Bekomme ich meine Abschlagszahlung zurück?

Handwerker stellt Arbeit ein

Guten Tag, ich bin mir mit einem Handwerker einig geworden meinen Dachausbau zu vollenden. Daraufhin habe ich ein Schriftstück aufgesetzt wo der Gesamtbetrag und 3 Abschlagzahlungen festgelegt worden sind. Der erste Abschlag 50%(2.350€)von der Gesamtsumme (für Materialeinsatz und Beschaffung )wurde sofort fällig und auch die Entgegennahme bestätigt. Der 2. Abschlag wäre zur Hälfte der Arbeiten und der 3. bei Fertigstellung fällig. Ganz unten im Schriftstück habe ich mir Vorbehalten den 1.Abschlag zurück zu fordern wenn die Arbeiten nicht fertig oder nicht fachgerecht durchgeführt werden. Wir haben dann beide Unterzeichnet. Der Handwerker hat noch eine Liste der durchgeführten Arbeiten und welches Material im Angebot enthalten sind mitgebracht und mir überreicht, wo wir beide unterschrieben.. Außerdem gab er mit ein unterschriebenes Schriftstück wo er den Erhalt der 1. Rate bestätigte. Nun kommt das Problem. Der Handwerker kam zwei Tage ,mit dem Kollegen zum arbeiten und sagte dann am dritten Tag, das er sich mit seinem Kollegen überworfen hat und daher nicht mehr weiter arbeiten will. Die Baustelle wurde geräumt und sich von dannen gemacht. Als Materialeinsatz wurden lediglich die Bretter für die Sparschalung mitgebracht(300€). Er sagte mir das er nun eine Liste erstelle wo hervorgeht was er alles bezahlt hat und den Betrag würde er dann auch abziehen und den Rest überweisen. Nun meine Frage: 1.Was kann ich machen wenn der Handwerker nichts zurückzahlt? 2. Kann ich mich auf den Absatz im Schriftstück berufen, das ich das komplette Geld zurückfordern kann wenn die Arbeit nicht zu Ende geführt wird? Habe ich überhaupt eine Chance meine Geld zurück zu bekommen? Was kann ich tun? Ich würde mich freuen wenn Sie mir da einen Tipp geben können. Herzlichen Dank

Handwerker, Abschlag
Bei Stromversorger angemeldet vor Mietbeginn (Abschlag, Grundgebühren)

Hallo zusammen,

zunächst einmal ist Folgendes geschehen:

Am 28.03.2015 habe ich einen Mietvertrag für eine Mietwohnung unterschrieben, mit Mietbeginn 01.05.2015. Im Vorfeld wurde mir bereits zugesagt, dass ich z. B. zum Ausmessen und auch zum Aufstellen der ersten Möbel bereits in die Wohnung kann, da diese unbewohnt war. Demnach hat auch auch bereits vor Mietbeginn eine Übergabe stattgefunden, genauer gesagt am 25.04.2015. Im Rahmen der Übergabe fiel auch die Aussage "Wir melden Sie dann auch beim Grundversorger für Strom an." Da dies meine erste Wohnung ist, war die Aussage erstmal positiv für mich: Ich hab zum Einzugsdatum Strom und muss mich offensichtlich nicht kümmern.

Doch heute kam ein Schreiben meines Grundversorgers, dass ich doch bitte 116 € für den Posten Abschlag Hochrechnung" überweisen möchte. Dass man eine monatliche Vorauszahlung tätigt, ist mir soweit bewusst, doch 116 € erschien mir viel. Nach Rücksprache mit dem Grundversorger erhielt ich die Information, dass ich bereits zum 31.03.2015 angemeldet wurde. Dass ich zum 25.04.2015, zum Zeitpunkt der Übergabe, tatsächlich angemeldet werde, würde ich nachvollziehen können - ab da hätte ich Zugriff auf die Wohnung und auch die Möglichkeit Strom zu verbrauchen.

Nun meine Frage: Darf es sein, dass ich bereits zum 31.03.2015 beim Stromversorger angemeldet werde? Fallen da nicht auch schon die monatlichen Grundgebühren für März UND April rein? Müsste die Zählerstanddifferenz zwischen 31.03.2015 bis 25.04.2015 nicht vom Vermieter gezahlt werden, in diesem Zeitraum habe ich ja keine "Möglichkeit" gehabt Strom zu verbrauchen.

Da dies meine erste Wohnung ist, bitte ich um ein wenig Nachsicht. Generell habe ich ein rechtliches Verständnis, würde mich dennoch über detaillierte Erläuterungen sehr freuen (...eventuell auch um meinem Vermieter das genau zu erläutern).

Viele Grüße und danke im Voraus! Jan

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