Nachträgliche Mängel nach Verkauf gebrauchtes KFZ

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Januar habe ich meinen gebrauchten Hyundai Coupe an eine Privatperson verkauft. Der Käufer schickte 2 ungepflegte ältere Herren zum abholen, sie haben das Auto begutachtet, eine Probefahrt um den Block gemacht und nach einigen Gesprächen und Verhandlungen haben sie es in bar gekauft. ( Gewährleistung ist im Kaufvertrag ausgeschlossen ) Der PKW hatte einen Unfallschaden an der Fahrertür ( Delle ).

2 Tage später ruft mich entsetzt der Käufer an und meinte zu mir, es seien diverse Lackierungen getätigt worden und vorallem die Kupplung ist defekt, ich soll ihm doch Betrag X überweisen. Nachdem ich alles abgestritten habe, drohte er mir noch und legte auf.

Heute habe ich ein Schreiben von seinem Anwalt vor mir, in dem ich aufgefordert werden, eine Kaufpreisminderung i.h.v 600 Euro zu aktzeptieren und die Kosten des RA zu tragen. Er meinte die Gewährleistung seie unwirksam.

Nun folgendes: Als ich mir das Auto vor 2 Jahren gekauft habe, war ich der Meinung die Kupplung wäre so normal ( sie kommt ein bisschen später als sonst ) und dies mein Erstes Auto war, habe ich mir auch keine Gedanken gemacht. Auch steht im damaligen Kaufvertrag keine Daten zur vorherigen Schaden. Selbst Lackierungsarbeiten habe ich nicht getätigt.

Wer hat nun Recht? Muss ich den Betrag zahlen?

Bitte um RAt

Liebe Grüße

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KFZ, Betrug, Recht, Anwalt, Gewährleistung, Händler
Wer bezahlt Unterbringung in stationärer Jugendhilfe?

Hallo, ich habe einige Probleme mit meiner Tochter (14,5 Jahre jungund ist sehr stur, agressiv:schlagen, beissen, kneifen...seit als sie klein Kind war und Pubertät kommt nur noch jetzt dazu) und aus diesem Grund habe ich fachliche Hilfe gesucht. Damit bin ich seit 6 Jahren bei verschiedenen Institutionen (auch u.a.Jugendamt und Psychologe). Die Lage in unserer Familie hat sich leider nicht verbessert, sonst noch verschlimmert. Mag sein, wenn meine Tochter mitarbeitet (besucht kontinuierlich die Schule), dass jugendamt ihrem Wunsch entspricht und unterbrigt sie in einer stationären Jugendhilfe. Meine Tochter will nicht zu Hause bleiben und mit keinem aus der Familie- auch Geschwister (14,5 und 22 Jahre jung) und Grosseltern - reden will, weil sie keine Argumente für ihr "Spass-Leben"ohne Schule vorstellen kann). Mit den anderen beiden Kinder habe ich keine Probleme...sie sind keine Engel, aber halten sich an die Regeln, eventuell an Konsequenzen (aber das kommt ganz selten vor). Ich will meine Tochter helfen, aber sie alles blokiert...Ich möchte sie schützen, aber kann ich auch nicht alles ihr erlauben, wie Schuleschwenzen, trinken, kiffen, um 1 Uhr in der Nacht täglich nach Hause kommen und alle wecken lassen... Ich weiß aber, dass so eine Einrichtung kostet Geld und nun meine frage: Muss ich das bezahlen, wenn ich seit einem Monat eine Arbeitssuchende bin (alleinerziehende Mutter - Vater ist seit Jahren Harz IV Empfenger) ? Kommen auf mich, die nun entstehende Kosten, in der Zukunft zurückzuzahlen oder erst mal seit diesem Punkt, wenn ich eine Arbeit habe und dann in welche Höhe ? Welche möglichkeiten habe ich, falls die Kosten für mich zu hoch werden sein ?

Bitte um rechtmäßige Antworte. Ich bedanke mich für Eure Hilfe im Voraus verzweifelte Mutter, die bis heute die Fragen nicht beantwortet bekommen hat.

Anwalt, Amtsgericht, Finanzamt, Jugendamt

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