Darf der Kunde vom Autokauf zurück treten?
Hallo,
wir als Autohaus haben einem Kunden ein Transporter verkauft, wo in der Anzeige drinne stand, unfallfrei.
da mein neuer Verkäufer die Anzeige inseriert hatte und ich diese nicht geprüft hatte, habe ich es nicht gesehen.
Den Kunden habe ich vor Ort erzählt, dass wir nicht wissen kann, ob das Fahrzeug unfallfrei ist oder nicht.
allerdings habe ich ihn auf den Schaden an der Heckklappe informiert.
in den Kaufvertrag habe ich geschrieben,
Das uns als Verkäufer keine Unfall Schäden bekannt sind in jeglicher Art und Weise.
Das Gleiche habe ich auch noch mal in dem Fahrzeug Übergabe Protokoll geschrieben.
Hat der Kunde das Recht, das Fahrzeug zurück zu bringen? Weil nun hat sich herausgestellt das das Ding schonmal einen Knall hatte.
Gab es denn noch mehr Schäden als die Heckklappe ?
Ja nun hat sich heraus gestellt das es mehrere Schäden gab .
5 Antworten
Solltest Du "als Autohaus" eigentlich wissen.
JA! Der Kunde kann den Wagen zurückgeben. Du als Händler haftest dafür. Die Floskel, dass keine Schäden bekannt sind, hat keine Relevanz.
Wenn das Fahrzeug als "Unfallfrei" deklariert ist ... und das Fahrzeug hatte nachweislich schon einmal einen Unfallschaden gehabt, dann kann der Käufer vom Kauf zurücktreten.
OT: "wir als Autohaus haben einem Kunden ein Transporter verkauft, wo in der Anzeige drinne stand, unfallfrei.
Klar als Unfallfrei deklariert!
Im Vertrag steht aber deutlich drin, dass Vorunfälle nicht ausgeschlossen werden können. Eine Anzeige ist nicht Teil des Kaufvertrages.
Der Wagen ist als unfallfrei deklariert und das ist ausschlaggebend. Der Passus "Vorunfälle nicht ausgeschlossen" ist der Versuch sich nachträglich abzusichern. Hat aber in so einem Fall keine rechtliche Wertung.
Auch der Passus: "gekauft wie gesehen" ist seit dem Jahr 2022 rechtlich gesehen ungültig.
Und wieder falsch. Eine Annonce ist juristisch lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. der Inhalt hat keine rechtliche Bindung. Das, was im Vertrag steht ist einzig und allein relevant. Hier wird die übereinstimmende Willenserklärung abgegeben.
Wenn Aldi demnächst in der Tageszeitung eine Weihnachtsgans bewirbt und dort durch einen Druckfehler steht, dass die Gans 1 Cent kostet, bekommst du sie auch nicht zu dem Preis und hast juristisch keine Chance den Preis zu bekommen.
Ich habe alles dazu geschrieben. Mehr habe ich nicht hinzuzufügen.
Ja, und alles, was du geschrieben hast ist falsch. Tut mir ja leid, aber ist ganz sicher so.
Ist der Mangel bei der Übergabe vorhanden, aber nicht erkennbar, spricht man von einem versteckten Mangel. Auch für diesen muss der Verkäufer haften.
- Für bewegliche Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre.
- Für unbewegliche Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Jahre.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Sache, auch für einen versteckten Mangel. Nur bei der ausdrücklichen Zusicherung einer spezifischen Eigenschaft beginnt die Frist erst ab dem Zeitpunkt zu laufen, ab dem das Fehlen der Eigenschaft erkennbar wurde.
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So- nun bin ich aber hier raus aus der Nummer.
Schöner Beitrag, hat nur leider überhaupt nichts mit der Frage und deinen vorherigen Beiträgen zu tun. Da Vorschäden im Vertrag nicht ausgeschlossen werden und darauf explizit im Kaufvertrag hingewiesen wird, liegt kein versteckter Mangel vor.
Wie oft hab ich mir schon Autos angeschaut, die von vorne bis hinten auf einer Seite lackiert waren …und es waren nur Parkrempler. Ich habe noch nie erlebt, dass ein Verkäufern mal von sich aus auf Schäden hingewiesen hat. Ich kann den Käufer verstehen. Man meldet sich ja auf das unfallfrei in der Anzeige.
Nein, wenn er den Kaufvertrag so unterschrieben hat, kann er auch nicht mehr zurücktreten, es sei denn, es stellt sich heraus, dass das Fahrzeug doch einen Unfall hatte und dieses lässt sich zweifelsfrei nachweisen.
Warum sollte er den Wagen den zurück bringen wollen?...wenn er keinen Unfall hatte macht doch die Frage wenig Sinn, oder?
Das Auto hatte wohl einen Unfall allerdings haben wir in den Vertrag reingeschrieben.
Dem Verkäufer sind auf andere Weise Unfallschäden bekannt = nein und ebenso im
fahrzeugübergabeprotokoll
Dann weiss er es und kann aus diesem Grund nicht zurücktreten, was in der Anzeige stand ist dabei dann unwichtig...
Folgendes
wir haben nur auf den Schaden der Heckklappe hingewiesen.
das das Fahrzeug vorne auch einen Unfall hatte davon wussten wir nichts und das haben wir auch so im KV vermerkt. Mit dem Satz Dem Verkäufer sind auf andere Weise Unfallschäden bekannt= nein
Wenn der Wagen vorne einen Unfallschaden hat, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, ihr nehmt das Fahrzeug wieder zurück und dann macht ihr das Gleiche beim Vorbesitzer...
Vielleicht sind im Kofferraum tausende Euro versteckt...wer weiss...
Es war im Vertrag nicht als unfallfrei deklariert.