Kann man die Sperrzeit vom Arbeitsamt verhindern durch ärztliches Attest?

Hallo,

seit einigen Jahren macht mich meine Arbeit kaputt. Ich bekomme regelmäßig meine Aufgaben nicht in den abgesprochenen Zeiten fertig und das macht mir so viel Druck, dass ich fast jede Woche inoffiziell über 20 Überstunden mache. Manchmal arbeite ich das komplette Wochenende durch oder gar komplette Urlaubstage. Die einzigen, die das wissen, sind meine Familie und mein Psychotherapeut.

Oft ist es so, dass ich nach Feierabend nach Hause fahre, dann mit meiner Familie 1-2 Stunden verbringe und mich dann gegen 21-22 Uhr, wenn alle schlafen, hinsetze, um das zu erledigen, was ich am Tag nicht geschafft habe. Das kann dann bis 1-2 Uhr morgens dauern und ist nicht immer erfolgreich, was mich richtig runterzieht, denn so gehe ich unruhig ins Bett und kann nicht mal die restlichen 4-5 Stunden gesund schlafen. Ich bin auch sehr oft komplett auf meine berufliche Probleme fokussiert und merke gar nicht, was links und rechts passiert (wie meine kleine Tochter wächst, wie sie sich entwickelt usw).

Eine Zeit lang dachte ich, dass dies vorübergehend sein wird, aber es ist schon seit 3 Jahren so und es gibt kaum Besserung. Darunter leidet meine Gesundheit, ich werde seit ca. 1 Jahr psychotherapeutisch betreut (allein damit anzufangen, hat mich über ein Jahr gekostet) und da es keine richtige Besserung gibt, schickte mich neulich mein Psychotherapeut zu einem Psychiater, der mir Antidepressiva verschrieben hat.

Ich würde gerne wissen, inwieweit mein Psychotherapeut oder Hausarzt mir helfen können, den Job so zu kündigen, dass ich keine Sperrzeit vom BAA bekomme. Ich habe hier und da mal gelesen, dass durch ein Attest vom Arzt eine Sperre verhindert wird, aber leider nichts Konkretes, wie das genau funktioniert.

P.S. Es besteht eine gewisse Chance, dass ich Mitte des nächsten Jahres bei einer anderen Firma anfange kann, allerdings werde ich es nicht schaffen, bis dahin zu arbeiten und dann sofort bei der neuen Firma anzufangen (neues Feld). Ich möchte mich unbedingt vorher zu Hause selber weiterbilden und gleichzeitig mental runterkommen.

Arbeitslosengeld, ALG, Arbeitsrecht, Arbeitsagentur, Arbeitsamt
Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung im Rahmen einer Gruppenveranstaltung

Hallo, ich bin Arbeitslosengeld II Emfänger und habe nun einen Brief vom Arbeitsamt bekommen indem drin steht: "Einladung zum Berauntgspräch zwecks Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung im Rahmen einer Gruppenveranstaltung.

Weiter unten steht die Rechtbelehrung das ich zur Teilnahme an dieser Gruppenveranstaltung verpflichtet bin, sollte ich nicht kommen drohen mir kürzungen in hähe von 10% meines Regelbedarfs. Beigefügt war ein kleiner Flyer/Prospekt. Etwas zum aufklappen, da steht drin ich werde für 8 Wochen an die Werkakademie überwiesen. Dort steht ich erhalte unterstützung bei der Ausfüllung beies SGBII Antrags. (Den ich aber schon längst ausgefüllt und abgegeben habe sonst würde ich ja kein ALG 2 bekommen. Weiter steht dort vieles über Bewerbungsunterlagen durchchecken, lässt in mir so den Eindruck erwecken als sei das einfach nur eine Maßnahme um mir beizubringen wie man Bewerbungen schreibt.

Meine Frage dazu ist, kennt sich jemand genau damit aus? Aus dem Prospekt ist sowenig heraus zu lesen, diese Maßnahme umfasst 16 Stunden pro Woche (4 Stunden Pro werktag) acht wochen lang. Weiß einer was mich da erwartet? Bin ich verpflichtet alles zu unterschreiben was sie mir vorsetzen? Diese Eingliederungsvereinbarungen sind ja berühmt und ich habe gehört es soll nichts gutes auf einen Zukommen. Bin nun verunsichert, ist es was sinnvolles und gibt mir defintiv bessere chancen oder ist das einfach eine sinnlose maßnahme?

Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, ALG II, Arbeitsamt, Arbeitslosigkeit, Eingliederungsvereinbarung, Hartz IV

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