Eine Bekannte mit Mitte 40 hat nach 4 Monaten Arbeitslosigkeit die Auflage von der Arbeitsagentur bekommen, sich bundesweit zu bewerben. Sie ist verheiratet, jedoch Kinderlos. Angeblich müsse sie eine vorübergehende getrennte Haushaltsführung in Kauf nehmen, also die Ehe pausieren. Anstatt zum Anwalt zu gehen hat sie in ihrer Panik eine Teilzeitstelle als Putzfrau angenommen, obwohl sie gelernte Fremdsprachenkorrespondentin ist. Da das Geld aus dem Einkommen beider Eheleute nicht reicht, müssen sie Aufstockung beantragen. Sie hat erstmal einen gewaltigen Rüffel von der SB erhalten, weil sie die Putzstelle genommen und sich eben nicht bundesweit beworben hat und soll sich nun trotzdem bundesweit bewerben, um in Vollzeit unterzukommen und keine Stütze zu benötigen. Ich bin der Meinung, das ist nicht zulässig, sie hat ja eine Arbeit, wenn auch Teilzeit. Wer hat Recht?
Verwandte Themen
Teilzeitstelle aber Arbeitsagentur drängt auf Vollzeitstelle bundesweit
Arbeitsagentur,
teilzeitstelle