Kann man das Aufenthaltsbestimmungsrecht der gemeinsamen Kinder widerrufen?

Hallo, ich habe eine Ehescheidung hinter mir. Dummer weise habe ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht unterschrieben. Ich habe mit meine Ex-Frau 2 gemeinsame Kinder (Anna, 5 Jahre & Luca, 8 Jahre). Ich möchte das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meinen ältesten Sohn (Luca, 8 Jahre). Meine neue Lebensgefährtin und ich sind uns einig, wir wollen unbedingt, dass Luca bei uns wohnt. Bei seiner Mutter muss er sich das Zimmer mit seiner kleinen Schwester teilen, meine Ex- Frau wohnt mit den Kindern in einen sozial schwachen Umfeld. Sie macht auch keine Anzeichen von dort wegzuziehen. Ihr jetziger "Freund" (wenn man das so nennen darf) ist mal da und dann wieder einige Zeit nicht. Ein richtiges Hin - und Her. Darunter leidet besonders mein Sohn Luca. Meine Ex- Frau sieht in Luca mich wieder. So behandelt sie ihn auch. Ständig bekommt er Ärger, er erzählt uns von regelmäßigen Streit mit ihr. Luca ist psychisch angeschlagen (liegt sicherlich auch an unserer Trennung - 2 Jahre her). Außerdem hat meine Ex-Frau eine Krankheit Namens: Multiple Sklerose (kurz: MS), diese Krankheit ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Es ist eine Nervenkrankheit, bei der es üblich ist, dass normale Körperfunktionen einfach aussetzen, d.h. Aussetzen des Sehvermögens, Aussetzen der körperlichen Beweglichkeit (sprich, sie wacht auf und kann nicht mehr laufen...), all diese und weitere Funtionen können von jetzt auf gleich einfach aussetzen. Würde er bei uns wohnen, hätte er ein eigenes Zimmer, er würde mit uns in einen Einfamilienhaus mit Garten wohnen. Die Schule wäre auch nicht so weit weg und unser soziales Umfeld ist bedeutend besser als das jetzige. Meine Lebensgefährtin gibt Luca die Liebe die er braucht. Der Umgang mit ihn, ist ein ganz anderer als der seiner Mutter (einfach liebevoller). Allerdings habe ich nun dadurch, dass ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht unterschrieben habe einen großen Nachteil... desweiteren habe ich Schulden (die damals mit meiner Ex-Frau entstanden sind) und wir wohnen zur Zeit 500km von meiner Ex-Frau und meinen Kindern entfernt....

Also nochmal kurz gefasst: 1. Frage- Ist es möglich dieses Aufenthaltsbestimmungsrecht zu widerrufen? 2. Frage- Habe ich trotz meinen oben genannten Nachteilen eine Chance?

Bitte helft mir .... :-(

Kinder, Aufenthaltsbestimmungsrecht
Umzug in die USA mit Kind bei geteiltem Sorgerecht möglich?

Hallo,

ich hoffe hier kennt sich jemand aus und mag mir vielleicht antworten :-)

Der Fall ist folgender: Mutter hat vor kurzem ihren Partner der in den USA lebt (Deutscher mit Arbeitsvisum das immer 2-3 Jahre läuft) dort geheiratet und möchte nun mit ihrem 7 jährigen Sohn (nicht von ihrem Mann) gerne zu ihm ziehen für 2-3 Jahre (evtl 2-4 Jahre länger).

Sie teilt sich das Sorgerecht mit ihrem Ex, hat aber das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Es sind keine festen Umgangsregeln übers Jugendamt oder Gericht vereinbart. Unter den beiden ist vereinbart das der Kleine jedes zweite Wochenende bei seinem Vater ist. Klappen tut das eher nicht regelmäßig, oft will/kann der Vater nicht, hat anderes vor. Er liebt seinen Sohn aber außer wenn er ihn dann die 1 1/2 Tage hat nimmt er am Leben seines Sohnes 0 teil. Er kommt zu keinem Elternabend in der Schule oder hilft bei sonstigen Dingen die den Alltag des Kindes bestimmen obwohl der Kleine sich das wünscht.

Der Vater wird ganz sicher alles versuchen damit die Mutter mit ihrem Kind nicht umziehen kann, es ist gut möglich das er zum Jugendamt geht und schlimme Dinge erfindet damit es verhindert werden kann. (Das ist nämlich schon einmal der Fall gewesen als die Mutter mit dem Kind von bei ihm auszog und zurück zu ihrer Familie in ihre Heimatstadt wollte die ca 600km entfernt von ihm ist) Geplant ist das das Kind mindestens 2-3 mal im Jahr nach Deutschland fliegt um seinen Vater besuchen zu können.

Kann er den Umzug verhindern? Die Mutter hat von 2 Anwälten gesagt bekommen das das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht ausreicht und er generell nicht verhindern kann das sie weg zieht. Wie ist das aber wenn er lauter Dinge beim Jugendamt erfindet und die denken das das Kind gefährdet ist? Sollte sie einfach umziehen und dem Vater des Kindes nichts davon sagen?

Kinder, Umgangsrecht, Familie, Erziehung, Menschen, Amerika, Umzug, Sorgerecht, USA, Eltern, alleinerziehend, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Jugendamt
Wer hat Erfahrungen mit Selbsthilfegruppen für Mütter, deren Kinder beim Vater leben (nach Scheidung u.ä.)?

Hallo,

ich suche eine Selbsthilfegruppe für Mütter, deren Kinder beim Vater leben. Da dies wohl nach wie vor ein Tabuthema ist und es kaum Hilfsangebote gibt, wäre ich auch bereit, so eine Gruppe zu gründen, am liebsten in NRW.

Bei mir ist es so gelaufen, dass meine Kinder nach der Trennung zunächst drei Jahre bei mir wohnten, weil ich immer diejenige gewesen war, die sich um die Kinder gekümmert hat (bin Gymnasiallehrerin in Teilzeit). Der Vater verließ die Familie wegen seiner jungen Sekretärin. Leider wurde ich damals in den Niederlanden, wo wir wohnten, arbeitslos und musste auf Geheiß des niederländischen Arbeitsamtes mich in Deutschland bewerben, wo ich sofort am Gymnasium anfangen konnte.

Daraufhin fuhr ich drei Jahre hin und her, was sehr stressig war - morgens die Kinder in Holland zur Schule bringen, nach Deutschland fahren, unterrichten usw. Mehrfach stellte ich vor dem niederländischen Familiengericht Ausreiseanträge für mich und die Kinder (der Vater war dagegen), ohne Erfolg. Als der Vater mich vor zwei Jahren auszahlte und das ehemals gemeinsame Haus übernahm, kaufte ich ein Haus für mich und die Kinder in Grenznähe und in der Nähe meiner Arbeitsstätte und stellte erneut einen Antrag auf gemeinsame Ausreise (die Kinder haben auch deutsche Pässe). Erstaunlicherweise entschied der niederländische Richter, es sei den Kindern nicht zuzumuten, mit mir nach Deutschland umzuziehen (die Entfernung betrug genau 45 km), und die Kinder sollten beim Vater in der vertrauten Umgebung bleiben, da dieser ja auch das schöne Haus mit den Kinderzimmern gekauft hätte.

So kam es, dass ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder verlor. Schlimmer noch: Seit die Kinder beim Vater wohnen, hat er den Kontakt zwischen uns weitestgehend zerstört und manipuliert er die Kinder, damit sie mich so wenig wie möglich besuchen. Ich sehe meine Tochter (heute 10) zwar wöchentlich am Mittwochnachmittag und alle zwei Wochen ein Wochenende lang, aber meinen Sohn (heute 12) nur zwei halbe Wochenenden pro Monat. Die Ferien werden vom Vater nach Gutdünken "geteilt", doch da ich andere Ferienzeiten habe als die Kinder, sind es gerade mal 3 Wochen pro Jahr statt die gerichtlich festgesetzten 50 %.

Ich leide sehr unter der Situation, zumal ich GAR NICHTS mehr erfahre, wie es den Kindern geht. Hinter meinem Rücken werden Hobbys geplant, sind die Kinder krank oder gesund, der telefonische Kontakt wird verhindert. Das holländische Jugendamt ist eingeschaltet, doch tut nichts. Dazu kommt der Schmerz, dass die neue Partnerin noch ein Kind dazubekommen hat (ich wurde weder ihr vorgestellt noch informiert über die Geburt des Halbgeschwisterchens) und mein Ex nach wie vor mehr als Vollzeit arbeitet. Wer die Kinder betreut, sagt er mir nicht, doch fest steht: Er tut es nicht, v.a. die neue Partnerin plus ihre Eltern!!!

Ich frage mich, wie andere Frauen in meiner Lage mit diesem Schmerz umgehen. Ich weiß, dass ich nicht alleine bin. Meldet euch bitte bei mir!

Scheidungskinder, Scheidung, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Selbsthilfegruppe
Kindsmutter wird als Prostituierte arbeiten, was nun?

Hi,

wieder mal was neues von mir. :(

Ich möchte jetzt nicht die komplette Vorgeschichte erzählen, da würde ein Buch nicht reichen, aber ein paar Themen davon sind in meinem Profil zu finden.

Ich bin von ihr geschieden und wir haben einen gemeinsamen Sohn, 5 Jahre alt.

Ich hatte bis jetzt nicht das Gefühl dass mir der Staat und das Jugendamt geholfen hat. Letzere waren immer sehr bemüht sich neutral zu verhalten.

Wir haben gemeinsames Sorgerecht und ich habe meinen Sohn immer das ganze Wochenende.

Meine Ex, sie kommt aus dem Ausland, will nun weiter weg ziehen, ca. 50 km in eine größere Stadt. Ich bin dagegen, aber sie tut es trotzdem. Mein Anwalt meinte es bringe nur was wenn ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantrage. Ich habe sehr gute Chancen, nachdem was meine Ex schon alles gerissen hat. Aber ich habe niemanden wo ich den Kleinen hintun könnte. Es muss ja auch jemand sein, der dem verbindlich zusagt. (?)

Das ganze ist ja soweit klar, aber jetzt wird es übel.

Wie ich von einer (Ex-)freundin von ihr erfahren habe, plant sie dort mit zwei anderen Männer aus dem Ausland in eine kleine Ein-Zimmer-Wohnung zu gehen, also zu viert in einem Raum.

Es geht noch weiter. Sie wird als Prostituierte arbeiten. Sie hat der ehemaligen Freundin sogar stolz gezeigt wo.

Aufgrund ihres hohen Aggressionspotientials, die Anzeigen gegen sie sind nur die Spitze des Eisbergs, wird sie mit Sicherheit auf die losgehen. Und sie hat fast jeden arzt-reif geschlagen oder gebissen. (Mir bis auf den Knochen in den Finger)

1) Welches Jugendamt ist zuständig, das in der neuen Stadt?

2) Schreiten die in einem solchen Fall ein, oder bleibt das JA wieder neutral?

3) Ist die Arbeit als Prostitierte überhaupt sozialversicherungspflichtig angemeldet? Ich meine habe ich da eine Chance den Unterhalt zu reduzieren?

4) Wenn ich eine Pflegemutter für ihn hätte, wäre ich schon längst vor Gericht. Aber was ist die Voraussetzung dafür, reicht es wenn eine gute Bekannte ab und zu mal einspringt wenn ich z. B. länger arbeiten oder ich auf Dienstreise muss?

5) Sie hat eine Morddrohung gegen mich ausgesprochen. Dafür habe ich einen Zeugen und das habe ich der Polizei erzählt. Ich wollte keine Strafanzeige und man konnte mir aber nicht versprechen dass es keine wird. Hat das einen Einfluss auf das Ganze?

Ich habe es echt satt und mein Sohn ist bei jeder unterdurchschnittlich guten Mutter besser aufgehoben als bei ihr...

Gruß

Thorsten

Unterhalt, Aufenthaltsbestimmungsrecht
Habe ich ein Recht zu wissen, wo sich mein Kind befindet?

Nach unserer Scheidung haben mein Ex und ich keine feste Regelung für das Besuchsrecht meines Sohnes (15) getroffen, sondern ihn selbst entscheiden lassen. Er lebt bei mir und ist anfangs jeden Sonntag bei meinem Ex gewesen. Seit einiger Zeit wurden es immer mehr Tage/Nächte, die er dort verbracht hat: Sa/So, dann Fr.abend bis So abend, dann hat er auch während der Woche mal bei ihm übernachtet. Alles ok, wenn er das selbst möchte. Da ich meinen Ex 25 Jahre kenne, habe ich aber das leise Gefühl, dass er ihn in irgendeiner Weise unter Druck setzt. Hat er schon bei verschiedenen anderen Gelegenheiten getan. Der hat nämlich seine eigenen Regeln und respektiert mich in keinster Weise. Sie waren dieses Jahr 2 WOchen zu Ostern zusammen weg und in diesen Sommerferien war mein Sohn auch die gesamten Ferien mit ihm zusammen, was nicht so geplant war. Mein Sohn und ich wollten eine Woche gemeinsam weg, worauf er sich sehr gefreut hatte, und die schon lange geplant und mitgeteilt war. Er hat 2 Tage vorher von meinem Ex aus abgesagt, unter fadenscheiniger Begründung. Habe später erfahren, dass er mit seinem Vater in der Woche weg war. Meine Frage: Für mich geht es jetzt über das normale Maß hinaus. Ich würde ihn vor die Entscheidung stellen: bei mir leben und gewisse Regeln einhalten (anmelden, abmelden, Zeiten einhalten die ich vorgebe, Begründungen bei Änderungen, etc.) oder zu seinem Vater ziehen, was der sicher begrüßen würde. Aber wenn er bei mir bleiben möchte, wozu habe ich im äußersten Fall das Recht? Ich wußte in den letzten 5 Wochen überhaupt nicht, wo mein Sohn war und was er machte. Ist das richtig? Mein Mann und ich reden seit 2 Jahren nicht mehr miteinander. Ich kann mir aber doch wie früher nicht alles gefallen lassen. Danke für Eure Antworten

Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht
Muss mir der Vater meines Kinder mitteilen wo er wohnt

Guten Tag Wie bereits in der Überschrift zu lesen ist habe ich das Problem das mir der Vater meiner Tochter nicht sagen will wo er wohnt aber von vorne. Wir leben seit 3 Jahren getrennt und der Vater hat seine Tochter in diesen 3 Jahren einmal besucht und zwar zur Einschulung unserer Tochter ansonsten kommt nichts von ihm er ruft nicht an oder schickt etwas zum Geburtstag, da ich meine Tochter alle 2 Wochen zu seinen Eltern übers Wochenende bringe nutzt er diese Zeit um sie zu sehen oder anzurufen. Zwischenzeitlich versuchte er erst die vaterschaft anzufechten und das alleinige Sorgerecht zu beantragen was beides jeweils vom Jugendamt schon abgeblockt wurde. Nun hat er eine neue Freundinn seit geraumer Zeit und mit dieser auch schon ein Kind und auf einmal will er unsereTochter haben um sie mit zu seiner neuen Famillie zu nehmen ABER er meint er muss mir nicht sagen wo er mit dieser neuen Famillie wohnt weil er diese vor mir verstecken will und er der Meinung ist das er nicht nur ein Umgangsrecht hat (was ja stimmt) sondern auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich weiss das seine neue Famillie in Schwedt wohnt was ca. 200 Kilometer von meiner Wohnung entfernt ist. Ich habe ein Urteil in dem mir das alleinige Sorgerecht zugesprochen wurde. Meine Fragen sind nun 1. Hat er ein Aufenthaltsbestimmungsrecht? 2.Muss er mir sagen wo er wohnt? 3.was ist wenn etwas passiert ich muss doch wissen wo meine Tochter ist oder nicht?

Danke im Vorraus M.S.

Umgangsrecht, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Kindeswohl
Der Neue der Mutter nimmt Methadon, wie kriege ich meine Tochter dort raus?

Hallo, habe ein ganz großes Dillema...Seit Ostern dies jahres darf ich endlich meine 8 jährige Tochter wiedersehen (das letzte mal hab ich sie gesehen, da war sie 4 jahre) Die Mutter hatte den Kontakt bisher unterbunden. Seit ostern (als ob die Mutter vom Blitz getroffen wurde) darf ich endlich meine Kleine wiedersehen, und zwar JEDES Wochenende (was mich tierisch freut) Aber meine kleine Maus erzählt mir vieles, womit ich nicht leben kan...(Der Mann meiner Ex nimmt nicht nur Methado-ersatzdroge für Heroin, sondern zusätzlich Heroin. (was für mich nichts neues ist), aber neu ist, das meine ex mit dem methadonabhängigen ehemann 2 eigene Kinder dazu bekommen hat, seither hat meine Kleine immer nur stress mit dem Mann, und heult jedes Wochenende sich die Seele aus dem Leib, sie möchte bei mir bleiben...mir bricht es jedes mal das Herz...Ich weiß ja, das man einem 8-jährigen Mädchen nicht alles glauben darf...aber habe ich eine Chance das alleinige Sorgerecht und vor allem das Aufenthaltbestimmungsrecht zu bekommen? Ich schreibe deshalb erst hier, bevor ich jetzt losrenne und mir vielleicht damit was kaputt mache...ich selbst habe inzwischen geheiratet und 3 wunderbare kinder mit dieser Frau, aber auch meine Frau möchte, das meine Kleine zu uns zieht, aber mit der Ex, also der Mutter meiner Kleinen kann ich darüber nicht reden, weil ich angst habe, das sie wieder dicht macht...Wer kennt sich aus, wo muss ich hin, habe ich eine Chance (Bei mir sind absolut geregelte normale Verhältnisse, und Platz hätten wir auch, und da meine frau daheim ist, wäre für meine Kleine immer gut gesorgt bei uns...) Sie will auch unbedingt zu uns ziehen...aber zum selbst entscheiden ist sie ja noch zu jung...Bitte gebt mir Tipps....

Kinder, Sorgerecht, Drogen, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Jugendamt, Kindeswohl
Kindesmutter schiebt Kind ständig zum Vater ab

Hallo an Alle! 

Mein Freund hat mit seiner EX ein Kind. Das Kind ist fast 3 Jahre.Sie haben gemeinsames Sorgerecht.Das Kind lebt bei der Kindesmutter.Der Kindesvater hat Besuchsrecht für das Kind, auch schon alles mit dem Gericht geregelt.Das Kind ist aber nun zusätzlich auch noch an den nicht regulären Wochenenden von samstags bis sonntags bei uns.Es kommt auch schon mal vor, dass Kind nicht sonntags sondern erst montags, dienstags oder mittwochs nach Hause fährt.Oder die Kindesmutter ruft kurzfristig an, dass der KV seinen Sohn holen solle, da dieser zu ihm möchte und dies auch sagt und zu hause richtig Ärger macht und sie ihn nicht beruhigen kann. Natürlich ist es dann klar, dass er seinen Sohn direkt holt. 

Das Kind verbringt im Durchschnitt 10 - 15 Tage im Monat beim Kindesvater. Obwohl laut gerichtlicher Vereinbarung 6 Tage im Monat (2 Wochenenden) abgemacht ist. KV nimmt natürlich gerne seinen Sohn. Unter der Woche wird das Kind betreut von einer Tagesmutter den ganzen Tag (obwohl sie nicht arbeiten geht!!!) und in der Regel an jedem Wochenenden ist das Kind beim KV.

Aber ist das noch normal? Dass sie das Kind einfach so abschieben kann, wie sie möchte?Wir springen müssen? Sie sieht das Kind so gut wie nie. Aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt der KV  nicht vom Gericht übertragen, obwohl sie das Kind nur abschiebt und wegen dem Geld hat. Was können wir noch tun?

Umgangsrecht, alleiniges sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Besuchsrecht
Kann man ein eine Einschätzung vom Jugendamt anfechten?

Der Vater meines Kindes möchte das alleinige Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht anstreben. Im September erfuhr ich durch Zufall das der Vater beim Jugendamt war und das alleinige Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht anstrebt. Kurz darauf hat er mir den kleinen verwehrt mit dem Hinweis ich solle mich ans Jugendamt wenden. An diesem WE erfuhr ich erstmals davon das er und sein Anwalt einen Termin beim Gericht erfügt haben wo geklärt werden soll wo das Kind am besten aufgehoben ist. Ich war total aufgelöst weil ich diese plötzlichen Aktionen nicht nachvollziehen konnte, musste mich aber da es ein WE war erstmal dem Vater fügen. 2 Tage später war eine (für mich) erste Anhörung beim Jugendamt, in der ich auch extrem emotional war, da ich zu diesem Zeitpunkt weder wusste wo sich mein Kind befindet noch ob es ihm gut geht. Dort hat der Herr vom JA bereits gemeint das ich so emotional und so voller Zweifel wäre das er bedenken hat das ich eine gute elterliche Sorge für meinen kleinen tragen könnte. Im verlauf des Gesprächs wurde ich immer wieder in diese "psyschich labile ecke" getrieben und hab einer Wechselwochen aufenthalt für den kleinen zugestimmt, bis zum Gerichtlichen Termin.Dort hat sich die Richterin allein auf das einmalige Grspr beim JA gestützt.dieser hat mich 1 mal angehört und das noch in einer brisanten situation, Kann man diese einschätzung von nur 1 gesp. anf.

Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Jugendamt
Habe ich als Mutter Chancen auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Hallo, mein Ex und ich habe gemeinsame Sorge und soweit noch beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht. wir waren damals vor Gericht um den Umgang zu regeln. Er hält seit längerem die Tage nicht mehr ein und die Uhrzeiten auch nicht.Immer so wie er möchte.Für mich aber soweit kein Problem,ich habe ihm seine Tochter noch nie verboten...ich biete ihm sogar noch eine anderen Tag an...wenn er angeblich nicht kann.Ich weiss er einfach kein Bock...manchmal will er der tollste Papa sein,manchmal scheint ihm alles egal...gut aber ich sag da schon gar nix mehr zu...die kleine freut sich wenn er dann mal kommt. Und deshalb kann er sie auch gern sehen,ist ja auch sein Recht... Bei uns ist es nur so...wir haben immer noch sehr viel Streit. Wir wohnen nur 15 kilometer voneinander entfernt. So wenn er jetzt mal wieder bockig ist,verlangt er von mir ich soll unsere Tochter abends abholen,wenn sie bei ihm war,weil er kein Bock hat umher zufahren. so mache ich aber nicht,weil muss die ganze woche schon viel fahren und ich muss es auch nicht. und er hat mehr geld als ich...aber das ist nur um mich zu ärgern...so heute wars mal wieder so weit...ich sollte sie abholen,hab gesagt ne...so dann drohte er mir,er würde sie einfach behalten...und as ist schon das 2.mal...ich habe echt angst,das er es irgendwann macht. und immer dieser stress,ich kanns nicht mehr und ich will nicht ständig angst haben.

Umgangsrecht, Sorgerecht, Familienrecht, Trennung, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Trennungskinder
Kindsvater will Aufenthaltsbestimmungsrecht - wann würde er es bekommen?

Hallo Ihr,

meine Freundin ist seit September von ihrem Mann getrennt. Er zog aus und sie einigten sich darauf das die Kinder Sohn 3 Tochter 7 bei ihr bleiben.

Nun hat er das Aufenthaltbestimmungsrecht für den dreijährigen beantragt.

Seine Tochter weigert sich die Wochenenden bei ihm zu verbringen. Zwingen tut er sie nicht, allerdings kämpt er auch nicht um sie.

Sie hat Probleme damit das sie wenn sie beim vater sind in einem Zimmer schlafen müssen und das der Vater die meiste Zeit dem kleineren widmet.

Er hat auch schon direkt nach der Trennung (oder auch schon vorher wer weiß) eine neue Lebensgefährtin mit der er seid Okotber zusammen wohnt.l

Das alles müssen die Beiden erstmal verarbeiten.

Als Grund gibt er an, das dass Kind nur unter Druck zurück zu Mutter fährt. Er würde nur weinen wenn es hieße sie fahren zurück. Erklärung: Er hat bei seinem Vater tolle Cars Kleidung, Bagger etc, die er nicht mitnehmen darf also bevor es nach hause geht muß er sich umziehen und alles zurück lassen. ist verständlich aber auch logisch das dann ein kind weint.

weiter gibt er an der kleine wäre verwahrlost und würde immer unsauberer bei ihm abgegeben werden.

Er holt den Kleinen Freitag nachmittags gegen 17 oder 18 Uhr. Die letzten Male war das Wetter gut und er war natürlich im Garten. Sah dem entsprechend aus. Aber das ist doch normal und er zieht den kleinen eh um

Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht

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