Nach absage einer Bewerbung wurde Stelle neu ausgeschrieben

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Nach der Schilderung deiner Geschichte würde ich zwar sagen, die ganze Sache "riecht" etwas. - Jedoch läßt sie sich auch logisch erklären und war vielleicht auch wirklich so:

Vielleicht hat der bevorzugte Bewerber ganz einfach wieder abgesagt. - Dich wollte man aber ersatzweise nicht nehmen, weil du ja Kinder hast und der Arbeitgeber dies als "Manko" sieht. - Also hat er aus diesem Grunde, wenn meine Hypothese stimmt, die Stelle neu ausgeschrieben. Dagegen kannst du nichts machen, obwohl die Kritik, deine Kinder wären ein Manko streng betrachtet gegen das AGG - das allgemeine Diskriminierungsgesetz verstösst. - Nur das kannst du nicht nachweisen, genau so wenig, wie "dass dich der Arbeitgeber verarscht hat", obwohl es vielleicht stimmt.

Leider musst du deshalb weiter suchen, denn es wäre ja auch ein unglücklicher Start in den Job, selbst wenn du deine Einstellung mit Rechtsmitteln erzwingen könntest .

Viel Glück und Erfolg wünsche ich dir.


pasmalle  09.01.2012, 19:57

Vielen Dank für die Auszeichnung. - Ich hoffe du hattest inzwischen vielleicht schon Erfolg, oder bist nahe dran.

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Also erst mal: Die Aussage, dass deine Kinder ein Manko sind ist arg grenzwertig und eigentlich gegen das AGG. Wenn du dagegen vorgehen willst wird das allerdings eher kostspielig für dich und es kommen maximal drei Monatsgehälter bei raus.

Das Absageschreiben klingt eher nach Standart. Natürlich darf ein Arbeitgeber dir Absagen mit der Begründung, dass sie sich für einen anderen entschieden haben. Der kann ja genauso gut dann die Stelle auch nciht angenommen habe. Das kommt häufig vor und ist für dich eigentlich auch egal. Sie wollen dich nicht, sonst hätten sie dich genommen. Ganz groß kann das Manko Kinder aber nicht gewesen sein, da sie dich sonst gar nicht eingeladen hätten.


DonRamon  09.12.2011, 10:32

Da sie die Aussage bzgl. der KInder wohl kaum schriftlich hat, ist eine Klage dort rausgeschmissenes Geld.

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Bewirb Dich doch noch einmal, theoretisch müßte dann die Stelle ja auch für Dich wieder offen sein... ;-)) Das konfrontiert den AG auf jeden Fall damit, daß Du es bemerkt hast. Gruß, q.

Ich denke schon, daß er das darf! Lügen ist nicht verboten!

Vielleicht ist aber auch der andere Kandidat kurzfristig abgesprungen? Dann muß er halt neu suchen.

Gut möglich, dass der andere Bewerber nix getaugt hat! Würde sofort nochmal hingehen! Alles Gute!