Kann man ein eine Einschätzung vom Jugendamt anfechten?

Der Vater meines Kindes möchte das alleinige Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht anstreben. Im September erfuhr ich durch Zufall das der Vater beim Jugendamt war und das alleinige Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht anstrebt. Kurz darauf hat er mir den kleinen verwehrt mit dem Hinweis ich solle mich ans Jugendamt wenden. An diesem WE erfuhr ich erstmals davon das er und sein Anwalt einen Termin beim Gericht erfügt haben wo geklärt werden soll wo das Kind am besten aufgehoben ist. Ich war total aufgelöst weil ich diese plötzlichen Aktionen nicht nachvollziehen konnte, musste mich aber da es ein WE war erstmal dem Vater fügen. 2 Tage später war eine (für mich) erste Anhörung beim Jugendamt, in der ich auch extrem emotional war, da ich zu diesem Zeitpunkt weder wusste wo sich mein Kind befindet noch ob es ihm gut geht. Dort hat der Herr vom JA bereits gemeint das ich so emotional und so voller Zweifel wäre das er bedenken hat das ich eine gute elterliche Sorge für meinen kleinen tragen könnte. Im verlauf des Gesprächs wurde ich immer wieder in diese "psyschich labile ecke" getrieben und hab einer Wechselwochen aufenthalt für den kleinen zugestimmt, bis zum Gerichtlichen Termin.Dort hat sich die Richterin allein auf das einmalige Grspr beim JA gestützt.dieser hat mich 1 mal angehört und das noch in einer brisanten situation, Kann man diese einschätzung von nur 1 gesp. anf.

Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Jugendamt
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.