Hallo liebe Community!

Mein Verlobter und ich werden im September standesamtlich heiraten. Bisher sind wir beide in festen Arbeitsverhältnissen und haben beide Steuerklasse 1 und keine Kinder. Im Normalfall würde sich (wenn ich einen Anschluss-Job finde) unser Steuerklassenverhältnis nach einer Heirat von 1/1 zu 4/4 (mit evtl. Splitting) ändern, da wir etwa gleich viel verdienen (mein brutto ist minimal höher, aktuell ca. 200 €).

Ich werde allerdings nach den Sommerferien ALG 1 beziehen, falls ich keinen direkten Anschluss-Job finde, denn meine aktuelle Stelle ist zeitlich befristet und kann aufgrund der Wirtschaftslage des Unternehmens nicht verlängert werden.

Eine Nachfrage bei meinem zuständigen Arbeitsamt ergab, dass die Steuerklassen bei Heirat und ALG1-Bezug wichtig wäre, allerdings konnte mir der Mitarbeiter dort auch keine weitere Auskunft geben. Ich kenne es aber so, dass der ALG1-Bezug vom sozialen Status unabhängig ist, denn es zählt, was vorher eingezahlt wurde. Ich war auch bisher nie länger als max. 6 Monate arbeitssuchend und hatte bisher immer wieder schnell einen Anschluss-Job gefunden.

Mit einer Eheschließung würde sich der soziale Status ändern, aber doch nicht die Höhe des ALG 1, denn das richtet sich ja nach dem Durchschnittsbrutto der letzten 12 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit?

Kann mir das Amt die Leistungen trotzdem kürzen?

(Wenn ja, dann wäre das schlecht, denn mein Verlobter und ich verdienen gerade genug, um unseren Lebensunterhalt und Finanzierungen zu decken.)