Rückwirkende Feststellung der Behinderung!

Sofern eine Behinderung im Sinne des Gesetzes vorliegt, wird diese mit einem "Grad der Behinderung" (GdB) bewertet, abgestuft in Zehner-Graden. Ab einem GdB von 20 werden einige Nachteilsausgleiche gewährt. Ab einem GdB von 50 ist man als Schwerbehinderter anerkannt und erhält einen entsprechenden Ausweis.

Um einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen muss man ja nicht die Kriterien für die Merkzeichen erfüllen! Diese sind allein dafür "zuständig" welche Nachteilsausgleiche man erhält bzw. in welchem Umfang man sie wahrnehmen kann. Für den Schwer-behindertenausweis reicht die Diagnose eines Arztes auf Autismus/Asperger-Syndrom.

Meine Frage:

Beantragen sollte man die rückwirkende Feststellung der Behinderung, die ja seit Geburt besteht, auch sie erst später diagnostiziert wurde, um auch die Steuerbescheide rückwirkend ändern lassen zu können.

So stellt der Bescheid des Versorgungsamtes oder der anderen dafür zuständigen Behörden einen Grundlagenbescheid für das Finanzamt dar, aufgrund dessen auch schon bestands- oder rechtskräftige Steuerbescheide geändert und überbezahlte Steuerbeträge zurückerstattet werden müssen.

Hat jemand Erfahrung damit wie das ganze genau Abläuft ? Kann ich das irgenwo nachlesen, da ich in meinem ganzen Leben noch nie einen Steuererklärung gemacht habe.

Vielen dank im voraus !

Behinderung, Finanzamt, Schwerbehindertenausweis

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