Kann man sein neues Auto vor dem Umzug bereits am künftigen Wohnort zulassen?

Hallo!

Ich ziehe in Kürze ca. 550 km entfernt in eine neue Stadt. Ich suche bereits fleißig nach einer Wohnort, aber gefunden habe ich noch nicht ganz das Passende. bis ich was gefunden habe, wohne ich dort bei Verwandten und fahre 1-2 mal im Monat mit dem Zug übers Wochenende in meine "Noch-Wohnung" um dort nach dem rechten zu sehen und schon alles für einen Umzug vorzubereiten. Ich bin immer erst Freitag Abend da und muss Sonntag Nachmittag bereits fahren. Mit Urlaub sieht es die kommenden 2 Monate auch schlecht aus, weil bei uns im Betrieb in dieser Zeit des Jahres immer "Land unter" ist.

Ich besitze derzeit kein Fortbewegungsmittel und habe deshalb immer mal wieder nach Autos geschaut. Nun ist es so, dass ich an meinem "künftigen" Wohnort ein tolles Auto-Angebot gesehen habe, das aber leider nur noch bis Ende nächster Woche gilt! Nun würde ich das Auto gerne kaufen und es an meinem baldigen Wohnort zulassen. Macht ja keinen Sinn es wegen ein paar Wochen/Monaten am anderen Ende von Deutschland zuzulassen nur weil ich da offiziell noch meinen Wohnsitz habe, oder?!? Außerdem hat die Zulsssungsstelle nur werkstags offen und das ist - aus dem oben genannten Grund - für mich nicht möglich. Auch Freunde/Bekannte habe ich dort oben nicht. Ich habe ein offizielles, beglaubigtes Schreiben meines AG dass ich beruflich versetzt bin und demnach kann ich also nachweisen, dass ich an meinem jetzigen Arbeitsplatz in der Gegend doch dann auch wohnen werde, oder?! Gibt es für solche Fälle nicht irgendeine Sonderregeldung, dass ich das Auto an meinem baldigen Wohnort bereits zulassen kann (auf die Adresse meiner Verwandten wo ich aktuell wohne und die Adressänderung würde ich dann nachm Umzug ja eh melden)?

Auto, anmelden, Zulassung
Kann ich nach Trennung Wohngeld beantragen wenn mein Kind nur zu 50% bei mir wohnt und kein Hauptwohnsitz gemeldet wurde?

Vor einigen Monaten habe ich mich nach einer schwierigen Zeit von dem Vater meines Kindes (3 Jahre alt) getrennt. Ich bin aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und habe mit viel Glück eine kleine 3-Zimmer-Wohnung gefunden. Die Warmmiete beträgt inkl. Nebenkosten (ohne Strom) etwa 700€ - ein Preis der in dieser Gegend auch einer 2-Zimmer-Wohnung entspricht. Früher teilte ich die Miete mit meinem Partner, insgesamt zahlte ich dabei fast 500€ im Monat an Miete.

Da ich meinen Sohn schon immer so gut wie alleine betreut habe (Bringen und Abholen vom Kindergarten etc), konnte ich nur eine 50% Teilzeit-Stelle annehmen. Hier arbeite ich nun seit fast einem Jahr, das Gehalt beläuft sich auf 930€ netto. Vom Kindergeld werden die Kita-Kosten bezahlt. Nun verbringt mein Sohn die Hälfte der Zeit beim Vater, der schon immer besser verdient hat - Unterhalt kommt nicht in Frage da er ihn nun an genau so vielen Tagen im Monat betreut wie ich. Ich komme mit meinem Gehalt und den Mietkosten absolut nicht zurecht. Mein Sohn ist am Sonntag, Montag und Dienstag beim Vater, eine andere Arbeit, die ich an diesen Tagen in Vollzeit arbeiten könnte finde ich nicht. Ich wollte daher Wohngeld beantragen, wobei sich der Kindesvater weigert der Ummeldung unseres Sohnes zuzustimmen, womit das Kind den Hauptwohnsitz bei mir hätte. Könnte ich das Wohngeld auch bekommen, wenn ich nur Nebenwohnsitz für das Kind anmelde?

Ich komme leider mit der Situation nicht zurecht, weder habe ich Aussichten auf ein besseres Gehalt (zumal ich mein Kind von Mittwoch bis Freitag um 15 Uhr vom Kindergarten abholen muss), noch habe ich Anspruch auf Unterhalt. Ich habe schon versucht als Freiberuflerin nebenbei Geld zu verdienen, hier kommt aber zu wenig zusammen und da ich mir kein Auto leisten kann, bin ich sehr unflexibel. Etwas wie Wohngeld würde mich teilweise entlasten.

Kinder, Miete, Sorgerecht, Trennung, anmelden, Wohngeld

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