Eine Frage an alle,die das Vollabi angestrebt hatten: In der 12.,13.Klasse nur noch befriedigende Noten und kurz vor den Abschlussprüfungen? Was würdet ihr tun?

Seit knapp 2 Jahren bin ich (frisch 24) nun Schülerin eines Erwachsenenkollegs, auf welcher ich mein volles Abi nachhole bzw. aktuell kurz vor dem Ende der Q4 (also des 2. Halbjahres des 13. Schuljahres) und somit natürlich auch all meinen Abschlussprüfungen stehe.

Trotz der Tatsache, dass meine Zeugnisse aus dem 12. Schuljahr selbst in den Augen meines Freundes jetzt nicht sonderlich berauschend/mittelmäßig waren und ich mich insbesondere während der Anfangszeit dieses Schulbesuches bzw. Kursunterrichts extrem unwohl, einsam sowie komplett alleingelassen gefühlt hatte, war der (bisherige) Verlauf des JETZIGEN Schuljahres, sprich der Verlauf der 13. Klasse, erst wirklich der Horror. Als ich bzw. wir nur noch Online-Unterricht hatten und ich mein reines 3-er Zeugnis quasi mit einer zusätzlichen 4 in Englisch per E-Mail zugeschickt bekam, wurde ne Reihe an Probeklausuren in allen schriftlichen Prüfungsfächern geschrieben. Naja, jedenfalls hatte ich in dieser (Klausuren)Phase meine Mathe-LK-Klausur nun zum 4. Mal insgesamt verhauen

Völlig unabhängig von der Tatsache, dass ich so oder so schon relativ lange mit dem Gedanken spiele, spätestens im Frühjahr in die 12. Klasse zurückzutreten, meinte mein Freund letztens, dass dieser die Abschlussklasse an meiner Stelle echt wiederholen würde. So habe er sich nämlich vor Jahren mal ebenfalls dazu entschieden,sein Fachabi anzustreben. Seine damalige Faulheit, Saufereien auf Partys sowie „Spielsucht“ hatten es dennoch geschafft, ihn „in meine aktuelle Situation“ zu bringen (schlechte bzw. nicht zufriedenstellende Noten, in so gut wie jedem Fach nur 3en etc.). Jedenfalls habe er daraufhin schnell begonnen, zu bemerken, wie sch***sse seine Schulnoten waren und wie perfekt er sich in seinen Abschlussprüfungen hätte anstellen müssen,um an sein gutes Fachabi (mit einem Schnitt von 2,0-2,6) überhaupt zu kommen. Da die Anzahl an Ausfällen zu dem Zeitpunkt jedoch viel zu gering war,um ihn durchfallen zu lassen bzw. dafür zu sorgen,dass er zu den Fachabi-Prüfung gar nicht erst zugelassen werden könne,habe er beschlossen,während jeder seiner Prüfungen generell ein leeres Blatt Papier abzugeben

Nachdem er das zuletzt genannte letztendlich durchgezogen und sein schlechtes Fachabi mit einer Durchschnittsnote von 2,8/9 ca. somit natürlich auch nicht erhalten habe bzw. zum Wiederholen der 12. Klasse zugelassen wurde,begann er sich tatsächlich zusammenzureißen sowie sich zum ersten Mal in seinem Leben mit dem Schulstoff viel mehr und intensiver zu beschäftigen. Sein gutes Fachabi (2,0) habe er nun nach dem Ganzen jedenfalls tatsächlich in der Tasche, während er es bis es heute kein einziges Mal bereut habe, „ein Jahr verschwendet zu haben“, wie mein Vater sowie einige meiner Lehrer von mir ständig sagen

Wie steht ihr zu der Meinung sowie Reaktion meines Freundes und diesem Thema generell? Was hättet ihr außerdem an meiner Stelle genau gemacht? Und wie sehen/sahen vor allem eure Erfahrungen mit dem Wiederholen etc. aus?

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Mit 16 vor meinen Eltern nach Schottland flüchten?

Also folgendes:

Ich bin 16 Jahre alt und betreibe E-Commerce (mache gut über 30.000 Euro Netto im Monat damit..).

Ich werde bald die 10. Klasse abschließen (also extrem bald: Ferien stehen ja an) und meine Eltern wollen UNBEDINGT, dass ich bis zur 12. Klasse "durchmache" und dann an eine Universität gehe ... Ich möchte das nicht.. Ich will mit E-Commerce weitermachen und weitere Online-Stores eröffnen -> Da es ja recht Zeit-Intensiv ist, würde ich die Schule gerne abbrechen und meine eigene erste Wohnung mieten. Ich will quasi meine gesamte Zeit ins Business investieren, doch meinen Eltern scheint es egal zu sein.

Nun überlege ich mir seit einiger Zeit, ob ich (in den Ferien, wenn meine Eltern gar nicht zu Hause sind), nach Schottland "abhauen" kann (mit einer Airline, die ein verbindliches Mindestalter von 16 hat, ohne Zustimmung der Eltern (oder kein Mindestalter.) :

Im Gegensatz zu Deutschland ist man in Schottland bereits mit 16 erwachsen.

Nun stellt sich die folgende Frage: Da ich ein Minderjähriger Deutscher bin, haben meine Eltern die "Macht" darüber ob die Schotten mich zurück nach Deutschland schicken? Also mit 16 ist man ja "vollständig" Erwachsen in Schottland und somit sollten meine Eltern ja kein Entscheidungs-Recht mehr über mich innerhalb von Schottland haben (Schottland ist auch außerhalb der EU ; Finanziell "unabhängig" , bin ich ja auch)

Könnte das Ganze nicht aufgehen, weil ich ein Minderjähriger Deutscher bin, oder ist es egal, für die Schotten, da man vom Gesetz her mit 16 erwachsen ist?

Ich bitte um Antwort 🙏👍.

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Kann ich die Kundin anzeigen, oder bin ich Schuld?

Ich verleihe Abendkleider und eine Kundin hat mir eine Auswahl an Kleidern geschickt, die ihr gefallen und hat eines dieser Kleider reserviert.

Leider war ihr Kleid beim Zoll, daher konnte ich es ihr nicht schicken. Daraufhin habe ein anderes aus ihrer Auswahl verschickt, weil ich dachte das würde ihr auch gefallen.

Das war leider ein Fehler von mir, denn als das Kleid angekommen ist war sie sauer und wollte das Kleid nicht. Ich habe sie gefragt ob sie das Geld zurück haben will. Das hat sie verneint, aber sie wollte 2 Stunden zu mir fahren um sich dann für ein anderes Kleid zu entscheiden.

Es war 00:00 Nachts, sie kam an und hat 2 Stunden gebraucht, sich aber dann für ein Kleid entschieden. Wir haben ihr zur Not 1 weiteres Kleid mitgegeben aus Nettigkeit und auch als Entschuldigung,

Erst 9 Tage später, als die Hochzeit auf dem sie das Kleid anhatte zu Ende war hat sie sich bei mir gemeldet. In meinen AGB steht, dass man direkt nach der Veranstaltung das Kleid wieder zurück schicken, soll ansonsten fällt eine Gebühr von 10€ pro Tag an.

Die Kundin möchte die Kleider nicht zurückschicken und begründet das mit ihren Fahrtkosten und der Behauptung, die Kleider seien kaputt gewesen und sie hätte sie zum Schneider bringen müssen. Obwohl sie freiwillig da war und sich selbst für die Kleider entscheiden hat. Sie hat dafür Kosten von 200€ berechnet.

Das kann ich aber nicht zurück erstatten, da die Miete für das Kleid 250€ beträgt und sie das Kleid getragen hat. Ich hätte nichts von einer Rückerstattung an sie.

Hätte sie von Anfang an, wo ich das falsche Kleid geschickt habe das Geld zurück verlangt, hätte ich es ihr gegeben. Aber jetzt wo sie das Kleid anhatte, will sie das Geld zurück - das geht doch nicht, oder?

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Habe ich noch eine Chance den Rechtsstreit zu gewinnen?

Habe Fragen zu einer Rechtslage, habe einen Mietwagen gebucht gehabt. Das Auto war dreckig (Warscheinlich vor kurzem vom Vormieter abgegeben worden). Die haben das Auto sauber gemacht, und nach einer Viertel Stunde hab ich das Auto bekommen. Ob sie das Auto inspiziert haben auf Schäden ist fraglich. Fahrt war gut, komnte mich nicht beschweren. Auto wieder abgegebenan einem Freitag. (Auf deren Hof, neben einem Bahnhof, ohne Sicherung, ohne abzäunung oder sonst irgendetwas) Schlüssel in den Briefkasten geschmissen, Samstag waren Mitarbeiter in der Filiale. Kaution wieder bekommen am Montag

Am selben Montag dann die e-Mail: 10cm großer Kratzer bis zur Grundierung plus große oberflächliche Kratzer an der Frontseite.

Ein Übernahmeprotokoll gab es nicht, es steht in ihren AGB‘s dass ich selbst in der Verantwortung bin mir das Auto anzuschauen und ohne Makel wieder abzugeben. Hab ich unterschrieben, aber natürlich nicht durchgelesen, da ich sonst vor Mietung 2 Stunden in der Filiale gestanden hätte.

Versicherung abgeschlossen Vollkasko mit Selbstbeteiligung 1050€. Natürlich haben die Leute die die Reperatur durchgeführt haben, das halbe Auto aus/- und wieder eingebaut sodass die Rechnung in dir Höhe schoss, und ich die vollen 1050€ zahlen muss. Mein Anwalt sagte, dass er noch Grundsätzlich Chancen sieht dass ich gewinnen könnte. Weil viele Gerichte sich meist für dem Mieter entscheiden. Sehen aber nicht alle Gerichte so. Ich weiß aber nicht so recht, wenn ich verlieren würde müsste ich neben dem Schaden auch das Gericht + deren Anwalt bezahlen und das wären ungefähr das doppelte vom Schadensbetrag. Will auf einer Seite nicht für irgendwas zahlen was ich nie begangen hab. Auf der anderen Seite will ich aber auch nicht das doppelte zahlen.

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