Letztes Jahr hatte ich Probleme beim Einschlafen und der Hund vom Nachbarn hatte große Angst und hat Durchfall bekommen, haben sie mir gesagt.
Ich kann mir lebhaft vorstellen, dass die Polizei an Silvester genug zu tun hat, aber ich wüsste auch nicht, dass es einen Paragraphen gibt, der gewisse Rechte außer Kraft setzt, nur weil gerade Sylvester oder Sankt Dödel ist. Sonst hat man ja auch ein Recht auf ungestörte Nachtruhe. Gibt es irgendeine Verordnung, die hier ansetzt und das Recht einschränkt? Ich lebe in Bayern.