Hallo, ich habe eine Ehescheidung hinter mir. Dummer weise habe ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht unterschrieben. Ich habe mit meine Ex-Frau 2 gemeinsame Kinder (Anna, 5 Jahre & Luca, 8 Jahre). Ich möchte das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meinen ältesten Sohn (Luca, 8 Jahre). Meine neue Lebensgefährtin und ich sind uns einig, wir wollen unbedingt, dass Luca bei uns wohnt. Bei seiner Mutter muss er sich das Zimmer mit seiner kleinen Schwester teilen, meine Ex- Frau wohnt mit den Kindern in einen sozial schwachen Umfeld. Sie macht auch keine Anzeichen von dort wegzuziehen. Ihr jetziger "Freund" (wenn man das so nennen darf) ist mal da und dann wieder einige Zeit nicht. Ein richtiges Hin - und Her. Darunter leidet besonders mein Sohn Luca. Meine Ex- Frau sieht in Luca mich wieder. So behandelt sie ihn auch. Ständig bekommt er Ärger, er erzählt uns von regelmäßigen Streit mit ihr. Luca ist psychisch angeschlagen (liegt sicherlich auch an unserer Trennung - 2 Jahre her). Außerdem hat meine Ex-Frau eine Krankheit Namens: Multiple Sklerose (kurz: MS), diese Krankheit ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Es ist eine Nervenkrankheit, bei der es üblich ist, dass normale Körperfunktionen einfach aussetzen, d.h. Aussetzen des Sehvermögens, Aussetzen der körperlichen Beweglichkeit (sprich, sie wacht auf und kann nicht mehr laufen...), all diese und weitere Funtionen können von jetzt auf gleich einfach aussetzen. Würde er bei uns wohnen, hätte er ein eigenes Zimmer, er würde mit uns in einen Einfamilienhaus mit Garten wohnen. Die Schule wäre auch nicht so weit weg und unser soziales Umfeld ist bedeutend besser als das jetzige. Meine Lebensgefährtin gibt Luca die Liebe die er braucht. Der Umgang mit ihn, ist ein ganz anderer als der seiner Mutter (einfach liebevoller). Allerdings habe ich nun dadurch, dass ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht unterschrieben habe einen großen Nachteil... desweiteren habe ich Schulden (die damals mit meiner Ex-Frau entstanden sind) und wir wohnen zur Zeit 500km von meiner Ex-Frau und meinen Kindern entfernt....

Also nochmal kurz gefasst: 1. Frage- Ist es möglich dieses Aufenthaltsbestimmungsrecht zu widerrufen? 2. Frage- Habe ich trotz meinen oben genannten Nachteilen eine Chance?

Bitte helft mir .... :-(