Darf der Kunde vom Autokauf zurück treten?

MrSlowhand129  16.11.2023, 18:37

Gab es denn noch mehr Schäden als die Heckklappe ?

Denis63722 
Beitragsersteller
 16.11.2023, 18:48

Ja nun hat sich heraus gestellt das es mehrere Schäden gab .

5 Antworten

Solltest Du "als Autohaus" eigentlich wissen.
JA! Der Kunde kann den Wagen zurückgeben. Du als Händler haftest dafür. Die Floskel, dass keine Schäden bekannt sind, hat keine Relevanz.

Wenn das Fahrzeug als "Unfallfrei" deklariert ist ... und das Fahrzeug hatte nachweislich schon einmal einen Unfallschaden gehabt, dann kann der Käufer vom Kauf zurücktreten.


archibaldesel  16.11.2023, 18:56

Es war im Vertrag nicht als unfallfrei deklariert.

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Fredable  16.11.2023, 19:02
@archibaldesel

OT: "wir als Autohaus haben einem Kunden ein Transporter verkauft, wo in der Anzeige drinne stand, unfallfrei.

Klar als Unfallfrei deklariert!

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archibaldesel  17.11.2023, 06:29
@Fredable

Im Vertrag steht aber deutlich drin, dass Vorunfälle nicht ausgeschlossen werden können. Eine Anzeige ist nicht Teil des Kaufvertrages.

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Fredable  17.11.2023, 07:21
@archibaldesel

Der Wagen ist als unfallfrei deklariert und das ist ausschlaggebend. Der Passus "Vorunfälle nicht ausgeschlossen" ist der Versuch sich nachträglich abzusichern. Hat aber in so einem Fall keine rechtliche Wertung.

Auch der Passus: "gekauft wie gesehen" ist seit dem Jahr 2022 rechtlich gesehen ungültig.

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archibaldesel  17.11.2023, 07:27
@Fredable

Und wieder falsch. Eine Annonce ist juristisch lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. der Inhalt hat keine rechtliche Bindung. Das, was im Vertrag steht ist einzig und allein relevant. Hier wird die übereinstimmende Willenserklärung abgegeben.

Wenn Aldi demnächst in der Tageszeitung eine Weihnachtsgans bewirbt und dort durch einen Druckfehler steht, dass die Gans 1 Cent kostet, bekommst du sie auch nicht zu dem Preis und hast juristisch keine Chance den Preis zu bekommen.

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archibaldesel  17.11.2023, 07:32
@Fredable

Ja, und alles, was du geschrieben hast ist falsch. Tut mir ja leid, aber ist ganz sicher so.

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Fredable  17.11.2023, 07:42
@archibaldesel

Ist der Mangel bei der Übergabe vorhanden, aber nicht erkennbar, spricht man von einem versteckten Mangel. Auch für diesen muss der Verkäufer haften.

  • Für bewegliche Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre.
  • Für unbewegliche Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Jahre.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Sache, auch für einen versteckten Mangel. Nur bei der ausdrücklichen Zusicherung einer spezifischen Eigenschaft beginnt die Frist erst ab dem Zeitpunkt zu laufen, ab dem das Fehlen der Eigenschaft erkennbar wurde. 

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So- nun bin ich aber hier raus aus der Nummer.

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archibaldesel  17.11.2023, 07:45
@Fredable

Schöner Beitrag, hat nur leider überhaupt nichts mit der Frage und deinen vorherigen Beiträgen zu tun. Da Vorschäden im Vertrag nicht ausgeschlossen werden und darauf explizit im Kaufvertrag hingewiesen wird, liegt kein versteckter Mangel vor.

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Wie oft hab ich mir schon Autos angeschaut, die von vorne bis hinten auf einer Seite lackiert waren …und es waren nur Parkrempler. Ich habe noch nie erlebt, dass ein Verkäufern mal von sich aus auf Schäden hingewiesen hat. Ich kann den Käufer verstehen. Man meldet sich ja auf das unfallfrei in der Anzeige.

Nein, wenn er den Kaufvertrag so unterschrieben hat, kann er auch nicht mehr zurücktreten, es sei denn, es stellt sich heraus, dass das Fahrzeug doch einen Unfall hatte und dieses lässt sich zweifelsfrei nachweisen.

Warum sollte er den Wagen den zurück bringen wollen?...wenn er keinen Unfall hatte macht doch die Frage wenig Sinn, oder?


Denis63722 
Beitragsersteller
 16.11.2023, 18:47

Das Auto hatte wohl einen Unfall allerdings haben wir in den Vertrag reingeschrieben.
Dem Verkäufer sind auf andere Weise Unfallschäden bekannt = nein und ebenso im

fahrzeugübergabeprotokoll

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FotoChris  16.11.2023, 18:48
@Denis63722

Dann weiss er es und kann aus diesem Grund nicht zurücktreten, was in der Anzeige stand ist dabei dann unwichtig...

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Denis63722 
Beitragsersteller
 16.11.2023, 18:50
@FotoChris

Folgendes

wir haben nur auf den Schaden der Heckklappe hingewiesen.
das das Fahrzeug vorne auch einen Unfall hatte davon wussten wir nichts und das haben wir auch so im KV vermerkt. Mit dem Satz Dem Verkäufer sind auf andere Weise Unfallschäden bekannt= nein

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FotoChris  16.11.2023, 18:54
@Denis63722

Wenn der Wagen vorne einen Unfallschaden hat, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, ihr nehmt das Fahrzeug wieder zurück und dann macht ihr das Gleiche beim Vorbesitzer...

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