Wer und wie wird entschieden wo das Kind lebt nach Trennung?

14 Antworten

das Problem gibt es tausendfach mit dem arbeitendem Vater und der Mutter mit dem Kind. Meistens sind die Väter die gearschten, weil die Hühner rumzicken.

Entschuldiege meine Ausdrucksweise, ich bin der "LooserRabenVater".

Deine Chancen stehen etwas besser als meine (damals), weil du eine Frau bist. Soviel zur Gleichberechtigung.

Strategie: 1.) baue ein Nest für dein Kind

2.) Kindsvater in Misskredit bringen (arbeitslos, Wertevermittlung Alk, )

3.) alleiniges Sorgerecht beantragen

4.) Absprachen über Umgangsrecht NICHT einhalten, also das Kind entfremden.

Dann bist Du auch eine der "Zickenhühner" , aber mit Kind

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo CreepyPanda,

es geht um das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn den Eltern die gemeinsame Sorge zusteht, entscheidet derjenige Elternteil, der das Kind überwiegend betreut, auch über das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Willst du das Kind bei dir haben, musst du dich in einem ersten Schritt mit dem anderen Elternteil irgendwie einigen. Bestenfalls einigt ihr euch auf ein Wechselmodell. Das Jugendamt interessiert sich zunächst nicht für euer Problem. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, müsste in letzter Konsequenz der Familienrichter entscheiden. Dazu wird er im Regelfall das Jugendamt anhören. Wo das Kind dann lebt, hängt davon ab, welcher Elternteil das Kind optimal betreuen kann und wo das Kind am besten aufgehoben ist. Zentrales Kriterium ist das sogenannte Kindeswohl. Pauschale Regelungen gibt es dafür nicht.

Näheres zum Aufenthaltsbestimmungsrecht liest auch hier:

https://www.trennung.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.html

iurFRIEND®AG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zunächst einmal ist das eine Sache, die du mit dem Vater des Kindes klären musst. Ihr habt ja - nehme ich jetzt mal an, weil das die wahrscheinlichste Situation ist - das gemeinsame Sorgerecht für das Kind. Also entscheidet ihr auch gemeinsam, was für das Kind und seine Entwicklung gerade das Beste ist - das ist nämlich der Maßstab. Ihr seid gemeinsam dafür verantwortlich, dass es eurem Kind gut geht. Das ist nicht unbedingt einfach. Wenn Ihr das nicht schafft, dann geht gemeinsam zu einer Beratungsstelle. Die können euch vielleicht Möglichkeiten aufzeigen, wie ihr zu einer Lösung kommt. Wenn ihr euch dann immer noch nicht einigen könnt, dann müsst ihr das vom Familiengericht entscheiden lassen. Aber denk daran: Das Kind gehört keinem von euch. Für euer Kind ist es wichtig, dass es mit euch beiden weiterhin zu tun habt - und dass ihr euch wie erwachsene, verantwortungsvolle Eltern benehmt, auch wenn ihr kein Paar mehr seid.

Hast du mit dem Vater denn schon mal über deinen Wunsch gesprochen? Wie sieht er das?

Grundsätzlich mit dem Jugendamt, in Verbindung mit dem Familiengericht.

LG

Das musst du mit dem Jugendamt klären. :)
Außer dein Exmann lässt das Kind freiwillig bei dir.