Guten Tag, ich bin selbständig und gegen Arbeitlosigkeit freiwillig versichert. Aus gesundheitlichen Grunden werde ich mein Geschäft aufgeben, zurzeit bin ich krankgeschrieben. Muss ich mich jetzt arbeitsuchend melden, obwohl ich mein Geschäft erst in einem Monat aufgeben werde, oder reicht es, wenn ich mich ein Tag nach der Aufgabe persönlich arbeitlos melde? Selbstverständlich möchte ich das Arbeitlosengeld ohne Sperrzeit bekommen. Vielen Dank!