Brief von der Kreisverwaltung wegen Familienzusammenführung?

Ich bin verheiratet und habe einen Antrag auf Familienzusammenführung gestellt. Ich wurde bestellt und die Dame sagte mir das die Papiere nun geprüft werden und wenn etwas fehlen sollte bzw sie noch fragen hat zu meinen Unterlagen wird sie sich per Brief bei mir melden. Es würde dann drin stehen was genau fehlt bzw Auskunft erhalten. Heute habe ich nun einen Brief von der Kreisverwaltung bekommen. Dort steht nicht wirklich viel.

Es steht nur als Betreff "Visaverfahren des XXX Staatsangehörigen XXX "Sehr geehrte Frau XXX um die weitere Vorgehensweise in o.g Angelegenheit besprechen zu können, bitten wir Sie am ..... persönlich vorzusprechen. Mehr nicht.

Meine Papiere waren ja vollständig und sie meinte sie meldet sich nur wenn etwas fehlt ansonsten melden die sich nicht mehr und wir müssen auf die Antwort von der Botschaft warten die meinem Mann dann bescheid geben wann er kommen kann. Um was könnte das nun gehen? Ich mache mich verrückt weil ich nicht was um was es geht. Als ich mit ihr gesprochen hatte, hat sie ja meine Originalen und Kopien gehabt und meinte es wäre vollständig und sortiert.
Geht es vielleicht darum was hier alles gemacht werden muss wenn er hier ist ? Kann die Botschaft denen bescheid geschickt haben, so das die mir dort dann alles weitergeben ?

Eventuell hat ja jemand diese Erfahrungen schon gemacht und kann mir weiter helfen. Wäre super.

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Verfahrenskosten der Zulassungsbehörde tragen: Wer hat den Fehler gemacht?

Hallo zusammen,

zwischen den Jahren habe ich versucht die Kfz-Versicherung zu wechseln - bestehende gekündigt, bei der neuen einen Vertrag abgeschlossen. Da ich die Kündigungsfrist nicht eingehalten habe, blieb ich bei meiner bestehenden Kfz-Versicherung und widerruf meine neue Kfz-Versicherung.

Kürzlich erhielt ich ein Schreiben der Zulassungsbehörde meiner Stadt, das mein Kfz nicht versichert wäre, aufgrund der Rückmeldung der neuen Versicherung (welche ich widerrufen habe). Entsprechend wurde die Fortbewegung des Kfz untersagt. Nach Abstimmung mit meiner aktuellen Versicherung bestand jedoch lückenlos eine Versicherung. Annahme war, dass die neue Versicherung bereits eine neue Versicherungsbestätigung (VBÜ) an die Zulassungsbehörde gesendet hatte und dieser nach meinem Widerruf als gekündigt deklarierte. Mit meiner aktuellen Versicherung war abgestimmt, dass diese eine zweite VBÜ übermittelt. Darüber hinaus setze ich ein Schreiben an die Behörde auf, in welcher ich dies klarstellen wollte.

Die Zulassungsbehörde hat diese erhalten und bestätigt. Diese hat mir jedoch die entstandenen Verfahrenskosten zugewiesen und gefordert, diese zu begleichen.

Wie sehr Ihr das? Aus meiner Sicht ist kein Verfahren entstanden, da ein Versicherungsschutz zum Kfz bestand und weiterhin besteht. Dies ist durch meine bestehende Versicherung nachweisbar. Ausschlaggebend wäre jedoch für mich die Frage, ob ich selbst in irgendeiner Form hätte aktiv werden müssen? Hätte ich nach dem Widerruf auf meine aktuelle Versicherung zugehen müssen bzgl. Übermittlung einer weiteren VBÜ oder ist das Ganze Angelegenheit der Versicherungen? Hier müsste es doch entsprechende Prozesse geben?

Würde mich sehr über Eure Antworten freuen, da ich mir hierbei unsicher bin.

Achilles

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