Meine Frau ist Lehrerin und sie hat eine Stelle in einer Stadt gefunden, die 2 Stunde entfernt ist. Da sie jeden Tag pendeln muss, ist es unmöglich, daher haben wir entschieden, von der jetzigen Wohnung auszuziehen. Das Problem ist, dass der Vertrag bis Oktober läuft und unsere Vermieterin hat schon nein gesagt. Wir haben aber auf der Webseite gefunden, dass Lehrer gesetzlich vorzeitig einen Mietvertrag kündigen darf, wenn es mit der gesetzlichen Frist außerordentlich gekündigt wird.
Wir würden gern wissen, ob wir tatsächlich gesetzlich Recht haben, vorzeitig auszuziehen.
Kann jemand bitte diese Frage beantworten?
VG
J