Kann man nach Anmeldefrist bei Sonderfällen in Schulen anmelden?
Geht sowas? Wenn dieser Fall anders als andere ist und man einfach die Möglichkeit zum anmelden nicht hatte? Die Anmeldefristen sind ja meistens spätestens in Juni vorbei und ich kann leider erst nächstes Jahr im Juli nach Deutschland... + ich wäre dann immer noch minderjährig, also müssten die mich doch annehmen, oder nicht? (Bin jetzt 16, nächstes Jahr 17)
3 Antworten
An solche Fristen wird sich meist konsequent gehalten. Im Juli sind oft schon Ferien, da ist das Auswahlverfahren normalerweise längst abgeschlossen.
Im Zweifel liegt es im Ermeßen der Schule ob sie nach der Frist noch Bewerbungen annimmt.
Ich schätze aber eher nicht. Höchstens wenn nachträglich noch welche absagen, wäre es denkbar dass diese Plätze aufgefüllt werden.
Ich würde der Schule die Situation mitteilen, dann wir man die sagen wie du verfahren sollst. Warum kannst du die Bewerbung denn nicht aus dem Ausland abschicken?
Es kommt halt drauf an, vielleicht kann ich das ja sogar, mal schauen.
Habe mich mal am 1. Schultag an einer Schule beworben und durfte am 2. Hin :3
Das kommt natürlich auf die Schulform an. aber da du ja noch schulpflichtig bist, muss man dich eigentlich annehmen.