ALG I - ab dem Datum der persönlichen Meldung?

Hallo liebe Cummunity-Mitglieder,

ich habe eine Frage zu folgendem Fall:

Ich bin vom 16.12.2016 - 08.01.2017 Arbeitslos (Drehpause). Dazu habe ich mich am 08.12.16 via Online-Formular Arbeitssuchend gemeldet.

Daraufhin bekam ich eine persönliche Einladung zum Gespräch am 10.01.2016. Dem bin ich natürlich auch gefolgt und habe dort meine Unterlagen abgegeben und meine Daten erfassen lassen.

Anschließend habe ich Online meinen Antrag für ALG1 gestellt.

Nun sagte mir aber eine Dame am Telefon, dass mir das ALG1 ABER erst ab dem 10.01.2016 zusteht.

Da sind mir natürlich die Lampen angegangen. Okay ich habe mich zu spät gemeldet (dies auch schon in dem Fragebogen angegeben) was ja 1 Woche Sperrzeit bedeutet.

Damit bin ich auch voll einverstanden, aber ich war noch nie in meinem Leben auf Unterstützung angewiesen, habe immer meine Rechnungen bezahlt und noch nie Leistungen bezogen.

Nun war es einmal soweit und ich habe mich zeitig Arbeitssuchend gemeldet (ONLINE) und dann kam ja nur ein Brief mit der Einladung für einen Monat später.

Gibt es eine Möglichkeit, die Leistungen doch noch ab dem 16.12.2016 zu erhalten?

Ich finde es nämlich nicht fair - pünktlich gemeldet -auf persönliche Vorstellung gewartet weil der Termin einen Monat später war - dann gesagt bekommen: pech gehabt, wären sie mal besser früher gekommen.

Kann mir da jemand genauere Informationen zu geben?

Vielen lieben Dank!

Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, ALG II, Arbeitsagentur, Arbeitsamt
Widerspruch gegen Erstattungsbescheid von der Agentur für Arbeit?

Hallo, ich habe einen Erstattungsbescheid von der Agentur für Arbeit bekommen, indem ich aufgefordert werde die erhaltenenen Leistungen von Februar und März 2016 zurück zu zahlen. Ich hatte damals zwei Jobs, bei meiner Haupttätigkeit lief der Zeitvertrag aus und somit blieb mir nur meine zweite Stelle. Beide Jobs waren sozialversicherungspflichtig, da die Firma meiner Zweitstelle keine geringfügigen Verträge abschließt. Jedoch war der zweite Job im Grunde eine geringfügige Beschäftigung, da ich ein Entgeld von 300-400€/Monat erziehlte. Dies habe ich der Arbeitsagentur zu keinem Zeitpunkt verschwiegen, da meine geleisteten Arbeitsstunden/Woche unter 15 Stunden betrugen, wurde ich als arbeitslos eingestuft. Meine Lohnbescheide, etc. lagen alle vor, weshalb ich mir das jetzt nicht erklären kann. Auf Nachfrage, ob ich mich beim Jobcenter melden und dort Leistungen beantragen muss, da ich ja von 300-400€ kaum aussreichend Geld für Miete, etc. hatte, wurde mir vom Sachbearbeiter mitgeteilt, dass ich Anspuch Arbeitslosengeld habe und dies über die Agentur für Arbeit beziehen werde. So bezog ich für zwei Monate Arbeitslosen Geld, bis ich meinen Vertrag Stundenmäßig aufstocken konnte um für mich selbst aufzukommen. Wie kann ich gegen diesen Erstattungsbescheid Widerspruch einlegen? Hat hier vielleicht jemand juristische Ratsschläge welche Gesetze oder Paragraphen ich im Widerspruchsschreiben anführen kann? Hat das Ganze Aussicht auf Erfolg?

Ich danke schon mal allen im vorraus für eure Antworten.

Arbeitslosengeld, ALG, Arbeitsagentur, Widerspruch
Nicht umgemeldet, gibt das ärger?

Hallo. Ich habe folgendes Anliegen! Meine Freundin hat sich vor 2 Wochen von mir getrennt und ist zu ihren neuen Freund gegangen (er wohnt alleine, seine Wohnung wird vom Amt bezahlt). Ich meinte zu ihr das sie sich bitte bei unserem Rathaus abmelden soll, später meinte sie, sie war dort aber sie kann sie nicht "abmelden" sondern muss sich in der Stadt bei ihrem neuen Freund im Rathaus "ummelden", ihre Post die her kommt lasse ich immer zum Absender zurück gehen! Allerdings kann sie sich dort nicht ummelden, weil erstens der Vermieter ihres Freundes davon nichts weiß das sie da lebt und zweitens weil keiner beim amt Bescheid weiß das sie dort Wohnt, das Amt weiß noch nichtmal das sie von mir weg gezogen ist, geschweige das sie schwanger ist (sie bezieht hartz 4). Meine Frage ist, wie lange hat sie zeit zum ummelden? Was könnte auf sie zukommen weil sie dem Amt das nicht gemeldet hat und jetzt auch wirklich nicht erreichbar ist von den Behörden (Amt, Landkreis ect.). Und dann noch, das beide das Amt bescheißen weil beide ja den Regelsatz beziehen, ja aber jetzt in einer "Bedarfsgemeinschaft" leben und das Amt davon aus geht, dass nur er dort wohnt!? Kann ich sie denn irgendwie bei mir selber abmelden? Und wenn ja, ist sie dann ja nirgends gemeldet, könnte das ein bösen Nachteil für sie geben? Vielen Dank schonmal :)

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Arbeitsamt: Keine Bewerbung trotz Rechtsfolgebelehrung, nun Anhörung, was tun?

Ich habe an dem Tag, an dem ich mich arbeitslos gemeldet habe vier Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgebelehrung von einem Mitarbeiter ausgehändigt bekommen, das war allerdings nicht mein zugeteilter Berater. Darauf habe ich mich allerdings nicht beworben, weil ich nicht in dieser Branche arbeiten möchte. Ich habe mir also selber einige Stellen rausgesucht, wo ich mich beworben habe, die meiner Ausbildung entsprechen. Ich habe mich also wirklich bemüht. Ich wusste leider nichts von dieser Belehrung und habe sie übersehen, weil sie auf der Rückseite stand. Der Berater hat mich darauf leider auch nicht hingewiesen.

In dem Termin wollte ich mich eigentlich über meinen beruflichen Werdegang beraten lassen, aber er sagte nur, er sehe mich im Verkauf und damit war die Sache erledigt. Ich wurde leider überhaupt nicht beraten und auch nicht gefragt, was ich möchte. Jetzt kam ein Brief mit Androhung einer Sperrzeit und einer Anhörung, warum ich mich nicht beworben habe. Was muss ich jetzt tun, damit mir keine Sperre droht? Der einzige Punkt, der im Formular in Frage kommt lautet:"Ich möchte mich nicht mit dem AG in Verbindung setzen." Aber was soll ich da als Begründung eintragen?

Ich bekomme nur 300 Euro im Monat und wenn das gestrichen wird, bin ich obdachlos. Muss man sich rechtlich gesehen wirklich auf Stellen bewerben, die einem völlig anderen Tätigkeitsfeld entsprechen als der Ausbildung bzw. dem Berufswunsch?

Ich habe bisher noch keine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, weil ich nach acht Wochen immer noch keinen Termin bei meinem zugeteilten Barater bekommen habe.

Falls mir das Geld trotzdem gesperrt wird, was soll ich dann tun? Ich kann es nicht zurückzahlen und auch die Krankenkasse nicht bezahlen... Hartz IV wurde auch abgelehnt.

Anhörung, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, Vermittlungsvorschläge

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