Ich kenne jemanden mit folgendem Problem und würde gerne helfen, finde aber nicht wirklich eine passende Antwort.
Sie hat eine fristlose Kündigung erhalten und der Arbeitgeber hatte noch den Lohn für Juni bis jetzt einbehalten. Nun ist sie aber seit diesem Monat im Bezug von hartz 4 und hat den Lohn erst jetzt nachgezahlt bekommen. Nun ist meine frage ob die Nachzahlung vom Lohn angerechnet wird obwohl sie ja für das Geld arbeiten war oder ob das Zufluss Prinzip hier in Kraft tritt und es angerechnet wird. Sie hätte ja dann im eigentlichem Sinne "umsonst" gearbeitet.
Wäre das so rechtens oder darf sie das Geld als einmalige Zahlung behalten?
Würde mich sehr freuen wenn hier der ein oder andere helfen könnte.
Lieben Dank!