Also, ich habe von der Arbeitsagentur eine Zuweisung in eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Ich habe die Eingliederungsvereinbarung noch nicht unterschrieben, da ich noch nicht volljährig bin und die eingliederungsvereinbarung mit nach hause nehmen sollte damit sie meine Mutter unterschreiben kann. Jetzt zum eigentlichen Thema.
Ich habe die Zuweisung bekommen nach Bruckhausen in Duisburg. Da es dort aber ziemlich "kriminell" abläuft in dieser Ecke, und fast nur "verbrecher" rumlaufen, will ich dort nicht hin. Viele aus meinen Freundeskreis hatten mir auch gesagt das dort wirklich in der Maßnahme welche sind, die die Hauptstadt von Bayern mit "ROM" bezeichnet haben, also wirklich nichts für mich.
Kann ich jetzt die Maßnahme verneinen also, das ich zur Arge hingehe und sage ich möchte das nicht machen oder bekomm ich dann eine Sperre? Wie läuft das dann genau ab?
Bitte um Antwort.
Mit freundlichen Grüßen :)