Hyaluronpen bei einer Frau Zuhause machen lassen, angebliche Kosmetikerin, nun blässchen die nicht weg gehen an den Lippen, lohnt sich eine Anzeige?

Hallo Leute,

ich habe über eBay Kleinanzeigen eine ausgeschriebene gewerbliche Kosmetikerin angeschrieben auf ihr hyaluronpen Angebot. Sie bot mir an, es von Zuhause aus zu machen, da sie sich nicht im Kosmetikstudio aufgehalten hat an dem Tag, also bin ich hin.

Sie hatte ein Kind Zuhause was unglaublich laut geschrien hat und hat mich nichts unterschreiben lassen und mir mündlich versichert, eine zertifizierte Kosmetikerin zu sein. Leider habe ich das geglaubt und habe mir von ihr Hyaloron Säure unterspritzen lassen. Währenddessen hat sie mehrmals während der Behandlung: "hmm hats geklappt?, wir versuchen es nochmal, ich glaub da ist grad zu wenig rein.. versuchen wir es nochmal..hmm dürfte passen" worauf ich stutzig wurde. Ich fragte ob sie es denn schon öfter gemacht hat, sie versicherte mir wieder mündlich, ja ja es wird sich in paar Tagen von selbst richtig verteilen. Am Abend hatte ich unglaublich geschwollene Lippen und auch die weiteren 4 Tage. Als die Schwellung nachließ, hatte ich unebene Lippen, 3kleine Knötchen und ein großen Knoten auf der linken Seite der oberen Lippe die auch bis heute (2 Monate her) nicht weg gegangen sind. Lohnt sich eine Anzeige? Bzw ein Gang zum Anwalt? Habe mit ihr Rücksprache gehalten, doch anstatt zu helfen, sagte sie nur sie sei gut versichert und sei eine zertifizierte Kosmetikerin.

Ich bin über alle Antworten froh, ich hab aufjedenfall davon gelernt... dennoch möchte ich es nicht einfach auf mir sitzen lassen und würde euch bitten, falls jemand was weiß oder ähnliche Fälle kennt, hier zu antworten.

Danke im Voraus

Lg Alicia

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Erhöhung Freibetrag bei P-Konto?

Hallo,

ich bin seit 2015 mit einem Kleingewerbe "Lieferservice", somit Einzelhandel, selbstständig, mein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen nach Abzug aller Kosten von ca. € 1.250,00 geht schon OK.

Allerdings liegt nun eine Kontopfändung aus einer Angelegenheit von 1997 vor. 

Um besagte € 1.250,00 zu erwirtschaften, muss ich jedoch monatlich Waren im Wert von ca. € 4.200,- ein- bzw. wiederverkaufen, habe natürlich Fixkosten, ferner ist die monatliche Überweisung der MwSt. lt. Umsatzsteuervoranmeldung fällig. 

Somit Geldeingang der Kundenzahlungen, Geldausgang für Wareneinkauf, Kosten, Umsatzsteuer etc., was natürlich den Freibetrag von € 1.133,80 um ein Mehrfaches übersteigt und meine Bank zwingt, alles bis auf den Freibetrag an den Gläubiger abzuführen. - Mir bleibt dann nichts mehr, da keine Einkäufe mehr möglich sind.

Von einer Schuldnerberatung erhielt ich anhängendes 0-8-15 - Schreiben, doch keinen Hinweis, welche Unterlagen mitzusenden sind, ob diese von einem Steuerberater vorbereitet und gegengezeichnet werden sollten oder ähnliches.

Grob überschlägig benötige ich einen Freibetrag von ca. € 6.500,-, um netto
€ 1.133,80 / 1.250,- zu erwirtschaften ... Einzelhandel eben ...

Wer kann mir bitte entsprechenden Rat geben dahingehend, ob die Erhöhung eines Freibetrags eine Soll- oder Kannbestimmung ist, ferner, wie dem Vollstreckungsgericht die Höhe des beantragten Freibetrags nachgewiesen werden kann?

Vielen Dank im Voraus!

Mela

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Hilft mir mal bitte, ich bin am Heulen?

Ich hatte mich vor 2 Monaten ca. auf ne Dating Seite angemeldet, causaldate 18. Dort gab ich keine echte Daten ein und ich gab die Kontodaten also Bankdaten, die echt sind für Premium Mitgliedschaft. Später habe ich mich abgemeldet und habe auch E-Mail geschrieben, dass ich es net mehr will, also nach ca. 10 Minuten. Ich habe es 0 benutzt und heute kam diese Email, bitte helft mir.

Sehr geehrte(r) Frau/Herr --------, wir zeigen Ihnen der Ordnung halber nochmals an, dass wir die Firma dateyard AG,Rothusstrasse 23, CH-6331 Hünenberg vertreten. Sie haben auf der Kommunikationsplattform casualdate18 eine Premium Mitgliedschaft gebucht,ohne die fällige Mitgliedsgebühr zu entrichten. Wie bereits mitgeteilt, schulden Sie unserer Mandantschaft einen Gesamtbetragi.H.v. EUR 242,60. Diesen Betrag haben Sie bislang nicht überwiesen, obwohl Siesich in Zahlungsverzug befinden und mit erheblichen weiteren Kosten undUnannehmlichkeiten rechnen müssen. Die in unserem Aufforderungsschreiben gesetzte Frist läuft in wenigen Tagen ab! Gegebenenfalls können Sie die Forderung aber in angemessenen Raten begleichen,soweit ein akzeptabler Ratenzahlungsvorschlag innerhalb der Frist bei uns eingeht. Beachten Sie bitte, dass wir seitens unserer Mandantschaft gehalten sind, den offenenForderungsbetrag notfalls gerichtlich beitreiben zu lassen, wenn Sie die Frist ungenutztverstreichen lassen. Über die weitere Entwicklung dieser Forderungsangelegenheit entscheiden also allein Sie! Hier noch einmal zusammengefasst alle für die Bezahlung relevanten Daten: 

Hier sind die Daten IBAN etc alles

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