Meinung des Tages: Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt: Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft?

Fast zwei Monate dauerte die Verhandlung, in der es darum ging, ob die AfD tatsächlich als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Urteil ist eine Niederlage für die AfD, die mit der Berufungsklage gegen das Urteil der Vorinstanz somit gescheitert ist. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Die Kategorien zur Einstufung

Es gibt drei Stufen zur Einordnung möglicher Fälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen.

Die erste Stufe ist das Anlegen eines Prüffalls. Geprüft wird hier, ob es genügend Anhaltspunkte gibt, um eine Beobachtung durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt darf der Verfassungsschutz dann nur Informationen aus offen zugänglichen Quellen sammeln. Dazu gehören beispielsweise Zeitungsartikel, Internetauftritte oder auch Fernsehbeiträge.

Wenn aus diesem ersten Schritt die Erkenntnis gewonnen wird, dass es Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung gibt, wird der Fall hochgestuft zum „Verdachtsfall“. Die betreffende Gruppierung zählt nun als „Beobachtungsobjekt“.

Die letzte Stufe nennt sich „gesichert extremistische Bestrebung“. Der Verdacht ist zu diesem Zeitpunkt verfestigt, es gibt keinen Zweifel mehr, dass extremistische Bestrebungen vorliegen.

Folgen der Einstufungen

Durch eine Einstufung wird eine Gruppierung nicht verboten. Es handelt sich lediglich um eine Maßnahme des Verfassungsschutzes. Vereinsverbote kann nur das Bundesinnenministerium aussprechen.

Konkret bedeutet das in diesem Fall, dass das Gericht dem Verfassungsschutz Recht gegeben hat. Die Einstufung war zulässig und der Verfassungsschutz hat korrekt gehandelt. Es ist möglich, dass sie sich durch das Urteil bestärkt sehen, die AfD nun weiter hochzustufen. Schon vor einiger Zeit gab es einen Bericht darüber, dass der Verfassungsschutz an einem Gutachten zur Hochstufung des Status der AfD arbeiten könnte. Diese würde dann als „gesichert rechtsextrem“ kategorisiert werden.

Das Gericht hat bei der Entscheidung allerdings auch eine Einschränkung getätigt: Obwohl demokratiefeindliche Bestrebungen bei der AfD zu finden seien, so das Gericht, seien diese nicht so stark ausgeprägt, wie der Verfassungsschutz behauptet.

Wie die AfD nun vorgehen könnte

Wenig überraschend kündigte die Partei bereits an, diesen Rechtsstreit vor das nächst höhere Gericht zu bringen. AfD-Vize Peter Boehringer sah im Verfahren eine „ungenügende Sachverhaltsaufklärung“. Die AfD stellte nämlich während der Verhandlung zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter – diese wurden allesamt abgelehnt.

Obwohl eine Revision ausgeschlossen wurde, könnte die AfD nun gegen die Nichtzulassung eine Beschwerde innerhalb eines Monats einlegen. Die Beschwerde geht direkt an das OVG selbst, wenn dies die eigene Entscheidung allerdings nicht ändert, kann wiederum das Bundesverwaltungsgericht die Revision doch noch zulassen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen existieren – würde eine Revision letztlich doch zugelassen werden, so würde dann das Bundesverwaltungsgericht wiederum das Urteil aus Münster prüfen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung des Gerichts?
  • Sollte die AfD weiter hochgestuft werden?
  • Denkt Ihr, dass die Partei mit einem weiteren Antrag gegen das Urteil Erfolg haben könnte?
  • Wie wird sich diese Entscheidung auf die Europawahl auswirken?
  • Geht die AfD zu unkritisch mit klar rechtsextremistischen Personen / Aussagen innerhalb der Partei um? Inwieweit verstärkt
  • Schwächt die Entscheidung Euer Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Organe?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-ovg-verdachtsfall-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsschutz-verdachtsfall-gerichtsurteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-oberverwaltungsgericht-urteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-gutachten-extremistisch-skepsis-100.html

Bild zum Beitrag
Ich finde die Entscheidung gut, da ... 66%
Ich finde die Entscheidung nicht gut, weil ... 29%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 6%
Europa, Geschichte, Deutschland, Regierung, Recht, Gesetz, Gericht, Antrag, Bundestag, Demokratie, Gerichtsverhandlung, Partei, Rassismus, Rechtsextremismus, Revision, Urteil, Verfassung, Wahlen, Bundesverfassungsgericht, Europawahl, Verdacht, AfD, Rechtspopulismus, Verfassungsschutz, Meinung des Tages
Meinung des Tages: Keine Erhöhung des Bürgergeldes 2025 - ist die Entscheidung Eurer Meinung nach richtig?

Für viele Menschen hierzulande stellt das Bürgergeld eine wichtige finanzielle Stütze dar. Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil allerdings soll es im kommenden Jahr keine Erhöhung des Bürgergelds geben. Das kritisiert vor allem der Paritätische Wohlfahrtsverband...

Was ist das Bürgergeld?

Beim Bürgergeld handelt es sich um eine Grundsicherung für Arbeitssuchende, um das Existenzminimum zu gewährleisten. Das Bürgergeld soll auch dazu dienen, Ausbildungen, Weiterbildungen oder Abschlüsse zu fördern und finanziell zu unterstützen.

Anspruch auf das Bürgergeld haben grundsätzlich Menschen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und erwerbsfähig und hilfebedürfig sind. Zudem müssen sie ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Derzeit erhält eine alleinstehende Person laut Regelsatz 563€, ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft bekommt 1012€. Der Regelsatz umfasst die Kosten für den Bedarf des täglichen Lebens, insbesondere Ernährung, Kleidung, Hausrat oder Strom.

Keine Erhöhung für das Jahr 2025

Während eines Interviews, das der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dem Sender RTL gab, kündigte dieser an, das Bürgergeld im kommenden Jahr nicht erhöhen zu wollen. Laut Rechtsmechanismus würde eine mögliche Erhöhung des Bürgergeldes zum 1. Januar anstehen.

Die Nichterhöhung begründete Heil mit dem gesetzlich vorgegebenen Verfahren zur Berechung möglicher Regelsätze. Die Berechnungen ergaben, dass die Inflation in den vergangenen Monaten deutlich weiter als zunächst erwartet zurückging. Für 2024 waren die monatlichen Zahlungen um mehr als 12% gestiegen, was seitens vieler Politiker und Experten auf Widerstand stieß.

Bundesjustizminister Marco Buschmann machte sich jüngst sogar für eine Senkung des Bürgergeldes stark, welches nach dem gesetzlich festgelegten Berechnungsmodus eigentlich um 24€ monatlich verringert werden müsste.

Kritik vom Paritätischen Wohlfahrtsverband

Die Pläne der Bundesregierung, das Bürgergeld im kommenden Jahr nicht anheben zu wollen, stieß insbesondere beim Paritätischen Wohlfahrtsverband auf massive Kritik. Der Hauptgeschäftsführer, Joachim Rock, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass das "Bürgergeld [aktuell] immer noch viel zu niedrig" sei, während sämtliche Preise und Umkosten weiterhin steigen würden. Weiterhin kritisierte er die als "sozialpolitischen Rückschritt" bezeichnete Entscheidung dahingehend, dass eine geringere Inflationsrate nicht automatisch geringere Belastungen bedingen würde.

Rock zufolge seien die Methoden der Bundesregierung zur Berechnung des Bürgergeldes realitätsfern und "viel zu knapp" bemessen. Der aktuelle Regelsatz von 563€ für einen alleinstehenden Erwachsenen zu wenig, um eine "regelmäßige gesunde Ernährung, [ . ] angemessene Mobilität und soziale Teilhabe" zu ermöglichen.

Der Verband fordert, das Bürgergeld von derzeit 563€ für Singles auf 813€ anzuheben.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung, das Bürgergeld 2025 nicht anheben zu wollen?
  • Haltet Ihr den aktuellen Regelsatz für angemessen?
  • Denkt Ihr, dass die Hürden, um Bürgergeld zu bekommen zu hoch/zu niedrig sind?
  • Wie bewertet Ihr generell den Absicherungsmechanismus des Bürgergeldes? Was findet Ihr gut, was weniger?
  • Sollte das Bürgergeld Eurer Meinung nach ggf. sogar eher gesenkt werden?
  • Sollte es beim Bürgergeld beispielsweise strikte Staffelungen nach Bezugsdauer geben?
  • Müsste die Höhe des Bürgergeldes vielleicht sogar regional angepasst werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/buergergeld-wohlfahrtsverband-kritik-100.html

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/buergergeld-erhoehung-2025-nullrunde-heil-100.html

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Buergergeld/buergergeld.html

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/buergergeld-keine-erhoehung-nullrunde-100.html

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/cdu-linnemann-buergergeld-grundsicherung-arbeit-100.html

Bild zum Beitrag
Ich finde die Entscheidung richtig, da... 64%
Ich kritisiere die Entscheidung, weil... 29%
Andere Meinung und zwar... 7%
Arbeit, Beruf, Finanzen, Inflation, Geld, Wirtschaft, Arbeitslosengeld, Deutschland, Ausbildung, Politik, Recht, Ampel, Antrag, Arbeitsamt, Arbeitslosigkeit, Ausbildungsplatz, Finanzierung, Förderung, Gesellschaft, Grundsicherung, Hartz IV, Jobcenter, Soziales, SPD, Weiterbildung, Bürgergeld, Maßnahme, Ampel-Regierung, Meinung des Tages
Anspruch auf Wohngeld bei Nießbrauchrecht?

Hallo an alle Sozialrechtskundigen !

Bevor ich mich zu den Ämtern begebe und dort womöglich abwimmeln lasse, hoffe ich, dass sich hier vielleicht Jemand auskennt und mir raten kann - entsprechende Auskünfte zu ergooglen ist mir leider nicht gelungen.

Seit 25 Jahren lebe ich in einem alten, kleinen Haus in Niedersachsen wo ich Nießbrauchrecht habe - zahle also keine Miete, nur alle NK, bin aber für sämtliche Reparaturen und Renovierungen zuständig, was bei einem alten Haus (teilweise von 1776, der Rest ca. 80 Jahre alt) eigentlich ein Faß ohne Boden ist.

Aus gesundheitlichen Gründen war ich sehr lange arbeitslos und habe erst seit ein paar Monaten einen Halbtagsjob, weshalb ich seit langem absolut nichts mehr in die Instandhaltung investieren konnte und auch jetzt reicht es gerade so zum Überleben, so dass ich auch weiterhin Nichts übrig habe um mich um das Nötigste zu kümmern. Es tut richtig weh, zusehen zu müssen wie das Haus langsam verfällt !

Nun meine Frage: - habe ich Anspruch auf Wohngeld obwohl ich keine Miete zahle ? Oder gibt es andere Möglichkeiten einen Renovierungszuschuß zu beantragen ? Falls ja - bei welcher Behörde ? Denkmalschutz besteht nicht. Der Eigentümer kann sich auch nicht beteiligen weil er dort wo er wohnt selber Miete zahlen muss und als Sozialarbeiter nur ein bescheidenes Einkommen hat.

Vielen Dank für jeden Tipp ! LG von veritas55

Recht, Sozialrecht, Gesetz, Immobilien, Reparatur, Renovierung, Amt, Antrag, Nebenkosten, Niedersachsen, Nießbrauchrecht, Wohngeld, Zuschuss

Meistgelesene Beiträge zum Thema Antrag