden und somit Jahre und Geld zu verschwenden.
Ich habe mich eine Zeitlang sehr für Innenarchitektur und Architektur interessiert jedoch sind dies ja quasi tote Berufe und man ist häufig nach dem Studium arbeitslos, da es zu viele Architekten gibt.

Ich könnte mir auch was im sozialen Bereich, wie zum Beispiel Sozialpädagogik, vorstellen, um zum Beispiel in einem Mutterkindheim oder Kinderschutzbund zu arbeiten. In dieser Richtung habe ich mich auch schon viel informiert, jedoch weiß ich nicht ob die Arbeit mit Kindern das richtige für mich ist.
Für Psychologie interessiere ich mich auch, jedoch ist der NC dort 1,0 und das schaffe ich nicht.

Generell bin ich eher der schüchterne Typ aber wenn ich mich an die Menschen und an die Umgebung gewöhnt habe, fühle ich mich schnell wohl und komme aus mich raus. Des wegen weiß ich nicht ob ein sozialer Beruf, bei dem ich viel auf Menschen zugehen muss, das richtige für mich ist.

In der Schule bin ich gut in Mathe und Pädagogik, also die Theorien in Pädagogik interessieren mich sehr und ich versuche viel aus den Unterricht in meinem Leben anzuwenden und verstehe so auch besser das Verhalten anderer Menschen.

Vielleicht kann mir ja jemand helfen oder Tipps geben, wie ich herausfinden kann was ich möchte bzw. welcher Beruf zu mir passt.
vielen Dank schonmal :)

Studium, Schule, Psychologie, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Berufsalltag und Erfahrungen des Diplom-Verwaltungswirtes?

Guten Abend, liebe Community!

Nach dem Abitur hatte ich immer vor, Lehramt zu studieren. Aktuell bin ich allerdings dabei, diesen Gedankengang zu verwerfen und anderweitig beim öffentlichen Dienst in Erscheinung zu treten.

Dabei habe ich an den Diplom-Verwaltungswirt gedacht, allerdings auf kommunaler Ebene, nicht auf Landes- oder Bundesebene.

Ich weiß, wie das Studium aufgebaut ist und ich kenne auch die Inhalte, über persönliches Feedback von Erfahrenen würde ich mich dennoch freuen - das gilt allerdings nur als Nebensache. Mir geht es eher um die Frage der Zeit nach dem Studium. Gemeinhin ist klar, und so steht es auch in allen Stellenausschreibungen, dass „eine Übernahme nach dem Studium als Beamter auf Probe“ nicht gewährleistet wird. Nun ist es so, dass auf Landesebene i.d.R. auch übernommen wird, auf kommunaler Ebene weiß ich das eben nicht. Es handelt sich hier um eine relativ kleine Kommune. Gibt es jemanden, der dieses Studium auf kommunaler Ebene durchgeführt hat und von Übernahmeberichten erzählen kann? Wurdet ihr als Angestellter oder als Beamter übernommen?

Wie sah es, die Verbeamtung vorausgesetzt, denn mit dem Besoldungsaufstieg aus? Eingangsamt ist A9. Im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst ist die Besoldungsgruppe bis einschließlich A13 g.D. möglich. Nach der Verbeamtung auf Widerruf (während des Studiums, 3 Jahre), folgt demnach die Verbeamtung Probe für drei Jahre, danach die Verbeamtung auf Lebenszeit (i.d.R.). Nach einer weiteren, einjährigen Bewährungsphase kann dann ein Besoldungsgruppenaufstieg in A10 erfolgen. Nach weiterem Jahr (...) und so weiter, bis A13. A13 wird wohl in den seltensten Fällen realistisch sein. Wichtig ist für mich, was ist die Praxis? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Ich kenne die Voraussetzungen für eine Beförderung bei Beamen - sowohl die persönlichen, wie auch die organisatorischen.

Eine Sache noch:

Im Alter von 21 Jahren, habe ich ein Mofa geführt, welcher schneller fuhr, als erlaubt. Das Ganze erfüllte also den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (es ist länger her). Das Ganze wurde gegen Geldzahlung an die Gerichtskasse (100€) nach §153a StPO eingestellt, also keine Vorstrafe! Bei der Verbeamtung wird allerdings auch die Frage nach der charakterlichen Eignung gestellt, die mit der Nachfrage (u.a) nach vergangenen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, auch mit dem Ergebnis der Einstellung, angeführt werden. Das muss und werde ich angeben. Die Frage ist: kann hier die charakterliche Eignung in Frage gestellt werden? Besondere Anforderungen wie beim g.D. der Polizei liegen ja nicht vor, dennoch könnte der Sachverhalt die Eignung infrage stellen. Das Internet gibt nur Verurteilungen her, Fälle wie diesen hier sind nicht zu finden. Manche Behörden fragen nach Verfahren der letzten drei Jahre, manche nach allen. Grundlage der Rechtslage ist das Saarland

LG und danke für eure fundierten Antworten!

Auf kommunaler Ebene ist die Übernahme + Verbeamtung die Regel 100%
[...] Übernahme im Tarifverhältnis die Regel 0%
[...] keine Übernahme die Regel 0%
duales Studium, beamtenrecht, Verbeamtung, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

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