Was bedeutet in meinem Fall -vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers?

Ich bin völlig überfordert mit der Situation und erbitte um Sacheinschätzung, wenngleich ich mir im Klaren bin, dass dies hier keine Rechtsberatung ist. Folgende Situation: Mir wurde am 04.03. fristlos, hilfsweise fristgerecht seitens meines Arbeitgebers gekündigt. (Dagegen habe ich Kündigungsschutzklage erhoben; Mitte Mai war Gütetermin ohne Einigung - Kammertermin erfolgt im Juni.)

Das Arbeitsamt hat mein ALG1 mit einer 12 Wochen Sperrzeit verhängt, welche den Zeitraum 5.3. - 27.5. erfasst. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt, da für das A.Amt allein die Tatsache der fristlosen KÜ ausreichend war um festzustellen, dass der AG im Recht ist und ich als AN mich Schuldhaft verhalten haben muss. Sei's drum. Anderes Thema. Naiv wie ich bin, habe ich dann erst als der Bescheid der Sperrfrist bei mir im April eintraf, zur Sicherung des Lebensunterhalts Hartz IV beantragt. Mein Fehler. Folglich erstreckte sich mein Hartz IV Bezug für den Zeitraum April bis einschliesslich 27.05. Dies wurde mir durch das Jobcenter per Bescheid bestätigt und die Transferleistungen sind dementsprechend geflossen. (Allerdings gemindert, da durch die Sperre im ALG1 das ALG2 um 30% saktioniert/gekürzt wurde.) Ab 28.05. bin ich also nach Sperrzeitende im ALG1 Bezug und hätte somit für den Monat Mai noch Anspruch auf 4 Tage Regelsatz. (28.05. - 31.05.) Habe jetzt einen Änderungsbescheid vom ALG1 erhalten, dass der Leistungsbezug erst mit Datum des 1.6. beginnt, weil ,,vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers."

Ich kann mir nicht erklären, bzw. werde nicht schlau daraus, wieso ich diese 4 Tage nicht ausgezahlt bekomme. Würde mich daher sehr glücklich schätzen, wenn jemand mir in Grundzügen erklären könnte, weshalb das so ist.

Arbeitslosengeld, Arbeitsamt, Hartz IV, Jobcenter, SGB
Sperre wegen Krankheit alg 1?

Hallo ihr lieben :) Habe von einer Zeitarbeit Firma 1 Tag gearbeitet....leider war ich zu dem Zeitpunkt Krank der arbeits Eintritt hätte eigentlich auch 1 Woche später statt gefunden und die haben mich früher angerufen -.-da es mir leider durch die ganzen Medikamente und meinen 400 km Umzug der ja noch dazu kam nicht besser ging bin ich zum Arzt und war 10 Tage krank geschrieben....Das blöde ist noch das ich für den Tag keine Krankmeldung hatte weil kein Arzt mich auf nehmen konnte habe Termin erst 3 Tage später bekommen also war 1 Tag unentschuldigt...:( nach dem ich bei der Zeitarbeit Firma anrief meinte sie nur Kündigung wurde weg geschickt per Einschreiben die nach 7 Tagen noch immer nicht da war auch bei der Post war nichts die sendeverfolgungs Nummer hatten die aber auch nicht...Sehr komisch ging auf jedenfall immer recht dreist weiter bin zum Arbeitsamt hab denen natürlich alles gesagt und den Antrag auf Alg1 gestellt....Das war am 15.04....habe von meinen damaligen Arbeitgebern ca 1 woche später alles per Post zurück erhalten.. Und was ist das von der Zeitarbeitsfirma kam erst letzte Woche -.- hab da um die gute 100 mal angerufen war dort und mir wurde Hausverbot erteilt...naja wie gesagt letzten Woche kam dann der Hammer in der Arbeitsbescheinigung steht...Kündigung durch selbstverschuld JAAA ▪.▪ jetzt droht mir bestimmt die Sperre oder wie :( ich weiß gar nicht was ich noch tun soll....kennt sich da jemand aus? Danke im voraus

Arbeit, Beruf, Arbeitslosengeld, ALG I, Zeitarbeit
Was passiert, wenn während der Maßnahme der ALG-II Bedarf ausläuft?

Hallo.

Im August läuft mein ALG2 Bedarf aus. Ich habe keinen Weiterbewilligungsantrag gestellt und keinen Arbeitsvertrag. Ich werde einfach keinen weiteren Antrag mehr stellen, weil mir das die einfachste Lösung zu sein scheint, aus dem ganzen System wieder raus zu kommen.

Der Sachbearbeiter möchte mich kommende Woche in eine Maßnahme einweisen, die 5-6 Monate gehen soll. Das bedeutet, mein ALG2 würde in diesem Zeitraum auslaufen. Nun frage ich mich, was in diesem Fall passieren würde, ob ich noch zur Maßnahme gehen müsste, ob mir die Kosten dafür in Rechnung gestellt werden, sobald ich nicht mehr im Bedarf bin oder ob mir rückwirkend mein ALG2 aberkannt wird, wenn ich innerhalb der Maßnahme keinen Weiterbewilligungsantrag stelle.

Im letzten Jahr habe ich eine Ausbildung begonnen und wurde vom Sachbearbeiter rausgenommen, um eine Maßnahme anzutreten. Ein halbes Jahr später fand ich eine weitere Ausbildung, für die ich einen Bildungsgutschein (oder sowas... Ausbildungsförderung, keine Ahnung wie das heißt) beantragt habe, worauf hin mir unverholen gedroht wurde, dass man mich eben um 100% sanktionieren würde, wenn ich meine, statt zu arbeiten, mir eine Ausbildung zu leisten. Seit dem wird mir jegliche Förderung gestrichen.

Im Winter beginnt mein ABI-Vorkurs und sobald die reguläre Abiturstufe anfängt, bekomme ich elternunabhängiges Bafög, ich bin froh, dann aus dem ALG2 zu sein. Weil ich aber ohne Arbeitsvertrag nicht einfach rauskomme, bzw der Sachbearbeiter mich offensichtlich richtig zur Schnecke machen würde wenn ich mich nicht für eine Billiglöhnerarbeit zur Verfügung stelle, will ichs gar nicht drauf ankommen lassen und schleppe das einfach vorher schon aus (Wie ich das halbe Jahr über die Runden komme... naja wird sich schon ergeben, aber ich weiß schon sicher, dass ich nicht neu beantragen muss. Auch Krankenkasse etc hab ich auf dem Schirm, keine Sorge).

Die Frage ist nur, wie ich jetzt mit dieser Maßnahme umgehen soll (die übrigens zum Ziel hat, mich im Anschluss an irgendeinen Gebäudereiniger zu vermitteln), weil sich das zeitlich überschneidet. Dem Sachbearbeiter einfach sagen kann ich das auch nicht.

Ich bin dankbar für Erfahrungen, Tipps und Ideen.

Arbeitslosengeld, ALG II
Jobcenter zwingt mich ohne festen Grund zu einer "Maßnahme", Rechtens, Ausweg?

Hallo.

Erstmal als Hintergrund. Ich bin seit kurzer Zeit arbeitslos. Hatte vorher eine Ausbildung, wurde vom Arbeitgeber aber gekündigt. Habe mich dann natürlich direkt Arbeitslos und suchend gemeldet und beziehe auch diese Leistungen. Ich habe mich entschieden mich erstmal zukunftssicher abzusichern und mich bei einer Schule für den Informationstechnischen Assistententen anzumelden. Ich habe auch direkt die Bestätigung erhalten dass die mich aufgenommen haben. Geht ab August los.

Liegt dem Jobcenter auch alles vor. Nebenbei versuche ich natürlich noch bis Dato eine Tätigkeit aufzunehmen da ich persönlich nicht mag sinnlos rumzusitzen, mal abgesehen davon das ich sowieso nicht durch Steuergelder anderer Leute finanziert werden will. Ich bringe dem Jobcenter auch immer diese Beweise das ich mich bewerbe und an Gesprächen teilnehme. Ich komme allen deren Forderungen nach. Die meisten Firmen und Betriebe suchen nach längerfristigen Arbeitern. Nicht solche wie mir die vielleicht 3 Monate da sind. Habe natürlich auch schon versucht das zu "verheimlichen" das ich nicht länger als XY arbeite. Werde aber meistens direkt danach gefragt und muss auch Dokumente ausfüllen... Die haben dann sofort kein Interesse mehr an mir... War zumindestens bei 2 Gesprächen so.

So, das war jetzt als Hintergrund. Vor ein paar Tag wurde ich mal wieder eingeladen... Zum 3ten mal diesen Monat... Tja, vor ein paar Tagen hat man mir so eine Maßnahme aufgezwungen wo ich nun täglich hingehen "muss". Musste auch Dokumente unterschreiben. Solche Maßnahmen können sicherlich hilfreich sein. Allerdings nicht in meinem Fall, denke ich. Ich glaube kaum dass diese Maßnahme irgendwas bringt, mal abgesehen davon das ich sowieso bald in der Schule bin. Man versucht mich auch die ganze Zeit an irgendwelche Jobs zu vermitteln die ich garnicht will. Putzer und Altenpfleger z.b.. Brauchen die sich nicht wundern das ich mich nicht bei allem bewerbe was die mir geben. Außerdem sitzt man da fast nur sinnlos rum und starrt die Wand an? Was soll das den? Wollen die mich auf Trap halten oder was... Die Leute bei der Maßnahme sind auch unterste Schicht... Kiffer sind da nichts besonderes... Ich persönlich meide solche Leute der Gesellschaft eigentlich.

Tja... Ich versuche nun schnellstmöglich da rauszukommen und irgendwo einen Job zu kriegen. Alternativ überlege ich mich von den Leistungen abzumelden. Ob das meinem Vermieter gefällt bezweifel ich aber... Wenn ihr versteht was ich meine. Aber was mich viel mehr interessiert... Ist das rechtens? Ich meine die ganze Maßnahme? Bin ich rechtlich gezwungen daran teilzunehmen? Finde ich alles ein bisschen heftig... Gibt es keine Gesetze die da eventuell gegensprechen? Ich meine die Maßnahme ist echt sinnlos in meinem Fall. Was passiert wenn ich nichtmehr hingehe oder mich von der Maßnahme abmelde? Keine Leistungen oder nur reduzierung? Da muss es doch irgendeinen Weg geben. :/

Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen... Danke für Tipps.

Finanzen, Schule, Arbeitslosengeld, Arbeitsamt, arbeitslos, Jobcenter, Maßnahme

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