Frage zu ALG I und Zuflussprinzip

Hallo Community.

Ich möchte mal gerne etwas über das Thema Zuflussprinzip und ALG 1 in erfahrung bringen, da mein Chef nicht mehr Pünktlich meinen Lohn überweist.

  • Am 29.09. habe ich die Kündigung von meinem Arbeitgeber erhalten.

  • Es wurde mir zum 30.10. gekündigt.

  • Ich habe mich am 01.10. beim Arbeitstamt Arbeitssuchend gemeldet. Laut Sachbearbeiterin bin ich dann ab dem 31.10.14 Offiziell in ALG 1.

  • Mein Arbeitgeber zahlt mir, auch laut Arbeitsvertrag geregelt, den Lohn immer am letzten tag des aktuellen Monats. Allerdings ist dem so seit 2 Monaten nicht mehr. Eigentlich hätte ich meinen jetzigen Lohn für September, spätestens am 30.September erhalten. Aber er ist immernoch nicht auf meinem Konto :(

  • Da das Theater schon im Juli und August so war ( Da kam der Lohn immer erst im Folgemonat zum 03. / 04. ) Bin ich mir 100% sicher , dass der Oktober Lohn, für den Oktober, erst irgendwann im November eintreffen wird, wo ich offziell im ALG1 bezug sein werde.

Zu diesem Thema möchte ich noch ergänzend hinzufügen :

Ich bin seit Anfang September Arbeitsunfähig. Ab dem 15. Oktober werde ich Krankengeld erhalten von der Krankenkasse. Dies aber nur bis zum 30.Oktober, also rund 2 Wochen. Denn ab dem 31.Oktober bin ich wieder voll Belastbar und Arbeitsfähig. Ich werde also für die letzten beiden Oktober Wochen von der Krankenkasse Geld bekommen. Allerdings weis ich noch nicht wie das läuft, und WANN das Geld auf meinem Konto eingehen wird.

Es ist ja 1x der Lohn von meinem Arbeitgeber für 2 Wochen und einmal das Krankengeld von meiner Krankenkasse für 2 Wochen. Jetzt weis ich wie gesagt nicht, wer mir wann was Überweisen wird. Kenne diesen Ablauf nicht. Vorausgesetzt, beide Gelder kämen im November...oder nur das von meinem Arbeitgeber..oder wie auch immer :

Beim ALG2 weis ich, dort gilt das Zufluss Prinzip. Bei ALG1 .... ? Mein erstes ALG1 werde ich laut Sachbearbeiterin am Freitag, 28. November erhalten. Rückwirkend für den November. Mein Lohn/Krankengeld kommt vielleicht dummerweise ebenso im November auf mein Konto FÜR den Oktober. Wie ist die Sachlage in diesem fall ?

P.s. Da mein ALG2 eigentlich zu wenig ist, um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten, müsste ich ALG2 zzgl beantragen. Allerdings fehlen mir "nur" 50 Euro. Das kann ich mir ausleihen. Also würde ich ALG2 dann erst ab Dezember beantragen, falls ich das bis dahin noch müsste. Falls mir aber seitens ALG1 alles angerechnet würde, kann ich ja auch gleich ALG2 beantragen...ich hoffe ihr versteht, wie ich das meine..

Liebe Grüße

Paolina

Arbeitslosengeld, ALG II, Arbeitsamt
wird mir nachzahlung vom kindergeld vom jobcenter angerechnet?

Hallo damen und herren .... ich habe eine frage zum Kindergeld ..... undzwar habe ich eine ausbildung als sozialassistentin gemacht lebte zu der zeit mit meinem freud und meiner tochter in einer gemeinsamen wohnung mein freud war in montage arbeiten und verdiente nicht schlecht. ich beantragte kindergeld und bekam promt eine ablehnung von der familienkasse dort stand der paragraph 1516 i drin ... soweit wie ich es weiß steht im paragaph 1516 i soetwas drin wenn die mutter durch folgen der schwangerschaft keine beschäftigung mehr ausüben kann muss der kindesvater unterhalt leisten .... war doch bei uns nicht so ich hatte eine ausbildung. naja aufjedenfall als ich meine ausbildung nach 2 jahren erfolgrich abgeschlossen habe wurde ich alg2 empfänger und die sagen mir ich sollte nochmals kindergeld beantragen. hab ich gemacht per telefon und hab denen gesagt das ich kein kindergeld bekommen hab ... da sagte die frau zu mir es sei ein irrtum gewesen mir das kindergeld abzulehnen und das mir kindergeld aufjedenfall zusteht. naja nun bekomme ich eine dicke nachzahlung und jetzt meine kronkrete frage kann das jobcenter mir jetzt wegen der schusselligkeit der Familienkasse das ganze kindergeld anrechenen ? es wäre ja der hammer weil ich ja zu der zeit wo mir kindergeld zugestanden hätte kein alg 2 bekommen hab .... danke im vorraus für euere antworten

ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Kindergeld

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