Hallo,
hoffe mir kann jemand helfen. Ich bin über die vielen anderslautenden Antworten die im Internet kursieren doch schon etwas entsetzt. Vielleicht findet sich hier jemand der mir genau sagen kann wie es rein rechtlich korrekt wäre.
Der prognostizierte Entbindungstermin meines Kindes ist der 11.12.16, die Elternzeit beginnt ab Geburt wie ich verstanden habe und schließt somit den Mutterschutz ein. 7 Wochen vorher muss der Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber vorliegen.
Jetzt zu meiner Frage; 7 Wochen VOR oder direkt NACH der Entbindung?? Vorher hab ich ja nur den voraussichtlichen Geburtstermin und somit kann ich ja kein genaues Datum im Antrag angeben und müsste wahrscheinlich diesen voraussichtlichen Termin eh korrigieren lassen, wenn das Kind früher oder später kommt. Oder muss ich dann nochmal einen Antrag stellen? Bin mittlerweile echt verwirrt. Ist hier jemand der mir eine genaue Antwort geben kann?
Danke im voraus für eure Antworten!