Anwartschaftszeit für ALG1 nicht erfüllt, ALG II nun rückwirkend?

Liebe Gute-Frage Community,

Ich habe folgendes Problem und benötige einen Rat dazu da ich mich mit ALG 2 nicht auskenne.

Am 11.03.2014 wurde ich bei meiner Arbeitsstelle gekündigt.

Am 13.03.2014 habe ich mich bei der für mich zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und mir wurden die entsprechenden Unterlagen für den Antrag auf ALG 1 (Vom Arbeitgeber auszufüllenden Bescheinigungen etc.)

Die Unterlagen sendete ich unverzüglich zu meinem ehemaligen Arbeitgeber,jedoch erhielt ich die Unterlagen erst am 10.06.2014 zurück.

Nach telefonischer Absprache bekam ich einen Termin zum 18.06.2014 um den Kompletten Antrag abzugeben bzw ihne zu prüfen.

Am 18.06.2014 wurde mir mitgeteilt dass ich aufgrund nicht erfüllter Anwartschaftszeit kein ALG1 bekommen könne. Dies wurde mir schriftlich bescheinigt und mir wurde gesagt ich solle mich mit diesem Schreiben beim Sozialamt bzw bei der Jobcom melden.

Dies tat ich sofort im Anschluss des gespräches.

Bei der Jobcom wurde ich dann kurz von einer Sachbearbeiterin beraten und Sie gab mir eine Mietbescheinigung zwecks Antrag auf Wohngeld.

Die Mietbescheinigung gab ich meiner mittlerweile Ehemaligen Vermieterin ab.Diese bekam ich zu Ende des Mietverhältnisses am 01.07.2014 wieder,da ich mein WG Zimmer kündigen musste, da ich Absolut keine Finanziellen Mittel mehr zu Verfügung hatte um die Miete zahlen zu können So bin ich nun am 01.07.2014 zu einem Freund der wenige Km entfernt wohnt gezogen.

Bei einem weitern Besuch bei der Jobcom wurde mir mitgeteilt dass der Ortsteil in dem mein Freund wohnt nicht in ihrem zuständigkeitsbereich liegt.

Heute, der 07.07.2014 habe ich mich beim zuständigen Bürgerbüro umgemeldet konnte jedoch zu keinem Sachbearbeiter der für Sozialleistungen zuständig ist.

Nun ist meine Frage:

Bekomm ich nun ALGII rückwirkend ab dem 13.03.2014 wenn ich mich auf http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__28.html berufe?

Einige Eckdaten zu meiner Person um die Situatuon übersichtlicher zu gestalten:

24 Jahre alt, Wohne seit über einem Jahr nicht mehr bei meinen Eltern, Meine eltern können keinen Unterhalt für mich aufbringen, da meine Mutter geringverdienerin ist und mein Vater Sozialleistungen bezieht, Wohne bei einem Bekannten, Gehe seit dem 01.02.14 zur Abendschule werde aber ab dem 21.08.2014 wieder Vollzeit zur schule gehen(Bescheinigungen liegen vor).Die Schule liegt im ca 40 Km entfernten Köln und ich werde dorthin umziehen müssen. Werde vorraussichtlich ab spätestens Mitte Juli noch einen Monat bei einem Callcenter angestellt

-Besteht ein rückwirkender Anspruch auf ALG 2 oder Wohngeld? -Welche weitere Leistungen stehen mir zu? -Muss bzw kann mir das Amt einen Umzug finanzieren (auch wenn ich in eine WG Ziehe?)

Ich hoffe Ihr seid so nett und könnt Abhilfe im Behörden-Jungle leisten und mir sagen was mir zusteht und wie ich es bekomme.

Vielen Dank im vorraus und einen (hoffentlich schönen sonnigen) Tag euch allen.

Micha

Arbeitslosengeld, Amt, Hartz IV, Sozialhilfe
Heiraten während ALG1-Bezug: Welche Steuerklasse?

Hallo liebe Community!

Mein Verlobter und ich werden im September standesamtlich heiraten. Bisher sind wir beide in festen Arbeitsverhältnissen und haben beide Steuerklasse 1 und keine Kinder. Im Normalfall würde sich (wenn ich einen Anschluss-Job finde) unser Steuerklassenverhältnis nach einer Heirat von 1/1 zu 4/4 (mit evtl. Splitting) ändern, da wir etwa gleich viel verdienen (mein brutto ist minimal höher, aktuell ca. 200 €).

Ich werde allerdings nach den Sommerferien ALG 1 beziehen, falls ich keinen direkten Anschluss-Job finde, denn meine aktuelle Stelle ist zeitlich befristet und kann aufgrund der Wirtschaftslage des Unternehmens nicht verlängert werden.

Eine Nachfrage bei meinem zuständigen Arbeitsamt ergab, dass die Steuerklassen bei Heirat und ALG1-Bezug wichtig wäre, allerdings konnte mir der Mitarbeiter dort auch keine weitere Auskunft geben. Ich kenne es aber so, dass der ALG1-Bezug vom sozialen Status unabhängig ist, denn es zählt, was vorher eingezahlt wurde. Ich war auch bisher nie länger als max. 6 Monate arbeitssuchend und hatte bisher immer wieder schnell einen Anschluss-Job gefunden.

Mit einer Eheschließung würde sich der soziale Status ändern, aber doch nicht die Höhe des ALG 1, denn das richtet sich ja nach dem Durchschnittsbrutto der letzten 12 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit?

Kann mir das Amt die Leistungen trotzdem kürzen?

(Wenn ja, dann wäre das schlecht, denn mein Verlobter und ich verdienen gerade genug, um unseren Lebensunterhalt und Finanzierungen zu decken.)

Arbeitslosengeld, Heirat
Jobangebote/Maßnahmen vom Jobcenter ablehnen in manchen Situationen gerechtfertigt?

Hallo. Ich beziehe Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Ich bin gerade in der Situation, dass ich meine Mittlere Reife nachgeholt habe (und das sogar sehr gut mit 1,4 im Durchschnitt). Da ich bis jetzt noch keinen Ausbildungsplatz bekommen habe, beziehe ich zur Zeit Hartz IV.

Nun komme ich zur eigentlichen Frage: Man ist ja eigentlich laut Eingliederungsvereinbarung dazu gezwungen jedes Jobangebot bzw. jede Maßnahme anzunehmen, da sonst Sanktionen drohen könnten. Dies sehe ich jedoch nicht ganz ein. Da ich ja meinen sehr guten Realschulabschluss habe, bin ich nicht bereit z.B. eine 1 Euro Job Maßnahme oder einen Job im prekären Sektor anzunehmen. Denn ich habe den Realschulabschluss nicht umsonst nachgeholt und nehme mir daher das Recht heraus vorrangig Jobs bzw. Ausbildungen zu machen, die diesen Abschluss auch entsprechen. Ich meine jeder Abiturient kann, wenn er studieren will sich in aller Ruhe seinen Studienplatz aussuchen. Aber Menschen, die eine Ausbildung suchen und vielleicht Hartz IV beziehen weil es wie bei mir Probleme bei der Ausbildungsplatzsuche gab, soll jedes popelige Jobangebot bzw. Maßnahmen annehmen, die noch nicht einmal nachgewiesenermaßen einen Vorteil bringen und dem Steuerzahler auch noch viel Geld kosten. Ich brauche die Zeit für meine Ausbildungsplatzsuche, wie Studenten bei ihrer Studienplatzsuche und bin daher nicht bereit Maßnahmen vom Jobcenter anzunehmen.

Also findet ihr es gerechtfertigt, dass man Jobangebote ablehnen darf wenn man in ähnlichen Situationen wie es bei mir der Fall ist steckt?

Arbeitslosengeld, Ausbildung, Hartz IV

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