Ich habe im Sommer einen Bundesfreiwilligendienst angefangen. Beim Seminar wurde uns vom Bundesamt gesagt, dass wir Bufdis einen Anspruch auf Wohngeld hätten.
Da ich für meinen Bundesfreiwilligendienst nach Bonn gezogen bin, habe ich diese Chance natürlich genutzt und einen Antrag gestellt. Jetzt wollen die aber einen Kontoauszug sehen, der beweist, dass ich meine Miete zahle. Natürlich verdient man bei einem Bundesfreiwilligendienst nicht viel Geld. Ich bekomme 336€ Taschengeld und meine Miete kostet warm 395€. Selbstverständlich kann ich die Miete nicht mit meinem Bufdi-Taschengeld zahlen, daher übernehmen meine Eltern die Zahlung der Miete.
Uns stellt sich jetzt Frage, ob mir das Wohngeld eventuell abgelehnt werden könnte, weil ich ja schon Zuschuss von meinen Eltern bekomme oder ob sich einfach nur der Betrag des Wohngeldes ändert. Ich hab in ein paar Foren gelesen, dass man sowas wie ein "Mindesteinkommen" haben muss. Bufdis kommen aber i.d.R nicht an diese 600€ ran. Da aber überall steht, dass Bufdis einen Anspruch auf Wohngeld haben, widerspricht sich das (ich hab auch schon öfter gelesen, dass es solch ein Mindesteinkommen für Wohngeld gar nicht gibt).
Bin jetzt ein bisschen fraglos, da ich ohne Wohngeld kaum Geld habe. 336€ ist zwar etwas aber nicht viel. 300€ soll im Durchschnitt Verpflegung für einen Jugendlichen kosten. Somit käme ich gerade so noch über die Runden.
Es wäre super, wenn mir jemand eine sinnvolle Antwort darauf geben könnte, ob ich noch Wohngeld beanspruchen kann, wenn meine Eltern die Miete zahlen. Wenn ja, wie muss der Antrag dann umgeändert werden? Welche Angaben braucht die Wohngeldstelle noch zusätzlich? Wenn nein, gibt es irgendeinen Trick, wie man dem umgehen kann oder ist es dann doch besser einfach wieder auszuziehen?
Ich danke euch! LG