Aufhebung einer Betreuung möglich?

3 Antworten

Eine private Betreuung gibt es nicht. Wie schon geschrieben, kann eine Betreuung ausschließlich vom Amtsgericht angeordnet werden. Es handelt sich hier wahrscheinlich einfach um eine Vorsorgevollmacht. Diese kann durch einen Geschäftsfähigen einfach widerrufen werden, der Bevollmächtigte muss die Vollmacht dann zurückgeben. Dann gibt es allerdings keine wirksame Vorsorgevollmacht mehr und falls dem Betroffenen wieder etwas passiert (Unfall/Krankheit), kann es sein, dass eine Betreuung angeordnet wird. Eigentlich sollte jeder eine Vorsorgevollmacht erteilen. Das ist die einzige Möglichkeit eine Betreuung überflüssig zu machen.


Ontario 
Beitragsersteller
 13.02.2022, 12:01

Ehepaare untereinander können eine wirksame Versorgungsvollmacht vereinbaren, wenn einer der Partner schwer erkrankt und der andere für den Patienten sorgen kann.

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Clon99  13.02.2022, 12:07
@Ontario

Das können nicht nur Ehepaare, sondern jeder und das ist aber keine gesetzliche Betreuung. Bezweckt je nach Aufgabenkreisen dasselbe aber das Amtsgericht ist bei der Sache raus.

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Wie gesagt, die Vereinbarungen wurden privat gemacht und nicht von einem Gericht festgelegt.

Dann besteht auch keine Betreuung, denn die kann nur ein Gericht anordnen.
Die Vollmacht kann die ausstehende Person einfach widerrufen.


Ontario 
Beitragsersteller
 13.02.2022, 09:19

Sicher gibt es eine Betreuung die man vereinbaren kann, wenn eine erkrankte Person selber nicht in der Lage ist, sich selber versorgen zu können, bis eine Besserung eintritt. Dazu braucht an kein Gericht. Das können auch Privatpersonen untereinander vereinbaren.

Ich gehe davon aus, wenn ein Patient keine Verwandten oder Bekannten hat, mit denen er eine Betreuung vereinbart, dass dann ein Gericht einen Betreuer einsetzt.

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freedom24  13.02.2022, 09:27
@Ontario

Falsch. §1896 BGB sagt:

Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.

Eine selbst bestellte Betreuung ohne Gericht sieht das Gesetz nicht vor.

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Ontario 
Beitragsersteller
 13.02.2022, 09:30
@freedom24

Es gibt hierüber doch Formulare mit denen das möglich ist, eine Betreuung zu vereinbaren.

Wenn der Patient nicht wünscht, dass ihm ein Betreuer vom Gericht zur Verfügung gestellt wird, sondern Verwandte die Betreuung übernehmen, müsste das doch möglich sein.

Sohn oder Tochter übernehmen die Betreuung. Haben auch eine Vollmacht vom Patienten, dann können die doch den Patienten, auch in Rechtsgeschäften vertreten.

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freedom24  13.02.2022, 09:40
@Ontario

Wie schon gesagt: Nur das Gericht kann Betreuer bestellen. Eine eigenständige Bestellung ist nicht möglich. Natürlich kann das Gericht aber auch Verwandte als Betreuer bestellen. Und wenn der Betreute sich eine bestimmte Person wünscht, wird das in die Entscheidung mit einbezogen.

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Alle Verträge und Vollmachten widerrufen.

Damit ist der alte Zustand wieder hergestellt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.