Ausbildungsgeld vom Kind anrechnung auf Bedarfsgemeinschaft?

HI Wir sind 3 Personen und bilden nach SGB 2 eine Bedarfsgemeinschaft 1.Person bekommt Lohn 1500 Euro Brutto Monatlich.

Die andere Person ist dezeit Arbeitssuchend.

Unser Kind beginnt nun ab 1.9.2020 eine Ausbildung . Das Ausbildungsgeld beträgt 247 Euro Moantlich + Fahrgeld 74 Euro auch Monatlich..Kindergeld erhalten wir auch Monatlich 204 Euro das wird angerechnet.

Wir Wohnen zur Miete die beträgt Monatlich 450 Euro Warm.

Die Einkünfte haben bisher nicht ganz ausgereicht wir erhielten noch aufstockende Leistungen so das die Miete vom Jobcenter übernommen wurde.

Da unser Kind nun eine Ausbildung anfängt haben wir natürlich rechtzeitig eine Veränderungsmitteilung ausgefüllt.. Im darrauf folgenden Schreiben vom jobcenter wird nun mitgeteilt dass auf Grund der Gewährung von Ausbildungsgeld vom Kind der Leistungsanspruch sich verringert wird.

Die Höhe ist nicht mehr ausreichend um unsere kompletten Unterkunfstkosten weiterzuleiten.

Das bedeuet das wir ein Teil der Miete selbst an den Vermieter zahlen müssen.

Die jeweilige Differenz der nachzuzahlenden Unterkunftskosten ist auf dem Berechnungsbogen ersichtlich. Der Berechnungsbogen ist sehr komplex aufgebaut

Frage...Ist es richtig dass das Ausbildungsgeld und die Fahrkosten vom Kind komplett auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden..

Vielleicht können Sie uns auch sagen ob der Bescheid mit unseren oben angeführten Einkünften richtig berechnet wurde, kann man das so pauschal sagen ?

Recht, ALG II, SGB II, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Bildungsgutschein abgelehnt da nicht erwerbsfähig. Was nun?

Hallo,

einen Antrag auf einen Bildungsgutschein gestellt, damit ich ein (Fern)Studium machen kann, solange ich noch körperlich eingeschränkt bin und ich im Anschluss dann keine Leistungen mehr beziehen muss.

Ich wurde vertröstet mit den Worten, dass ich erstmal zum Arbeitsmedizinischen Dienst muss, der meine Einschränkungen notiert. Ich wurde als "Nicht erwerbsfähig" eingestuft aber im Gutachten steht, dass mir das Studium zugetraut werden kann.

Meine Sachbearbeiterin hat mich nun kontaktiert und hat den Bildungsgutschein abgelehnt, weil ich zu viel mit den Arztterminen zu tun hätte ( 2x 1 Std in der Woche - das ist NICHTS ). Sie sagt, ich könne mich jetzt das nächste halbe Jahr erstmal ausruhen, dann könnte ein neues Gutachten erstellt werden. Aber ich finde das einfach nur unglaublich sinnfrei! Ich möchte jetzt gern die Zeit mit etwas überbrücken, was ich dann nach dem ganzen Elend auch nutzen kann, da es ein Bereich ist, bei dem ich flexibel arbeiten kann. Durch meine körperliche Krankheit werde ich nicht mehr in meinen alten Beruf zurückkehren können und habe dann gezielt etwas gesucht, bei dem das mit einbezogen wurde.

Dazu kommt jetzt auch noch, dass ich eine Kündigung der Wohnung bekommen habe und noch auf der Suche nach einer neuen Wohnung bin. Das wurde mir dann auch noch direkt mit angekreidet und gesagt "Sie sind doch viel zu belastet, wenn Sie jetzt auch noch eine Wohnung suchen müssen".

Ich finde das ein bisschen frech, dass mir fremde Leute sagen, wie belastbar ich bin. Habe noch ein Kind mit ADHS Zuhause , woran mich das Amt auch noch erinnert hat, aber dennoch ist das etwas, was ich definitiv unter einen Hut bekommen würde, immerhin sind es nur 2-3 Stunden täglich, in denen ich lernen müsste und mein Kind dann ja auch in der Schule ist

Ich möchte jedenfalls nicht noch mehr Zeit sinnlos vergeuden und einfach nur endlich was machen, nachdem ich jetzt so lange nichts mehr tun konnte.

Kann mir jemand sagen, ob das überhaupt alles so rechtens ist?

Krankheit, ALG II, Arbeitsamt, Bildungsgutschein, Hartz IV, Jobcenter, Sozialhilfe, Ausbildung und Studium
Rehaspezifische BVB Maßnahme abbrechen?

Ich mache seit dem 27. Juli eine Maßnahme. Nennt sich BVB für Rehabilitierende und Behinderte in einem Beruflichen Trainigszentrum, da ich dort von meiner Berufsberaterin hingeleitet wurde. Dort muss ich jede Woche von 7.30 bis 16 Uhr hin. Ich war bis jetzt nur eine Woche dort und habe mich dann 2 Wochen krankgeschrieben, weil mich das einfach psychisch belastet, jeden Tag so früh aufzustehen und dort hin zu müssen. Ich habe sehr Angst davor mich zu blamieren und ich quäle mich jeden Morgen aus meinem Bett. Ich fühle mich auch dort sehr fehl am Platz, da ich dort keinen Anschluss finde zu den anderen Leuten in meiner Gruppe. Wir sind nur zu 4. und dort ist keiner in meinem Alter. Fühle mich dort sehr allein und blamiere mich zudem oft. Außerdem macht es mir überhaupt keinen Spaß und es gibt dort auch kein Bereich, wo ich mich später evtl. beruflich weiterentwickeln möchte. Wenn ich dann daran denke, dass ich am nächsten Tag wieder dort hin muss, wird mir schlecht und schwindelig und es geht mir an die Psyche. Es ist dort einfach nicht das richtige für mich.

Ich überlege die ganze Zeit schon, ob ich diese Maßnahme abbreche und mir anderweitig Psychologische Hilfe suche um dann irgendwann eine Ausbildung zu suchen ohne davor Angst haben zu müssen. In der Maßnahme wird mir nicht wirklich geholfen

Was würden mir für Folgen drohen, wenn ich diese nun abbreche und meinem Kostenträger diese Probleme schilder? Würde mir eine Sanktion drohen? Wenn ja wie viel? Ich beziehe ALG2, Antrag auf Ausbildungsgeld und Fahrtkosten wurde schon gestellt, aber ich habe diese noch nicht erhalten und weis auch nicht, wie viel ich bekomme, da dies noch in Bearbeitung ist.

Schule, ALG II, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

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