Schulbuch befindet sich das 3. Mal in Ausleihe und hatte bereits beim Empfang Schäden, die ich fotografiert hatte, die Schule verlangt nun 63% des NP?

Ich habe heute eine Rechnung erhalten, in welcher ich aufgefordert werde, Schulbücher zu bezahlen, die mein Kind ausgeliehen hatte.

Beim Empfang der 2 Bücher letztes Jahr waren die Bücher bereits stark beschädigt.

Aus dem Stempel ging zwar hervor, dass etwas größere Beschädigungen da waren, jedoch waren diese nirgends konkret beschrieben.

Es waren 3 Seiten zur Hälfte zerrissen und der Einband stark angeschlagen und zerfleddert.

Mein Sohn meldete das der Klassenlehrerin, worauf diese in abwies mit den Worten "der für die Buchausleihe verantwortliche Lehrer kenne den Zustand der Bücher".

Nun erhalte ich eine Rechnung, dass mein Kind die Bücher stark beschädigt habe und dass ich einmal 55% und einmal 63% des NP bis zum 3.7. zu zahlen habe, da mein Kind das Zeugnis sonst nur in Kopie bekomme.

Frage: Ist es zulässig, dass Schulen alte Schäden nicht ordentlich auflistet, so dass nicht zuordbar ist, in welchem Ausleihzyklus ein Schaden entstanden ist?

Ist eine Forderung von 55 und 63% des NP rechtens, wenn er bereits der 3. Nutzer war und Altschäden bereits pauschal aus dem Leihstempel hervor gehen bzw. wenn die Klassenlehrerin das bei Meldung einfach abtut?

Es haben mehrere Eltern in dieser Klasse hohe Rechnungen erhalten und nirgends wird transparent beschrieben, um welche konkreten Schäden es sich handelt.

Hat ein Schulbuch nach 3 Jahren und Vorschäden noch einen Restwert von 55 und 63%?

Wie lange sind Schulbücher überhaupt in der Ausleihe?

Es ist auch nirgends erkennbar, ob vorherige Nutzer ihre Schäden bereits bezahlt haben, so dass die Schule theoretisch das Buch weiter nutzen und Benutzer 4 und 5 auch diese Rechnung schicken könnten.

Für mich ist diese Schadensersatzforderung nicht transparent.

Hat hier jemand Erfahrungen und Fachwissen, wie es korrekt ablaufen soll?

Fotos des Vorher Zustandes existieren in digitaler Form mit Zeitstempel.

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Ausgeliehene Sachen verkaufen?

Hallo zusammen, ich brauche einen Rat was rechtliche Sachen angeht

Und zwar hab ich mit einer früheren Freundin seid einem halben Jahr keinen Kontakt mehr, aber ich hab Ihr mal vor einem Jahr mein Wii Spiel ausgeliehen und das will ich schon seit längerer Zeit wieder haben. Sie hat auch mir auch mal 3 Bücher in den letzten 3 Jahren ausgeliehen und aus dem Grund hab ich im März Ihr geschrieben ob wir es mal austauschen wollen und hab Ihr angeboten dass ich zu ihr komm und wir uns die Sachen geben. Dann nach nem hin und her weil weil keiner Zeit hatte haben wir uns verarbredet bin zu Ihr, dann wurde ich als ich da war versetzt und es kam raus dass Sie nicht mal nach geschaut hat und das Spiel nicht findet. So jetzt schrieb die mir vor nem Monat dass Sie es gefunden hätte, Ich so lieb wie ich bin sag dass ich spontan wenn ich da bin die Sachen bringe, wurde dann mit ner ewigen Audio voll gelabert dass ich ja die Sachen schon letztes Mal geben hätte können und wir das nicht mehr spontan machen können weil sie in die nächste Stadt gezogen ist und wenn Sie das nächstes Mal da ist sich keine 10 Minuten dafür zeit nehmen will. Lange Rede kurzer Sinn mir wurde vorgeworfen ich hätte ihr bescheid geben müssen dass ich die Bücher von Ihr habe deswegen ich ihr die Sachen bringen muss bla bla bla, obwohl sie gleiches nicht getan hat. Ich lass mich nicht verarschen und hab kein bock hier die Dumme zu sein die angeboten hat es zu bringen und dann noch angemotzt wird. Am Ende nach der Diskussion meinte sie wir sollen es per Post schicken, ich hab gesagt nö, daraufhin meint Sie sie schickt es mir und wird wenn sie da ist zu meinen eltern fahren und klingelt und wenn’s sein muss mein Zimmer nach den Büchern durchwühlt.

So jetzt ist meine Frage: Darf ich nach dem ganzen hier Ihre Bücher verkaufen, ich wollte sie austauschen es kam bis jetzt nichts gescheites und hab kein bock mehr, ich weiß nur nicht ob das rechtlich erlaubt ist ?

Sorry für den Text und hoffe auf Hilfe:)

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