Welche Unterlagen zum ausfüllen für WBS und Hartz4 unbedingt mitnehmen?

2 Antworten

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Wenn Du keine Kinder hast und auch nicht verheiratet oder in einer eingetragen Lebenspartnerschaft lebst, dann solltest Du auf jeden Fall folgendes für den WBS - mitnehmen.

Antrag auf WBS - den solltest Du auch im Internet zum ausdrucken finden, dann gültigen Personalausweis oder Reisepass, Einkommensnachweise der letzten 12 Monate ( von allen Personen die zum Haushalt gehören ), Einkommenssteuerbescheide, Nachweise über evtl. vorhandenes Vermögen.

Beim ALG - 2 benötigst Du auch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, Mietvertrag, Nachweis über Einkommen und Vermögen, Kontoauszüge der letzten 3 Monate reichen im Regelfall ( Normalfall ) aus und ggf. auch Sparbücher oder andere Anlagen, alles nur in Kopie einreichen.

Den Beginn des ALG - 2 Antrags kannst Du selber festlegen, wenn nicht, greift dieser auf den 1. des Antragsmonats zurück, dann würde auch alles was dir z.B. an Erwerbseinkommen in diesem Monat zufließt ( Zuflussprinzip ) auf deinen möglichen Bedarf entsprechend angerechnet.

Wenn der Antrag bzw. der Bezug erst ab dem 01.12.2021 beginnen soll, dann musst Du dem Jobcenter auch nicht sagen das Du jetzt erst einmal in die Klink musst, denn dann musst Du erst ab dem 01.12.2021 deinen Mitwirkungspflichten nachkommen und im Regelfall der Vermittlung zur Verfügung stehen.

Was hast Du denn derzeit an Einkommen, was dann ab dem 01.12.2021, was würde eine eigene angemessene Wohnung ( 1 Person im Regelfall bis zu 50 qm ) kosten und wo würdest Du dann wohnen ?

Im Leistungsbezug könntest Du dann nämlich pro Jahr nur einen Antrag beim SB - auf 21 Tage Ortsabwesenheit stellen, der / die dann nach Bewilligung auch weiterhin einen Leistungsanspruch garantieren.

Man könnte auch für max. 42 Tage eine Ortsabwesenheit bewilligt bekommen, würde dann aber nur max. diese 21 Tage pro Jahr gezahlt bekommen.

Würde man von Anfang an länger als 42 Tage Ortsabwesend sein, dann stünden einem nicht einmal diese bezahlten 21 Tage pro Jahr zu, es würde dann der komplette Anspruch erlöschen, also auch keine Miete und kein KK - Beitrag mehr.


Lorael 
Beitragsersteller
 02.09.2021, 18:21

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Dann werde ich all das mal langsam zusammensuchen.

Wir haben tatsächlich ein Kind.

Ich wollte eigentlich beantragen, dass etwas zugezahlt wird. Im Referendariat bekomme ich wegen der Teilzeit nur 1100€ etwa, da komme ich mit Kind nicht so super hin (zumal ich bei der Miete mit600-700€ rechnen kann). Wegen meines Kindes wäre eine 2-Zi-Whg super, habe da auch keine Ansprüche, weil wir ja nach dem Ref theoretisch wieder ausziehen können, wenn ich dann gutes Geld verdiene und wir uns dort nicht 100% wohlfühlen sollten..

Irgedwie soll es eine Aufstockung geben, weil jedem wohl ca 1300€ monatlich zustehen sollen.. also ich wäre für das Arbeitsamt eigentlich gar nicht verfügbar, weil ich mit dem Ref ja meinen Job irgendwie schon habe.🙈 oder heißt das irgendwie anders, muss ich evtl Sozialgeld o.ä. beantragen?

achso, aktuell verdiene ich gar nichts. Elterngeld ist aufgebraucht nach 12 Monaten. Aber habe ja einen Partner, der recht viel verdient und alles abdeckt. Daher würde ich jetzt auch keine Leistungen beantragen können.

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isomatte  02.09.2021, 19:14
@Lorael

Dann solltest Du auch die Geburtsurkunde mitnehmen.

Wenn die um die 1100 Euro Netto sind, dann könntest Du nach Paragraf 11 b SGB - ll wegen dem Kind max. 330 Euro Freibetrag vom Netto abziehen, wenn das Brutto bei min. 1500 Euro liegen würde.

Es blieben dann angenommen max.um die 770 Euro anrechenbares Erwerbseinkommen.

Dein Bedarf würde dann als alleinerziehende derzeit bei min. 446 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt liegen, dazu kämen 36 % Alleinerziehenden Mehrbedarf, berechnet von deinem Regelbedarf und dann angenommen von den 600 Euro angemessener Warmmiete noch 50 % .

Man käme dann auf angenommen um die 906 Euro an Bedarf, der dann ggf.vom Jobcenter aufgestockt werden könnte, wenn dann nicht vorrangig evtl.auch Wohngeld und Kinder-Zuschlag in Betracht kommen würden.

Denn bei dir würden dann ja angenommen nur um die 140 Euro bis zur Deckung deines Bedarfs fehlen.

Im Internet findest Du für Wohngeld, Kinderzuschlag und ALG - 2 einen kostenlosen Rechner.

Dem Kind stünde dann ja außer Kindergeld von derzeit 219 Euro auch noch Unterhalt vom Vater zu und wenn er gut verdient und das Kind noch unter 3 ist, könnte ggf.auch für dich noch Betreuungsunterhalt vom Kindsvater fällig werden.

Eigenes Einkommen würde entsprechend angerechnet.

Das Kind würde dann derzeit einen Bedarf von min. 283 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt haben und angenommen diesen Anteil von 300 Euro für die Warmmiete.

Dann hätte es angenommen einen Bedarf von min.um die 583 Euro, dass Kindergeld und der Unterhalt würden im Regelfall unter 18 Jahren zu 100 % auf den Bedarf des Kindes angerechnet.

Zieht man nun nur einmal das Kindergeld ab, blieben beim Kind vorerst um die 364 Euro ungedeckter Bedarf.

Je nach Nettoeinkommen des Vaters könnte bzw.müsste er dann den Mindestunterhalt von 393 Euro laut Düsseldorf Tabelle zahlen, abzüglich hälftigen Kindergeld von 109,50 Euro.

Also min.283,50 Euro müsste er dann fürs Kind Unterhalt zahlen.

Mit etwas Glück sogar mehr und der Bedarf des Kindes könnte gedeckt sein.

Bei so geringem ungedecktem Bedarf käme dann eher Wohngeld und Kinder-Zuschlag in Betracht.

Bitteschön

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isomatte  09.10.2021, 05:51

Danke dir für deinen Stern !

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Bei einer derart langen Ortsabwesenheit hast Du in aller Regel keinen Anspruch auf ALG 2. "Urlaub" gibt's maximal 3 Wochen, wenn das Jobcenter diesen vorher genehmigt.

Ich weiß nicht, was Du vorhast aber für die Beantragung von ALG 2 braucht man i.d.R. Kontoauszüge der letzten 3 bzw. 6 Monate, Mietvertrag und Nachweise über ggf. vorhandenes Vermögen.

Falls das Jobcenter weitere Unterlagen von Dir haben will, wird es Dich dieses i.d.R. papierschriftlich wissen lassen.

Zum WBS kann ich nichts sagen.


Lorael 
Beitragsersteller
 02.09.2021, 10:31

Danke!(:

Achso naja, es geht darum, dass ich erstmal in einer Klinik bin. Ich will das Geld erst zum 1.12. beantragen. Noch würde ich nichts erhalten, da ich mit meinem Partner zusammenlebe und er gut verdient. Ich will mich jedoch trennen und zum 1.12 gerne ausziehen

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Agamemnon712  02.09.2021, 10:33
@Lorael

Okay, das ist was anderes. Dennoch mußt Du das Jobcenter über den bevorstehenden Klinikaufenthalt informieren.

Falls Du mit Deinem Partner noch keine 12 Monate zusammenlebst, kannst Du schon ALG 2 beantragen. Sein Einkommen zählt erst ab dem 13. Monat des Zusemmenlebens.

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Lorael 
Beitragsersteller
 02.09.2021, 10:57
@Agamemnon712

Okay, auch wenn ich den Antrag erst ca in nem Monat stelle? Bin ja dort noch gar nicht, daher hätte ich vermutet, dass es sie nicht interessiert was ich gerade mache (weil ich momentan ja auch noch kein Geld von ihnen möchte)

doch, leben schon länger zusammen.🙈 aber danke für die Info

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Agamemnon712  02.09.2021, 11:08
@Lorael

Der Klinikaufenthalt ist rechtzeitig vorher zu melden, sofern ALG 2 - Leistungen bezogen werden oder beantragt wurden.

Vorher natürlich nicht.

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