Aufhebungsvereinbarung?

Hi zusammen,

seit einiger Zeit habe ich mit psychischen Problemen zu kämpfen. Anfangs hat meine Chefin verständnisvoll reagiert aber leider hat sich das geändert. Es fand nochmal ein Gespräch statt und ich bin zu dem Entschluss gekommen, dass ich weg möchte und es auch menschlich mit ihr nicht mehr geht. Ich kann zum Glück großteils Homeoffice machen.

Leider habe ich noch nichts neues passendes gefunden und habe momentan eine dreimonatige Kündigungsfrist. Ich habe meine Chefin gefragt ob sie mich im Rahmen einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen oder einen Aufhebungsvertrag auch mit dreimonatiger Kündigungsfrist anbieten, dass ich zumindest nicht gesperrt werde und noch genug Zeit habe einen neuen Job zu finden. Kündigen wollen sie mich nicht, da sie keinen Grund haben bzw. kein Fehlverhalten vorliegt.

Sie haben mir nun einen Aufhebungsvertrag zum 31.07 angeboten ohne Abfindung oder Freistellung o.ä. Der Vertrag ist ein 0815 Vertrag.

Ich soll meine Arbeit noch übergeben, dass ich einen guten Abgang habe. Ich bin damit jedoch nicht einverstanden und muss es ihr morgen mitteilen. Ich hätte eine Lücke im Lebenslauf sowie viel weniger Verdienst (Arbeitslosengeld liegt bei 60%) und man merkt, dass sie mich auch los haben wollen. Ich würde denen also einen gefallen tun.

Die Alternative wäre das ich bleibe bis ich etwas neues habe und erst dann einen Aufhebungsvereinbarung schließe aber das wird die bestimmt nerven, da sie keine Planungssicherheit haben.

Was würdet ihr fordern bzw. wie würdet ihr handeln?

Verhandlung, aufhebung
Rückforderung von Leistungen vom Jobcenter - Einmalzahlung oder Aufrechnung? Hat man da einen Einfluss drauf?

Wegen einmaligen Einkünften sind Leistungen vom Jobcenter zurückzugordern. So weit so gut. In dem Anhörungsschreiben dazu steht:

Die Erstattung kann durch Zahlung in einer Summe erfolgen oder durch Aufrechnung gegen den Anspruch auf Leistungen. Hierzu erhaltenen sie zu einem späteren Zeitpunkt einen gesonderten Bescheid.

Dann wird erläutert, dass bei Aufrechnung monatlich weniger ausgezahlt wird bis zur Tilgung. Und dann:

Die Erstattung hat grundsätzlich durch Zahlung in einer Summe zu erfolgen. Hierzu erhaltenen sie zu einem späteren Zeitpunkt einen gesonderten Bescheid.

Heißt das, dass das Jobcenter beabsichtigt, den Betrag in einer Summe zurückzufordern? Hat man da einen Einfluss drauf? Es wäre ja vielleicht besser, das über mehrere Monate abzuzahlen durch die Alternative der Aufrechnung, weil dann in einem Monat nicht gleich alles fehlt (habe mal gelesen, dass bei der Aufrechnung nur mit 10% oder 30% des monatlichen Anspruchs verrechnet werden darf...). Muss man dafür einen Antrag stellen? Muss man den Antrag dann stellen bevor der ursprüngliche Bescheid aufgehoben und die Überzahlung zurückgefordert wird? Oder kann ich das auch später noch machen?

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