Kein Bargeldscheck sondern Lebensmittelgutschein vom Jobcenter ohne Sanktion rechtens?

Hallo, ich bin von Berlin nach Hannover umgezogen, deshalb musste ich einen Neuantrag für ALG II stellen, dies habe ich am 12.9. getan, ich war persönlich dort und habe alle notwendigen Unterlagen abgegeben. Ich bekam auch einen 50 Euro Barscheck (da mittellos, aber es war eine lange Diskusion bis ich diesen überhaupt bekam). Heute am 20.9. war ich erneut beim Jobcenter und bat erneut um eine Barauszahlung (bzw. um einen Barscheck, da dort keine Barauszahlungsfunktion möglich ist), dies wurde abgelehnt, stattdessen wurde mir ein Lebensmittelgutschein angeboten, mit der Begründung, dass der aufwand zu hoch wäre einen Scheck auszustellen, dies aber Montag (23.9.) geschehen kann. Da ich mich mit einem Lebensmittelgutschein nicht zufriedengeben wollte, denn mein Antrag ist seit dem 12.9. vollständig dort und somit kann auch festgestellt werden, dass ich "dem Grunde nach" bedürftig bin und eigentlich steht einem dann eine Barauszahlung auf die zu erwartende Leistung zu, sprach ich mit dem Teamleiter, dieser blieb aber bei Ihrer Meinung, dass es heute ein zu großer Verwaltungsaufwand sei mir einen Scheck auszustellen und verwies mich darauf, dass ich Montag wiederkommen solle. Schriftlich wollte Sie mir übrigens nichts geben, auch das (also dass sie einen Scheck verweigerte und stattdessen einen Lebensmittelgutschein anbot) würde ich am Montag erhalten. Ich war sicherlich ein wenig aufgeregt, aber ganz sicher nicht eimal ansatzweise aggressiv! Dies unterstellte Sie mir nämlich aufeinmal und sagte, dass es ihrerseits nichts mehr zu klären gäbe und wenn ich nicht sofort den Raum verlassen würde, dann würde sie mir ein Hausverbot erteilen. Ich bat darum mit Ihrem Vorgesetzten zu sprechen, dies beantwortete sie damit, dass der Bereichsleiter nich da wäre und sie im Moment die Ranghöchste im Haus sei, sie könnte mir einen Termin geben, aber heute wäre eine Auszahlung nicht machbar. 1. Meine Frage ist nun, gibt es irgendeine rechtliche Grundlage welche das Verhalten der Teamleiterin rechtfertigt? 2. Wie und wo kann ich mich am besten über diese Dame und die meiner Meinung nach rechtswidrigen Äußerungen/Handlungen beschweren?

Ich hoffe, dass ich hier ein paar hilfreiche Tips bekomme! :-)

Gruss Janine

Finanzen, Lebensmittel, Arbeitslosengeld, Gutschein, Lebensmittelgutschein
Krankenversicherung zur Überbrückung zwischen erstem und zweitem Staatsexamen - Zweitstudium?

Hallo, ich habe ein paar Fragen zur Krankenversicherung und ich möchte erst nach euren Erfahrungen fragen, bevor ich bei der KV anrufe, da ich mich erst auskennen möchte um nicht über „den Tisch gezogen zu werden. Kurz mein „Lebenslauf“ - Juli 2007 Abitur - September 2007 – Juni 2008 Zivildienst - Ab Oktober 2008 Studium Lehramt an Sonderschulen - Erstes Staatsexamen habe ich im Mai abgeschlossen, eingeschrieben bin ich bis September - Ich war familienversichert, habe jetzt jedoch zwei Monate gearbeitet und musste mich nun laut KV selbst krankenversichern, da ich kein „ordentlicher Student“ mehr bin und nicht in den Semesterferien gearbeitet habe.

Ich bin zwar schon 25, müsste mich also aufgrund des Zivildienstes jetzt wieder familienversichern lassen können. Zumindest bis September solange ich eingeschrieben bin. Oder?

Dann geht es weiter: Im Februar 2014 beginnt mein Referendariat. Sollte ich mich bis September 2013 familienversichern lassen können, dann stellt sich frühestens ab dann wieder die Frage, was tun? Habe von September bis Januar vor ins Ausland zu gehen, werden zwischenzeitlich bei meinen Eltern wohnen und möchte evtl. eine 450€ Job annehmen. Für dieses Zeit könnte ich mich arbeitslos melden oder in ein zulassungsfreies Studium einschreiben. Was empfehlt ihr mir? Arbeitslos melden klingt irgendwie abschreckend. Welche Nachteile und Vorteile habe ich bei den beiden Optionen? Wie muss ich mich jeweils versichern? Gilt die Familienversicherung mit Verlängerung über das 25. LJ (wegen Zivi) auch bei einem Zweitstudium?

Würde mich freuen, wenn ihr mir antwortet und mir eure Erfahrungen kundtut. Viele Grüße

Studium, Arbeitslosengeld, Krankenversicherung, private Krankenversicherung
Arbeitslos melden zwischen zwei Stellen

Hallo, ich bin neu hier, wusste nicht genau, wie ich herausfinde, ob die frage so schon einmal gestellt wurde, aber ich habe sie so nirgends gefunden, also seid mir nicht böse, falls es sie doch schon gibt :-)

Ich bin Anfang Juli mit Bestehen der mündlichen Prüfung mit meiner Ausbildung fertig. Mein Chef übernimmt mich nicht, also habe ich mich schon rechtzeitig beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet und mir wurde gesagt, dass ich wenn ich wirklich arbeitslos werde nach der Ausbildung spätestens am ersten tag der Arbeitslosigkeit mit meinem Personalausweis in die arbeitsagentur kommen muss und mich arbeitslos melden.

Von den wenigen Stellen, die mir das Arbeitsamt vorgeschlagen hat, habe ich keine bekommen. Ich habe mich aber auch noch selbstständig beworben und somit eine Arbeitsstelle ab dem ´01.08. gefunden. Kann ich mich jetzt für die Lücke zwischen den zwei Stellen arbeitslos melden? Soweit ich weiß bekommt man ja in dem ersten Monat in dem man arbeitet auch noch Arbeitslosengeld, weil man ja erst am Ende des Monats das erste Gehalt bekommt.

Also ich denke schon, dass das geht, oder? Weil ich bin da zwischendrin ja wirklich arbeitslos. Nur darf ich dann den neuen Arbeitsvertrag schon vorher unterschreiben, bevor ich dann tatsächlich arbeitslos bin? und muss ich das im Arbeitsamt wenn ich mich arbeitslos melde gleich dazu sagen? oder sagen die dann ich kann mich nicht arbeitslos melden wenn ich schon eine stelle in Aussicht habe?

Würde mich freuen, wenn sich jemand mit dem Thema auskennt und mir weiterhelfen kann!

Liebe Grüße

Jenny

Arbeit, Arbeitslosengeld, Arbeitsvertrag, Agentur für Arbeit, Amt, arbeitslos, Arbeitslosigkeit
Jobcenter will Montage nicht bezahlen!?

Hallo,

ich bin 16 und hab eigentl. keine Ahnung mit HartzIV und so. Aber meine Mutter ist HartzIV-Empfängerin und mein Vater ist Diabetiker und arbeitsunfähig (meine Mutter unter gewissen Umständen auch wegen Bluthochdruck), er bekommt aber soweit ich weiß Sozialgeld oder Krankengeld oder so. WIr wohnen zurzeit noch in einem großen Haus aus alten Zeiten (als die noch Geld hatten und arbeiteten). Aber vor ca. einem Monat ist dieses Haus abgebrannt (die oberen Stockwerke) und die Versicherung will natürlich nicht zahlen, weil wir keinen Grund finden konnten. Ich war da noch in der Schule. Vor kurzem haben wir dann eine Wohnung gefunden, Preis und so ist anscheinend angemessen, wurde also genehmigt. Aber das große Problem, wo ich euch jetzt brauch:

Wir hatten zuerst einen Umzugsservice gefunden (Transport und Montage), der einen Preis von glaub ich bisschen über 1.000€ bot. Das war für das JobCenter zu viel. Die meinten dann iwie, dass die nur den Transport bezahlen können und um die Montage müssen wir uns selbst kümmern - aber meine Eltern sind krank??!! Mein Vater hatte vor kurzem erst eine OP (noch nicht fertig) und meine Mutter muss noch ins Krankenhaus (hat auch Rückenprobleme). Die haben mir erzählt, dass das JC meinte, dass wir (also die Kinder) helfen könnten oder so, aber geht das einfach so??!! Ich mein... die können soetwas doch nicht einfach verlangen... Meine Eltern sind kaputt und dann soll ich die Küche aufbauen und die Arbeitsplatte herrichten, oder wie??!!

Danke für jede HIlfe

Geld, Umzug, Arbeitslosengeld, Recht, Krankheit, Arbeitsamt, Arbeitslosigkeit, ARGE

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