Job kündigen, sich aber erst in einem Jahr arbeitslos melden?

MrSlowhand129  10.02.2022, 11:51

Hast du denn einen Anspruch auf ALG 1? Also genug Monate gearbeitet ?

elgusano 
Beitragsersteller
 04.03.2022, 07:54

Klar... sorry für die Späte Rückinfo.

2 Antworten

Du kannst dich auch später arbeitslos melden, wenn du keine Bezüge benötigst.

Dein Anspruch bleibt erhalten, so lange du bei der Meldung rückblickend in den letzten 30 Monaten vorher 12 Monate pflichtversichert warst. Die Sperrfrist von 12 Wochen wird aber auch dann noch fällig.

Ich würde hier mit dem Arbeitsamt sprechen.

Dein Szenario ist nicht ganz ungewöhnlich. Weltreisende z.B. stehen öfter vor der Situation das selbstgekündigt 1-2 Jahre gereist werden soll und man nach der Reise gerne die Option hätte auf ALG sofern es nicht direkt klappt.

Da gibt es wohl dinge die man machen sollte/kann damit etwaiige Sperrfristen z.b. durch das selber Kündigen in der Zeit ablaufen in der man eh nich beziehen will.

Das würde ich aber, auch deiner eigenen Absicherung zu liebe, schriftlich mit dem Amt klären damit du keine Böse überraschung bekommst.