Zuflussprinzip bei ALG2?

Hallo ich hätte mal eine Frage 🙂 wenn ich ab September eine neue Ausbildung (schulisch) beginne und dafür Bafög erhalte (wird am Ende des vorherigen Monats für den kommenden Monat ausgezahlt also z.B. am 29. August für September) darf dann das Jobcenter die Leistungen die ich für August bekommen habe nach dem Zuflussprinzip zurückverlangen oder direkt im August schon einbehalten ? Weil ich weis dass alles was im selben Monat an Geld aufs Konto kommt für den jeweiligen Monat als Einkommen gerechnet wird aber wenn es so wäre dass ich dann wirklich die Leistungen vom Bafög zurückbezahlen muss dass mir dann für den September also für den Monat für den es eigentlich gedacht wäre garnichts mehr bleibt ... ich hoff ihr versteht was ich meine und ich drück mich nicht zu kompliziert aus 🤔 Hat man dann irgendwelche Möglichkeiten dagegen anzugehen oder hab ich da sogar was falsch verstanden und ich muss garnichts zurückzahlen ? Es ist nicht so dass ich mir Leistungen erschleichen will die mir nicht zustehen aber es würde halt sonst finanziell wirklich schlecht aussehen und mir erschließt sich auch nicht warum ich das Geld dann evtl. zurückzahlen muss weil es ist ja wie gesagt gar kein Einkommen für August und wovon sollte ich dann im September leben 🙈

vielleicht spielt es ja auch eine Rolle dass ich alleinerziehend bin

Ich bedank mich jetzt schon mal für alle Antworten :)

ALG II, BAföG, Sozialrecht ALG, Ausbildung und Studium

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